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News Neuer Richterspruch in Sachen „eBay-Hehlerei“
- Ersteller Sasan
- Erstellt am
- Zur News: Neuer Richterspruch in Sachen „eBay-Hehlerei“
B
Blackmarket
Gast
Doch bei Abholung sind öfters Schnäppchen dabei, weil der Käuferkreis stark eingegrenzt wird.Weil das Risiko des Verlusts durch Betrug mit dem Preis steigt. Mal davon abgesehen und wie Du selbst bemerkt hast, so kann man bei eBay mittlerweile keine Schnäppchen mehr machen.
Towatai
Commodore
- Registriert
- Dez. 2005
- Beiträge
- 4.616
ich bin dafür das es z.B. bei einstellung eines artikels nen extra button zum bestätigen gibt, durch den der verkäufer versichert in der auktion keine geklaute ware anzubieten und ggf. den käufer von jeglicher verantwortung bezüglich der herkunft des artikels befreit. ohne bestätigung halt keine auktion. Bei EBAY kann man sehr wohl noch einige wirkliche schnäppchen machen.
F_GXdx
Captain
- Registriert
- März 2006
- Beiträge
- 4.028
Wenn man Contra-Saisonal kauft, kann man auch bei Kleidung super Schnäppchen machen. Da fällt mir ein, bald wir es wieder Zeit Badehosen und Flipflops zu steigern ^^!
Ne mal im Ernst, der Richter aus der ersten Instanz hat ja wohl klar keine Ahnung von ebay. Da schwanken die Preise nun mal, auch mal stark. Letztens hat jemand 3 genau gleiche CDs versteigert (Sammlerstücke), die erst ging für 40 raus, die zweite für 50 und die dritte für 80. Das ist eben ebay. Wofür ebay wirklich immer uninteressanter wird, ist zum VERkaufen.
Ne mal im Ernst, der Richter aus der ersten Instanz hat ja wohl klar keine Ahnung von ebay. Da schwanken die Preise nun mal, auch mal stark. Letztens hat jemand 3 genau gleiche CDs versteigert (Sammlerstücke), die erst ging für 40 raus, die zweite für 50 und die dritte für 80. Das ist eben ebay. Wofür ebay wirklich immer uninteressanter wird, ist zum VERkaufen.
astrix
Lieutenant
- Registriert
- Jan. 2006
- Beiträge
- 838
Ich finde auch, dass man weder dem Käufer noch eBay was ankreiden kann. Sondern prinzipiell nur dem Verkäufer. Ob eBay da noch ein wenig mitschuldig ist, wegen "Mithilfe" ist irgendwie ein wenig "grauzonen"mäßig :-/ Irgendwie müssten sie, aber sie schreiben ja konkret, dass gefälschte und geklaute Produkte nicht zulässig seien.
Ebay könnten dem ganzen entgegen wirken indem die Artikelseite eine Seriennummer des Geräts tragen muss um ihn einstellen zu können. Das sollte für alle Elektronikartikel gelten die gerne entwendet werden.
Zum anderen wenn es ziemlich eindeutige Anzeichen von gestohlener Ware gibt, wie z.b. Verkaufsland Polen und ein Preis von maximal 20 bis 40 % des regulären Werts, stimme ich durchaus einer Verurteilung wegen Helerei zu. Jeder vernüftig denkende Verbraucher erkennt hier das etwas faul sein muss.
Bei Geschäften an der Haustüre sind die Verbaucher bereits sehr sensibel geworden, aber Ebay scheint irgendwie einen Freibrief für alles zu geben.
Darüber sollte nachgedacht werden.
Zum anderen wenn es ziemlich eindeutige Anzeichen von gestohlener Ware gibt, wie z.b. Verkaufsland Polen und ein Preis von maximal 20 bis 40 % des regulären Werts, stimme ich durchaus einer Verurteilung wegen Helerei zu. Jeder vernüftig denkende Verbraucher erkennt hier das etwas faul sein muss.
Bei Geschäften an der Haustüre sind die Verbaucher bereits sehr sensibel geworden, aber Ebay scheint irgendwie einen Freibrief für alles zu geben.
Darüber sollte nachgedacht werden.
el Chupa Cabra
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Mai 2007
- Beiträge
- 315
Tscha, blöd nur das es bei IBÄH nicht um Auktionen handelt, sondern um ganz normale Geschäfte zwischen Privat-Personen und/oder Geschäft/Privat (ab und an auch Geschäft/Geschäft.
Hier greift nicht das Gesetz das für Auktionen gilt, sondern das ganz gewöhnliche Vertragsrecht.
IBÄH steht hier nur als Vermittler dazwischen und trägt, im weitesten Sinne, keine Verantwortung für den Handel (es sei denn das es sich um offensichtlich Illegales handelt).
Der Käufer sollte sich also immer vergewissern was er da kauft, denn nach dem Gesetz gilt: Unwissenheit schützt NICHT vor Strafe!
Hier greift nicht das Gesetz das für Auktionen gilt, sondern das ganz gewöhnliche Vertragsrecht.
IBÄH steht hier nur als Vermittler dazwischen und trägt, im weitesten Sinne, keine Verantwortung für den Handel (es sei denn das es sich um offensichtlich Illegales handelt).
Der Käufer sollte sich also immer vergewissern was er da kauft, denn nach dem Gesetz gilt: Unwissenheit schützt NICHT vor Strafe!
-Anonymous-
Cadet 1st Year
- Registriert
- Mai 2006
- Beiträge
- 13
Korrekt, aber zumindest kann Unwissenheit das Strafmaß ein wenig mildern, da dann nicht vorsätzlich gehandelt wurde, wobei dies in bestimmten Fällen vom beschuldigten noch zu beweisen wäre.el chupa cabra schrieb:Der Käufer sollte sich also immer vergewissern was er da kauft, denn nach dem Gesetz gilt: Unwissenheit schützt NICHT vor Strafe!
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