Nachnamen ändern

c-mate

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Hallo,
hat schon mal jemand seinen Nachnamen ändern lassen (außer durch Heirat)?
Mein Sohn ist 22 Jahre alt, hat seit 10 Jahren keinen Kontakt zu seiner Mutter (die in der Zwischenzeit leider auch verstorben ist), er lebt seit 10 Jahren bei mir, ich habe das Sorgerecht und auch die anerkannte Vaterschaft.
Ich hätte jetzt gerne, dass mein Sohn seinen Nachnamen (der Mutter) in meinen Nachnamen ändern lässt.
Dafür war ich auf dem entsprechenden Amt und die dortige Dame sagte mir, das sei nicht möglich, das geht ja nicht, dass man einfach so seinen Nachnamen ändern lässt. Ich sagte daraufhin, na ja, er sucht sich ja nicht einfach irgendeinen Namen raus, sondern das ist der Nachname seines Vater, zumal man ja durch Heirat auch seinen Namen einfach so ändern kann und nach Scheidung sogar auch wieder zurück. Das wäre etwas ganz anderes, in meinem Fall würde das nicht gehen. Ich könnte es gerne versuchen, aber sie könne mir jetzt schon sagen, dass das bestimmt abgelehnt werden würde. Ich musste aber ruhig bleiben, was mir schwer gefallen ist, weil das eine ziemlich dämliche Behördentante war, aber ich darfs mir ja nicht mit der verscherzen.
Finde ich eine Frechheit, denn wenn das kein Grund ist, was denn dann?

Jetzt ist mir noch die Idee gekommen, dass ich ja meinen Sohn vermutlich auch adoptieren könnte, weil ich mit seiner Mutter nicht verheiratet war. Auch wenn ich das ziemlich unsinnig fände, meinen leiblichen Sohn zu adoptieren, aber wenn sich dadurch der Name ändern ließe würde ichs auch machen.

Hat jemand Erfahrung mit Namensänderung?
 
Nachträglich ist das nicht möglich, denn dies wird bei der Geburt des Kindes festgelegt, wo beide Eltern (wenn sie unterschiedliche Nachnamen tragen) eben festlegen, welchen Nachnamen das Kind dann trägt.
Dieser ist dann fix.
Es sei den das Kind ändert den Namen bei eigener Heirat dann später wieder (indem es seinen behält, einen Doppelnamen wählt oder den der Ehefrau annimmt)

Viel interessanter wäre aber die Frage, wie ER denn zu dem Thema Name steht, denn bei einer erwachsenen Person ist es grundsätzlich erstmal komplett egal, ob Du seinen Namen ändern lassen willst ;)
 
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Hmmm, mein letzter Kenntnisstand ist, dass in Deutschland ausser durch Heirat, Scheidung und Adoption eine Namensänderung nur in sehr wenigen besonderen Ausnahmefällen möglich ist, in der Regel wenn der Name die Person beeinträchtigen würde. Also z.B. wenn der Name ein Schimpfwort wäre, lächerlich wäre, extrem komplizierte Schreibweise oder enorme Namenslänge, etc...

Und wie schon @hamju63 richtig bemerkt hat, Du kannst seinen Namen nicht ändern lassen, da er volljährig ist.
Das müsste er schon selbst wollen.
 
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Und selbst das geht eben nicht, denn das hätten Mutter und Vater eben bei der Geburt des gemeinsamen Kindes festlegen müssen. DAS ist der Termin für die Entscheidung.

"Nachname: Verheiratete Paare, die nicht denselben Ehenamen tragen, werden gefragt, wie ihr Kind heißen soll. Bei unverheirateten Paaren erhält das Kind automatisch den Namen der Mutter - es sei denn, Vater und Mutter erklären vorher gemeinsam, dass das Kind den Namen des Vaters tragen soll. "

@c-mate
Interessant finde ich übrigens auch, wenn Du kurz davor bist auszurasten, nur weil ein Behördenmitarbeiter Dir die Fakten nennt.
Alles ok bei Dir ?
 
