Nachmieter stellen - welche Rechte hat der Mieter ?

Nossi

Captain
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So, folgende Situation:

Wir haben unsere Wohnung gekündigt. 3 Monate Kündigungsfrist, das bedeutet zum 1.11.
Die Kündigung haben wir am Freitag, den 17.7 zugestellt, heute (Sonntag, 19.7) hat unser Vermieter mit Nachmietern einen Vertrag geschlossen, zum 1.11.

Soweit alles korrekt, aber:
Wir wollten wenn möglich bereits zum 1.10 ausziehen und wollten daher potentielle Nachmieter stellen. Durch die sehr schnelle Weitervermietung hatten wir jedoch keine Chance dies auch zu tun, obwohl wir auf der Kündigung explizit darauf hingewiesen haben (jedoch ohne Namen zu nennen). Dies wurde uns auch von ihr bestätigt und unterschrieben, d.h. sie wusste davon und kann sich auch nicht rausreden.

So, jetzt die Frage:
Welche Chancen haben wir jetzt noch, zum 1.10 rauszukommen, nachdem uns die Chance, einen Nachmieter zu benennen nicht gelassen wurde ?
Am liebsten wäre mir natürlich eine Quelle und kein Hörensagen ;)
 
bei solchen fragen zitiere ich gerne folgendes:
Viel häufiger ist zu beobachten, dass Vermieter dem Mietern zusagen, ihn bei Abschluss eines Mietvertrages mit einem Nachfolger zu entlassen. Dieses Entgegenkommen wird nicht selten ausgenutzt. Meist schalten Mieter unmittelbar nach einer solchen Zusage Inserate und suchen auf diese Weise selbst mehrere Nachmieter. Mit den so gefundenen Adressen bombardieren sie sodann den Vermieter und drängen ihn zum baldigen Abschluss mit einem der Interessenten. Ganz dreiste Mieter stellen zudem noch die Zahlung des Mietzinses ein, um so zusätzlichen wirtschaftlichen Druck auf den Vermieter auszuüben. Daß Vermieter auch in solchen Situationen nicht überstürzt handeln müssen, zeigt das Urteil des Amtsgerichtes Hamburg (Urt. v.31.3.1998; 46C652/97). Mit Schreiben vom 30.4.1997 kündigte der Mieter einer im Zweifamilienhaus belegenen Wohnung den seit mehr als 10 Jahren bestenden Mietvertrag mit Jahresfrist und bat den Vermieter um vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag. Der Vermieter, dessen vier Kinder bereits auf eigenen Füßen standen, erklärte sich mit der Entlassung bei Stellung eines Nachmieters einverstanden. Der Mieter wies ihm kurze Zeit später 3 Nachfolgemieter nach, die der Vermieter aus verschiedenen Gründen nicht akzeptierte. Stattdessen suchte er selbst einen Mieter und schloß mit einem älteren kinderlosen Ehepaar einen Mietvertrag ab dem 1.12.1997 ab. Ab September stellte der alte Mieter die Zahlung von Miete mit der Begründung ein, der Vermieter verhalte sich treuwidrig, weil er die von ihm vorgeschlagenen Mietinteressenten aus nicht sachgerechten Gründen abgelehnt habe. Der Vermieter klagte die Miete für September bis November ein und gewann. Das Amtsgericht entschied, ein Vermieter sei nicht gehalten, mit dem erstbesten vom Mieter vorgeschlagenen Nachfolger einen Mietvertrag abzuschließen.Vielmehr könne er sich den Nachfolger aussuchen, wobei sachfremde oder übersteigerte Anforderungen außer Betracht bleiben müssten. Dies sei hier nicht der Fall, denn dem im Hause wohnenden Vermieter sei daran gelegen gewesen, ältere ruhige Mieter zu erhalten, um seinen veränderten Lebensumständen -Schichtdienst und gesundheitliche Beeinträchtigungen- Rechnung zu tragen. Er habe deshalb etwa die alleinerziehende Mutter mit Kind oder die vorgeschlagenen jungen Eheleute mit Kinderwunsch nicht akzeptieren müssen. Er habe vielmehr einen ihm genehmen Mieter suchen können, obschon dies insgesamt sieben Monate in Anspruch genommen habe.
Auch wenn dieser Fall letztendlich für den Vermieter postiv ausging, zeigt er doch, dass der Vermieter mit seiner Zusage, einen Nachmieter zu akzeptieren, seine Rechtsstellung unnnötig schwächte. Er hätte besser daran getan, ohne jede Zusage selbst einen Nachmieter zu suchen und dem Mieter erst zu dem Zeitpunkt, in dem ein Interessent abschlussbereit war, die Entlassung anzubieten. Wenn man den kleinen Finger reicht ....

