Nachweis über die Absendung eines Emails

supergenom

Cadet 4th Year
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Hallo Leute,

ich muss ein Nachweis über ein Email, das ich vor zwei Wochen abgeschickt habe. Jemanden zu senden. Die Mail soll in Postausgang oder so zu finden sein, meinte die Person...

Gibt es eine Möglichkeit eine Mail mit dem Absender Datum zu kreieren?

Kann auch sagen, dass ich regelmäßig Papierkorb und alles Mails endgültig lösche, das wird aber die Ausrede sein, wenn nichts mehr hilft

PS: hab das Mail nicht gesendet
 
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wenn dann liegts unter gesendete Mails...

Ich würde Plan-B in Betracht ziehen (Ausrede)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also hast du die E-mail versendet oder nicht?
Wenn ja liegt diese unter "versendet"

Nur Papierkorb aufräumen und dabei die e-mail löschen, klingt nach einer extrem schlechten Ausrede.

Wenn du die E-Mail nicht versendet hast, dann sag es der Person doch einfach. Ist besser als eine Lüge die man dir nicht abnimmt.
 
supergenom schrieb:
Gibt es eine Möglichkeit eine Mail mit dem Absender Datum zu kreieren?

Da begibst Du Dich aber auf dünnes Eis. Eine versendete Mail, die du nicht mehr hast zu kreieren (?).

Davon abgesehen, wenn Du die Mail, wie Du schreibst, gelöst hast, dann ist sie weg.
Leichtfertig ist es schon, wichtige Mails zu löschen. Die sollten doch zumindest so lange ungelöscht bleiben, bis ein Vorgang endgültig abgeschlossen ist

Nebenbei: Juristisch sind Mails kritisch! Bei wichtigen Dokumenten/Schreiben sollte man den Postweg wählen, ggf. mit Einschreiben/Rückschein. Fax ginge auch, wenn Du einen eindeutigen Faxsendebericht incl. des Schreibens erzeugen kannst.
Ergänzung ()

@ Alufoliengrille:

Mails an Oma und Opa sollten kein Problem sein, allerdings könnte es "lustig" werden, wenn Du Kündigungen, Behördenanschreiben etc. vorzeitig löscht. Behauptet ein Empfänger, er hätte nichts erhalten, stündest Du in der Nachweispflicht.
 
supergenom schrieb:
Die Mail soll in Postausgang oder so zu finden sein, meinte die Person...
Will die Person den schwarzen Peter zuordnen? Wenn etwas verschütt gegangen ist, schick es einfach nochmal. Besonders im beruflichen Umfeld sollte so etwas schnell gelöst und nicht die Zickerei angefangen werden.

Zum Technischen (in Windows): Stelle den Windows-Kalender unten rechts auf das gewünschte Datum. Erzeuge in Outlook einen neuen Kontakt mit dem Nachweisadressaten als Namen. Als E-Mail-Adresse gibst du eine Adresse von dir an. Als Anzeigenname den des Nachweises. An diese Adresse schickst du mit dem Wunschbetreff eine E-Mail. Unter Gesendet liegt nun die fingierte E-Mail. Dass diese an deine Adresse ging, ist nicht zu sehen. Siehe Screenshot.

Edit@Recht: Bei wichtigen E-Mails rufe ich sogar telefonisch an, ob es angekommen ist, z.B. Änderung der Bankverbindung. Oder man bittet um eine Lesebestätigung.
Selbst wenn man tatsächlich eine E-Mail verschickt hat, heißt das noch lange nicht, dass sie angekommen ist. Ich kenne verschwundene E-Mails. E-Mails, die zweimal verschickt wurden, teilweise mit zwei verschiedenen Daten. E-Mails die früher erhalten wurden, als dass sie verschickt...
 

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Wenn du eine Email löschst, fliegt sie nicht automatisch vom Server, wenn du Outlook benutzt.

Um das rauszufinden, musst du dich auf der Webseite von GMX/...,... einloggen.


Allerdings: "kreieren" ist Dokumentenfälschung, falls du dir damit irgendeinen Vorteil erschleichen kannst und willst, deswegen sollte der Thread geschlossen werden.


Wenn du Dir dadurch nur einen Nachteil ersparen willst, wie "vergessen XYZ" was zu schicken, ok, aber ich kann dir da sowieso nicht helfen.
Ergänzung ()

Wilhelm14 schrieb:
... Dass diese an deine Adresse ging, ist nicht zu sehen. Siehe Screenshot.

Und wenn man sie öffnet? Übrigens, die Person wird 100% sicher sagen können, dass die angebliche Email nie in Ihrem Postfach ankam.
 
Wärs denn so schlimm zuzugeben, dass du die mail nicht geschickt hast? Was kann denn schon passieren?
 
@ Wilhelm14:

Du weißt aber schon, zu was Du hier "anstiftest?" Wenn es sich um ein juristisch relevantes Schreiben/Mail handelt, nennt man so etwas Fälschung.

