Rotkaeppchen schrieb:
[...] Nur weil jemand nicht sofort über ein Stöckchen springt, lügt er nicht. Übliche Fristen für Antworten sind 1-2 Wochen, aber nicht zwei Tage. [...]
An sich hat
@FrankenDoM schon alles geschrieben, aber ich erläutere das gerne aus meiner Sicht,
auch wenn das nichts mit dem Thema an sich zu tun hat (
habe ich ja auch schon im Spoiler geschrieben).
09.06 (Samstag) | Fall eröffnet
11.06 (Montag) | Antwort des Käufers samt Telefonat. Bestätigung meinerseits schriftlich über den Fall
18.06 (Montag) | Keine Antwort bisher. Erneute Nachricht an der Verkäufer
20.06 (Mittwoch) | Keine Reaktion. Bewertung abgegeben
Der Verkäufer hat also innerhalb eines Werktags nach dem eröffnen des Falls geschafft zu antworten,
reagiert nach der Abmachung am Telefon und schriftlich über den Fall mehr als eine Woche nicht mehr
(Ich weiß auch nicht wie man vom 11. zum 20.06 auch zwei Tage kommt, also bei mir sind das sieben
oder acht Werktage, wie man auch rechnen mag). Nach der Negativen Bewertung erhalte ich dann aber
innerhalb von 10min. einen Anruft vom Verkäufer.
Sorry, aber wer hier noch von Zufall, oder wie du es beschreibst "nicht sofort über ein Stöckchen springt",
spricht, der hat aus meiner Sicht den Bezug zur Realität verloren (
um es mal Nett auszudrücken).
Und von "üblichen Fristen für Antworten sind 1-2 Wochen" kann mir bei einem Shop niemand erzählen,
das hatte ich bisher noch nie bei einem Shop (
Bei >1000.Bestellungen in >30.Shops in den letzten 10 Jahren).
Wenn es mal zu dem Fall gekommen ist das ich mich mit einem Shop in Verbindung setzen musste,
hatte ich meine Antwort im Schnitt unter 2.Tagen, maximal bei einem Shop aus China war 1.Woche wegen
einem Chinesischen Fest...
Rotkaeppchen schrieb:
Welche Lüge wurde am Telefon gemacht? Du hast Deinen Rabatt bekommen. [...]
Du hast bei Ebay für eine Bewertung nicht gerade viel Platz zum Erklären, somit muss man das
sehr kompakt gestalten. Zudem hat der Verkäufer hat am Telefon gesagt ich bekomme einen
Rabatt,
diesen habe ich aber
NICHT erhalten, somit hat er gelogen. Erst
NACH der Bewertung gab es den Rabatt.
Rotkaeppchen schrieb:
=> Lösung ist korrekt (Meine Meinung)
Ich kann deine Meinung leider überhaupt nicht teilen.
Sei es mal drum ob meine Bewertung berechtigt war oder nicht, wie will der Ebay-Mitarbeiter wissen ob diese berechtigt war oder nicht (
sofern es überhaupt Ebay war welche die Bewertung gelöscht hat ...)?
Nur weil der Verkäufer den Rabatt gewährt hat kann derjenige, welcher die Bewertung gelöscht hat,
nicht wissen ob es sich um den genannten Betrag gehandelt hat, bzw. ob das die gesamte Abmachung war.
Aber wie von Anfang an geschrieben, geht es nicht darum ob das alle von meiner Seite aus gerechtfertigt
war und ob man das hätte anders lösen können. Es geht einfach darum das irgendwer Negative Bewertungen
löscht, ohne das man da auch nur eine Begründ zu erhält. Oder auch das, sofern die Vermutung stimmt,
Shop-Betreiber bei Ebay (
und scheinbar auch Amazon) einfach so Bewertungen beseitigen können, nur weil
diese Ihnen nicht zusagen...