stellt der mieter einen nachmieter, so muss der vermieter diesen nicht akzeptieren - aber er kann natürlich ;)

die kündigungsfrist hat ja den sinn, dass der vermieter zeit hat, einen geeigneten und passenden nachmieter zu finden. suchst du einen nachmieter, muss das aber noch lange nicht heissen, dass dieser dem vermieter auch passt und er darf ihn ablehnen. hier ist entscheidend, was genau vereinbart wurde (nachmietergestellungsfrist ohne "wenn, dann" oder "im falle", ...). rechtsstreite diesbezüglich gehen in der regel zugunsten des vermieters aus, es sei denn dieser handelt unangemessen (zb werden gestellte nachmieter generell - ohne prüfung - abgelehnt usw.)

chancen auf vorzeitige entlassung aus dem mietvertrag hast du imo nur, wenn der vermieter sich einverstanden erklärt. also rede mit ihm.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist klar, jedoch hat uns der Vermieter ja keine Chance gelassen, überhaupt den Nachmieter zu präsentieren, trotz dem Hinweis, dass wir einen Nachmieter stellen wollen.

Haben wir nicht grundsätzlich das Recht, dies zu tun ? Ob er den dann annimmt oder nicht, ist dann eine andere Sache, allerdings ist durch die Vertragsunterzeichnung dies ja nun generell nicht mehr möglich und die Frage ist nun, ob dieses Verhalten nicht rechtswidrig war und uns die Chance gibt, trotzmde vorzeitig aus dem Mietvertrag zu kommen.

Interessant daran ist, dass es sich bei dem Nachmieter nicht um jemanden handelt, den der Vermieter kennt, d.h. der neue Mieter ist so x-beliebig wie jeder andere. Es handelt sich nicht um Verwandte, Freunde etc. vom Vermieter, die darauf gewartet haben, dass die Wohnung frei wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was willst du denn eigentlich? Einen Rechtsstreit vom Zaun brechen, der dich wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, nur Nerven kostet, sonst viel Zeit und Geld. Sowas läuft meißt immer mehre Jahre.

Und alles wegen 1 Miete? Frag den Vermieter lieber mal ob Ihr euch nicht einig werden könnt und er dir die Miete erlässt? Zum Teil oder oder ganz.

Lieber gleich Rechtsanwalt blablablabla. Ihr habt doch einen Mund und seid der deutsche Sprache mächtig! Redet miteinander.

Und wenn es nichts hilft, du hast eigentlich keine Chancen das irgendwie rechtlich dirchzuboxen. Da ein rechtsgültiger Vertrag vorliegt,
 
:rolleyes:
Weder hab ich was von Rechtsstreit noch von Rechtsanwalt geschrieben...
 
Das ist aber leider in D´so. Entweder du redest mit deinem Vermieter und er lässt dich raus oder du musst noch die letzte Miete bezahlen.

Alles andere endet vor Gericht oder der GV steht bei dir vor der neuen Wohnung und fordert das Geld ein.

Hat ja niemand gesagt das du etwas von RA oder Rechtsstreit geschrieben hast;).

So sieht aber die Realität aus.

Du hast nunmal einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen und da haben beide Seiten gewisse Rechte und Verpflichtungen.
 
Ja und meine Frage war nun, ob meine Rechte einen Nachmieter vorzuschlagen damit ich eher aus dem Vertrag raus kann nun unrechtmässig übergangen wurden. Mehr will ich doch gar nicht wissen. :)
 
Steht doch in den anderen post schon da^^. Wenn du eine Rechtsberatung von einem Anwalt möchtest musst du zu einem gehen.

Ich habe viel mit rechtlichen Sachen(sprich mit Gesetzen) zu tun. Im Studium und im Nebenjob. Alles was ich dir sagen kann und jeder der sich in deutschen Rechtssprechung ausskennt wird dir sagen, das Recht gesprochen wird und zwar von einem Richter.

Selbst wenn du im Mietvertrag stehen würde

"ich darf, bei einem vorzeitigen Auszug aus der Wohnung, dem Vermieter als erster einen neuen Nachmieter vorstellen"

ist damit noch lange nicht geklärt, ob dieser Passus wirksam und damit verbindlich ist.
Dies müsste, wenn keine Präzedensfälle vorliegen auch von einem Gericht geklärt werden.

Verstehst du was ich meine? Es ist nicht so einfach mal eben zu sagen, hey du hast Recht oder NÖ du bist im Unrecht.

Was ich dir nur raten kann ist eine Rechtschutz abzuschliessen und, sehr wichtig als Mieter den Mieterbund(ca.50€ im Jahr) beizutreten.
 