@ karlknall
Übrigens, der Empfänger muss auch nicht beweisen, das er eine Mail erhalten - oder nicht erhalten hat. Der Versender ist immer Nachweispflichtig. Und wenn man ein auf dem PC installiertes Mailprogramm nutzt, findet man nach dem Versand z.B. auf dem GMX-Servre nix, es sein denn, man schreibt die Mail online bei GMX. Bei anderen Providern ist vermutlich ähnlich.

Was würde das auch für einen Sinn machen?
 
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karlknall schrieb:
...
Und wenn man sie öffnet? Übrigens, die Person wird 100% sicher sagen können, dass die angebliche Email nie in Ihrem Postfach ankam.
Die E-Mail liegt ja gar nicht beim Nachweisforderer, sondern im Postfach der eingesetzten Adresse, z.B. eine private Müll-Adresse. Der Nachweiseforderer will, dass der Sender in den Postausgang/Gesendet guckt und darüber nachweist. Auch weiter oben schrieb ich, dass ich nicht weiß, was bezweckt werden soll.

Ich wäre auch für eine offene Klärung des Sachverhalts. Die Ausführungen zum Fälschen sollten eigentlich nur ausdrücken, dass ein "Nachweis" nichts wert ist.

Edit:
sneider schrieb:
Der Versender ist immer Nachweispflichtig.
Steht in welchem Gesetz/Paragraphen? ;)
http://de.wikipedia.org/wiki/E-mail#Beweiskraft Man muss eine Bestätigung haben. Noch ist das per E-Mail nicht umgesetzt. http://de.wikipedia.org/wiki/De-Mail-Gesetz Wichtige Dinge laufen immer noch per Briefpostweg.
 
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Sorry, den kann ich Dir auf Anhieb nicht nennen, aber glaub mir, ich bin seit 40 Jahren gelernter Kaufmann und an den rechtlichen Bestimmungen hat sich bis heute nichts geändert.

Den Nachweis einer Versendung hat immer der Versender ggf. zu leisten. Du kannst ja mal bei Deinem Provider oder sonst wem bei Bedarf kündigen und abwarten, ob alles gut geht. Wenn nicht, musst Du den rechtzeitigen Versandnachweis liefern, dass Du das auch wirklich getan hast. Kannst Du das nicht, wird es nichts mit der Kündigung.

Vielleicht hilft Dir ja das weiter, es hat zwar mit einem Finanzamt zu tun, trifft aber auch auf alle anderen Rechtsgeschäfte zu - Auszug - Ouelle: Verein zur Förderung des Mittelstandes
und dessen Angehörige e.V.
----------------------------------

Finanzamt erkennt nur Sendebericht als Faxnachweis an:

Wer wichtige Terminsachen, wie zum Beispiel einen Einspruch gegen seinen Steuerbescheid, sozusagen auf den letzten Drücker faxt, sollte unbedingt den Sendebericht aufheben. Nur so kann glaubhaft nachgewiesen werden, dass das Schreiben auch wirklich verschickt wurde. Ein Einzelverbindungsnachweis der Telefonrechnung reicht als Nachweis dagegen nicht aus. Denn daraus lässt sich nur ableiten, dass eine Telefonverbindung hergestellt wurde, nicht aber, ob das Fax auch erfolgreich versandt wurde (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 9.8.2006, Aktenzeichen: 3 K 2476/03).
 
Zuletzt bearbeitet:
Daher fordert man in einer Kündigung immer eine Kündigungsbestätigung. Und kündigen tut man immer noch per Brief und nicht per E-Mail. Zumindest die mir bekannten Provider fordern das per Briefverkehr. Wechselt man den Provider, verlangt der neue auch eine Kündigungsbestätigung vom alten.
 
Genau: Weil versendete Mails juristisch irrelevant sind, weil sie keinen gesicherten Nachweis ergeben, es sei denn, man versendet per D-Mail etc.
 
Da schließt sich ja der Kreis. :)
sneider schrieb:
Wenn es sich um ein juristisch relevantes Schreiben/Mail handelt, nennt man so etwas Fälschung.
E-Mails in der jetzigen Form sind nur im Kladdenstatus (böse ausgedrückt) und kein rechtsstarkes Dokument und nicht strafbar zu fälschen. Der Themenersteller soll per Postausgang/Gesendet etwas nachweisen. Daher handelt es sich vermutlich um etwas rechtlich weniger wichtiges. Sonst hätte es nicht per E-Mail stattgefunden.

Ich appelliere an den menschlichen Anstand und alles direkt zu besprechen.

Edit@Hausaufgabe: Schick sie nochmal, wenn sie per E-Mail abgeliefert werden sollte. Fertig.
 
Trotzdem bleibt es eine Fälschung, es sein denn, ein anderer es nicht erkennen kann :)

Dabei ist es unerheblich, ob es eine rechtsunsichere Mail ist.

So, nun ist aber alle, ich habe noch was anderes zu tun :)
 
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