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Schamlos von https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/wann-kann-ich-meinen-namen-ändern?full=1 kopiert:
Wann darf man den Nachnamen von Kindern ändern?

In manchen Fällen möchten Eltern lediglich den Nachnamen ihrer Kinder ändern lassen. Das ist häufig nach einer Scheidung der Fall, wenn der sorgeberechtigte Elternteil seinen alten Namen annimmt oder wieder heiratet. „In solchen Fällen wird das zuständige Amt abwägen, was schwerer wiegt: Das Interesse des Kindes, den gleichen Namen zu tragen wie seine neue Familie, oder die namensmäßige Verbindung zum anderen Elternteil“, sagt Rechtsanwalt Wolff. Entschieden werde dann im Einzelfall. Den Familiennamen eines Kindes kann man der NamÄndVwV zufolge unter anderem auch ändern, wenn es dauerhaft in eine Pflegefamilie aufgenommen wird.

Ferner steht da noch:
Namen ändern: Welchen Nachnamen kann man wählen?

Auch nach einer Änderung des Nachnamens hat man die freie Wahl – abgesehen von den Namen, die eine (weitere) Namensänderung rechtfertigen würden. Nur in seltenen Fällen ändert sich auch der Name der Kinder, wenn die Eltern ihren Nachnamen ändern. Kinder dürfen allerdings ab einem Alter von fünf Jahren mitentscheiden, wenn es um die Änderung ihres Nachnamens geht.

Sie möchten Ihren Vornamen oder Nachnamen ändern, das Standesamt hat ihren Antrag aber abgelehnt? Kontakten Sie in diesem Fall einen spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser kann Sie dabei unterstützen, das richtige Vorgehen zu wählen und einschätzen, ob ein Gerichtsverfahren sich lohnt. In unserer Anwaltssuche finden Sie den passenden Ansprechpartner zum Thema Namensrecht.

Also muss a) dein Sohn Interesse daran haben und b) ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung Namensrecht das in die Hand nehmen, wenn ein Erstantrag deines Sohnes abgelehnt werden würde.
So verstehe ich das zumindest.
Ich wünsche viel Erfolg. :)
 
Kommt alles nicht zum Tragen (zumindest 1 nicht), da der Sohn volljährig ist und und es hier somit gar nicht (mehr) um ein Kind geht.

Interessant finde ich zum Glück, dass man so etwas ab einem Alter von 5 Jahren nicht ohne Weiteres über den Kopf des Kindes hinweg entscheiden kann.
 
Kurz gesagt, ausser einer Adoption bleibt in Deutschland wohl keine realistische Möglichkeit den Nachnamen zu ändern.
 
Selbstverständlich ist mein Sohn damit einverstanden, bzw er möchte das auch so, sonst würde ich das Thema ja nicht angehen. Ich kümmere mich einfach darum bzw. hole die Infos ein, dann muss er es nicht machen.
Und wenn es dann tatsächlich an die Namensumbenennung geht, dann ist er natürlich er der Antragsteller.

hamju63 schrieb:
@c-mate
Interessant finde ich übrigens auch, wenn Du kurz davor bist auszurasten, nur weil ein Behördenmitarbeiter Dir die Fakten nennt.
Alles ok bei Dir ?
Bei mir ist alles ok, bei dir auch?
Zwischen "Ich musste ruhig bleiben" und wie du es nennst "kurz davor auszurasten" ist ja schon noch ein gewisser Unterschied, zumal du nicht dabei warst.

Und auch wenn die Rechtslage so ausschaut wie von einigen angeführt, dann scheint es aber doch mitunter ohne Weiteres möglich zu sein, abhängig vom Gutdünken des jeweiligen Amtes und der/des dortigen Mitarbeiters.