Nossi schrieb:
Interessant daran ist, dass es sich bei dem Nachmieter nicht um jemanden handelt, den der Vermieter kennt, d.h. der neue Mieter ist so x-beliebig wie jeder andere. Es handelt sich nicht um Verwandte, Freunde etc. vom Vermieter, die darauf gewartet haben, dass die Wohnung frei wird.


Irgendwie bezweifle ich, dass man innerhalb von 2 Tagen einen Mieter finden kann, wenn nicht schon vorher ein Kontakt besteht. Wobei man den dann mal fragen könnte, ob er nicht früher einziehen will.
 
bastis schrieb:
Irgendwie bezweifle ich, dass man innerhalb von 2 Tagen einen Mieter finden kann, wenn nicht schon vorher ein Kontakt besteht. Wobei man den dann mal fragen könnte, ob er nicht früher einziehen will.

Ich weiß es, da der Vermieter den neuen Mieter zusammen mit einer ganzen Reihe weiterer Leute heute erstmalig durch unsere Wohnung geführt hat ;)
Auch unsere neue Wohnung wurde innerhalb von 2 oder 3 Tagen "enddeckt", besichtigt und der Vertrag unterschrieben. Das ist kein Problem.

Verstehst du was ich meine? Es ist nicht so einfach mal eben zu sagen, hey du hast Recht oder NÖ du bist im Unrecht.
Ja, und deswegen stand ganz oben: Am liebsten wäre mir, wenn jemand eine Quelle kennt, z.B. einen Präzedensfall....
 
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Und genau dafür brauchst nen Rechtsanwalt in 99% der Fälle^^. Sry wenn ich es di so sagen muss ist aber so. Weil glaube kaum das sich hier einer durch hunderte Seiten bzw. Bücher wälzt;).
 
Ach das ist kein Problem innerhalb von 2 Tagen einen Nachmieter zu finden. In Städten wie Frankfurt ist das kein Problem :)
 
Es gibt kein Recht einen Nachmieter vorzuschlagen. Nur unter der Ausnahme, dass ihr das im Mietvertrag zusätzlich geregelt hättet. Davon geh ich aber eher nicht aus, da sich kein Vermieter so einen unnötigen Klotz ans Bein binden würde. Und gesetzlich gibt es so ein Recht eben nicht.

Wenn du kündigst und gerne früher raus willst, ist es einzig und allein ein Entgegenkommen des Vermieters, wenn er dir ermöglicht Nachmieter zu präsentieren damit du früher rauskommst. Und hier wollte er dir halt nicht entgegenkommen. Pech.
 
Apus schrieb:
Es gibt kein Recht einen Nachmieter vorzuschlagen.

Quatsch. Du hast immer das Recht, einen Nachmieter vorzuschlagen. Das muß auch nicht extra im Gesetz stehen, es ist schließlich nicht verboten, das reicht. Es ist jedoch im Ermessen des Vermieters, ob er den Nachmieter akzeptiert. Der Vermieter hat das letzte Wort.
 
Natürlich hat jeder das recht vorzuschlagen, was er will, dies beinhaltet aber keine Rechtsansprüche für den Mieter. So eine recht wie "wenn ich drei Nachmieter in der zeit x vorschlage muss mich der Vermiter früher rauslassen" gibt es nicht und deshalb kann man sich auch nicht drauf berufen. Ein Mietvertrag ist ein Vertrag, der beiderseits Rechte und Pflichten enthält und es gibt nunmal auch Kündigungsfristen.

Und wenn der Vermieter den Hinweis im Kündigungtsschreiben ignoriert hat, dann ist er de facto abgelehnt worden - fertig. Jeder Vermieter kann sich seine Mieter frei wählen, als andere wäre ja auch noch schöner.
 
Ich habe genau diesen Mist auch gerade hinter mir. Ich habe in der Situation mit einem Rechtsanwalt vom Mieterschutzbund gesprochen. Es ist so, wie es bereits oben beschrieben wurde. Du kannst dagegen nichts machen. Einzige Chance wäre ein Zwischenmieter für die verbleibenden 4 Wochen (Wenn der Vermieter mitspielt!?).
 
wiesel201 schrieb:
Quatsch. Du hast immer das Recht, einen Nachmieter vorzuschlagen. Das muß auch nicht extra im Gesetz stehen, es ist schließlich nicht verboten, das reicht. Es ist jedoch im Ermessen des Vermieters, ob er den Nachmieter akzeptiert. Der Vermieter hat das letzte Wort.
Das ist dann kein Recht, sondern eine nicht verbotene Handlungsmöglichkeit. Genauso wie du den Vermieter drum bitten kannst, dass er für dich nächste Woche den Einkauf erledigt oder dich zur Uni fährt. Du kannst ihn um so vieles bitten, nur weil das dann nicht verboten ist, leitet sich nicht gleich ein Recht daraus ab. ;)
 
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