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Ein Nebenjob muss auch nicht unweigerlich ein Praktikum sein.
Regaleinschlichten beim Aldi ist kein Praktikum. (=Arbeit, bei der du etwas lernst, das idealerweise auch nocht einen Bezug zu deiner Ausbildung hat)
http://de.wikipedia.org/wiki/Praktikum schrieb:
Der Begriff Praktikum (Plural: „Praktika“) bezeichnet eine auf eine bestimmte Dauer ausgelegte Vertiefung erworbener oder zu erwerbender Kenntnisse in praktischer Anwendung bzw. das Erlernen neuer Kenntnisse und Fähigkeiten durch praktische Mitarbeit in einer Organisation, in einem Arbeitsprozess oder einer Institution. Nach deutscher Rechtsprechung (Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 5. August 1965, 2 AZR 439/64)[1] sind Praktikanten keine Arbeitnehmer.
Also je nachdem was du machst, bietet sich Praktikum, Volantariat, Dienstverhältnis, Angestelltenverhältnis, geringfügiger Job, freier Mitarbeiter, Werksstudent.... an.
Tätigkeit wie ein Werksstudent? Das glaube ich nicht - in den meisten Fällen kommst du erst in den höheren Semestern in ein Werksstudenten-Programm rein.
Verteife dich nicht auf einen einzigen Begriff. Dem Personaler wird es auch nicht so wichtig sein, ob im Sommer 2012 ein Praktikum oder einen Feriejob hattest. (aber er wird sich seinen Teil denken, wenn du als Schüler Werksstudent angibst)
Tätigkeit wie ein Werksstudent? Das glaube ich nicht - in den meisten Fällen kommst du erst in den höheren Semestern in ein Werksstudenten-Programm rein.
Wer sagt denn, dass ein Praktikum unbezahlt sein muss?
Während des Studiums machte ich jedes Jahr ein meist gut bezahltes Praktikum. (2 bis 3.5 Monate)
Jedenfalls bist du als Schüler kein Werksstudent. Auf deinem Arbeitsvertrag steht doch auch nicht "Werkststudentenvertrag" drauf, oder?