Und wenn jemand Michael Bumsloch heißt, dann hat er einen triftigeren Grund als ein Kind, das den Namen seines Vaters annehmen möchte? Na ja...
(Kind übrigens nicht im Sinne von nicht volljährig sondern als Kind von Eltern/Elternteil)
 
Es gibt zu so einem Fall auch mindestens ein BGH Urteil (wer zu Teufel rennt mit sowas bis vor den BGH .... Alter )


BGH zur Namensänderung eines nichtehelichen Kindes
Ein nicht mit der sorgeberechtigten Mutter verheirateter Vater darf dem Kind nicht seinen (Vater-) Nachnamen erteilen, wenn er nach dem Tod der Mutter das Sorgerecht für sein Kind übernimmt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Im Fall hatte ein Kindesvater nach dem Tod der allein sorgeberechtigten Mutter die elterliche Sorge übernommen. Das Kind führte den Familiennamen der Mutter. Der Vater erteilte seinem Kind durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Familiennamen und erklärte als gesetzlicher Vertreter des Kindes zugleich dessen Einwilligung.
So einfach ist die Angelegenheit aber nach Ansicht des BGH nicht. Für eine Namensänderung gebe es in § 1617 a Abs. 2 BGB strikte Voraussetzungen. Diese lägen hier aber nicht vor. Eine so genannte analoge Anwendung dieser Vorschrift käme nicht in Betracht. Damit eine Gesetzesnorm analog angewendet werden könne, müsse eine unbewusste, planwidrige Gesetzeslücke bestehen - mit anderen Worten, der Gesetzgeber muss vergessen haben, diesen Lebenssachverhalt zu regeln. Der BGH sieht eine solche Gesetzeslücke aber nicht, im Gegenteil der Gesetzgeber habe in einer bewussten Wertentscheidung - und zwar gerade auch für den Fall des Todes des bis dahin allein soreberechtigten Elternteils - dem Interesse des Kindes an der Kontinuität seiner Namensführung ausdrücklich den Vorrang gegeben. Der BGH führte weiter aus, dass auch gemäß § 1617 b BGB keine Namensänderung erfolge könne.
Ausdrücklich wies der BGH darauf hin, dass er das Interesse des Kindes an seiner namensmäßigen Integration in die Familie seines allein sorgeberechtigt gewordenen Elternteils, das vielfach für die Namenserteilung durch diesen Elternteil sprechen werde, sehe. Genützt hat es dem Kindesvater aber nicht.
Ergänzung ()

c-mate schrieb:
Und wenn jemand Michael Bumsloch heißt, dann hat er einen triftigeren Grund als ein Kind, das den Namen seines Vaters annehmen möchte? Na ja...

Ganz ehrlich, warum zum Teufel habt Ihr als Eltern das dann nicht bei der Geburt geklärt?
 
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Also das es nur bei direkter Heirat geht stimmt nicht. Als meine Eltern vor 3 Jahren geheiratet haben, wurde ich von der Beamtin auf der Behörde gefragt ob ich den neuen Namen (Name meines Vaters) ebenfalls annehmen möchte. Wäre ich unter 18 gewesen, hätten das meine Eltern entscheiden können. Also es geht auch ohne direkte Heirat.
 
PCGamer007 schrieb:
Wäre ich unter 18 gewesen, hätten das meine Eltern entscheiden können.

Nein, Du hättest mit entscheiden können.
 
hamju63 schrieb:
Nein, Du hättest mit entscheiden können.

Nein meine Eltern hätten das letzte Wort gehabt. Unter 18 ist man selbst ja nicht Geschäftsfähig.
 
hamju63 schrieb:
Ganz ehrlich, warum zum Teufel habt Ihr als Eltern das dann nicht bei der Geburt geklärt?

Also bitte, jetzt wirds echt bisschen abstrus und an der eigentlich Thematik vorbei.
Kannst du dir vorstellen, dass es in einer Mann/Frau Beziehung und der Geburt eines Kindes auch noch andere Konstellationen/Problemstellungen etc. gibt als nur die rosarote wir lieben uns für immer und ewig Romanze?
Und außerdem kann ich dir sagen, dass man als Mann bzw Vater eines unehelichen Kindes gegenüber der Mutter ganz schlechte Karten hat.

Und um es nochmal zu betonen, ich entscheide nichts eigensinnig, sondern mein Sohn möchte meinen Namen annehmen.
 
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@PCGamer007
Lies' doch bitte mal den Beitrag von @ImpactBlue
Fakt ist: du hättest mitentscheiden können. Willst du wirklich behaupten, du hättest als Minderjähriger nicht mal das Recht über deinen eigenen Namen?
Und ebenso: ab dem Alter von 7 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist auch ein Minderjähriger beschränkt geschäftsfähig.
 
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Inwieweit ein Minderjähriger letztendlich mit entscheiden darf weiß ich nicht, was ich aber weiß, mit dem minderjährigen Kind wird seitens der Behörden ein psychologisches Gespräch geführt, in wie weit das Kind davon tangiert wird, wie es sich dabei fühlt, ob das irgendwelche Auswirkungen hat etc. und dieses Gespräch wird mit in die Behördenentscheidung einbezogen.
 
Zuletzt bearbeitet:
TheManneken schrieb:
@PCGamer007
Lies' doch bitte mal den Beitrag von @ImpactBlue
Fakt ist: du hättest mitentscheiden können. Willst du wirklich behaupten, du hättest als Minderjähriger nicht mal das Recht über deinen eigenen Namen?
Und ebenso: ab dem Alter von 7 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist auch ein Minderjähriger beschränkt geschäftsfähig.
Stimmt dann ziehe ich diesen Teil der Aussage zurück.

Vielleicht kannst du dir ja bei dem Standesamt eines benachbarten Kreises einen Rat holen bzw dort mal nachfragen, wenn die Beamtin bei dir nicht "normal" mit sich reden lässt.
 
@c-mate
Wenn du es drauf ankommen lassen willst, probiere es mit einer Argumentation warum er den Namen nicht weiter tragen will/kann. Wenn das so nicht durchgeht, nochmal über einen Anwalt probieren.
Das klingt jetzt hier eher so als wenn der Bezug zum Namen der Mutter schwierig ist. Ich kann schon verstehen, wenn man bei gewissen Vorgeschichten nichts mehr damit zu tun haben will.
Je nachdem wie gut ihr das rüberbringt, habt ihr vllt. eine Chance.
 
Also im Grunde geht dass, ist aber nicht ganz einfach.
Meine Kinder haben auch meinen Nachnamen angenommen nach dem die Mutter verstorben war.
Ich hatte mir damals Hilfe vom Jugendamt geholt.
Es müssen allerdings wichtige Gründe vorliegen.
 
Auch wenn es unsinnig erscheint, statt mit nem Anwalt zu kommen wie Phear das vorschlägt vielleicht doch Adoption? Ich habe zwar keine Ahnung wie das abläuft, aber wenn ich mir ansehe, das Fredic von Anhalt ein halbes Dutzend? Erwachsene gegen Kohle adoptiert hat nur damit die einen Adelstitel haben sollte das doch kein größeres Problem sein.

Ich habe aber auch keine Ahnung was sowas kostet.
 
windbeutel1 schrieb:
Es müssen allerdings wichtige Gründe vorliegen.

Und genau das ist der entscheidende Punkt.
Ein wichtiger Grund wäre:
Der Name klingt lächerlich oder verleitet zu Wortspielen

Ein wichtiger Grund ist nicht, wenn der Name einem einfach nicht gefällt.
Ob man nun Schneider, Müller, Calhanoglu oder Gascoine heißt, ist egal
 
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