Neues Handy an falsche Adresse geliefert was nun?

Mr.String schrieb:
Darf schon, wenn man das auch ausdrücklich via Vollmacht erlaubt hat, was hier aber nicht passiert ist.



Auch richtig, jedoch meiner Meinung nach auch nur, wenn überhaupt durch Vollmacht erlaubt wurde, dass jemand anders das Paket annehmen darf.



Dem Boten kann man meiner Ansicht nach sehr wohl einen Vorwurf machen, da er das Paket gar nicht erst bei den Nachbarn hätte abgeben dürfen, weil die keine erteilte Vollmacht haben.

Akula schrieb:
@skyforce

Da ein Freund von mir selbst als Verbundzusteller arbeitet, weiß ich, dass DHL durchaus einfach das Paket beim Nachbarn abgeben kann. Sie sind dann rechtlich aus dem Schneider, denn zugestellt wurde es. Damit ist Dein Nachbar zur Schlüsselstelle geworden..

Ich bin auch der Meinung, dass das ohne Vollmacht erlaubt ist...
 
Ist es über Ebay bei Paypal nicht so das man als Verkäufer auch nur an die Adresse die bei Paypal hinterlegt ist versenden darf? (mit diesem Käuferschutzprogramm etc.?)
 
Muschi_103 schrieb:
Nach meinem Verständnis bist auch nicht Du derjenige, der es abholen muss, sondern der Nachbar ist derjenige, der es Dir bringen muss. Wäre er nicht in der Lage, Dir das Paket zukommen zu lassen, hätte er es nicht annehmen dürfen.

Das sehe ich nicht so...Nach meinem Verständnis hat der Versender, also gethandy dafür zu sorgen, dass er das Paket mit der richtigen Adresse aufgibt! Hat er das gemacht, ist er aus dem Schneider, das hat er hier aber nicht gemacht, sondern eine falsche Adresse verwendet...
 
Muschi_103 schrieb:
Nach meinem Verständnis bist auch nicht Du derjenige, der es abholen muss, sondern der Nachbar ist derjenige, der es Dir bringen muss. Wäre er nicht in der Lage, Dir das Paket zukommen zu lassen, hätte er es nicht annehmen dürfen.

das kannst du vergessen, wenn dann wird er das paket bei der Post abgeben, so dass es wieder an gethandy verschickt wird.
 
Mr.String schrieb:
Das sehe ich nicht so...Nach meinem Verständnis hat der Versender, also gethandy dafür zu sorgen, dass er das Paket mit der richtigen Adresse aufgibt! Hat er das gemacht, ist er aus dem Schneider, das hat er hier aber nicht gemacht, sondern eine falsche Adresse verwendet...

Aber oft genug habe ich schon gesehen, dass ebay-Shops darauf hinweisen, dass Waren lediglich an hinterlegte Adressen versendet werden können - läuft heute eben alles automatisch. Mitarbeiter, die e-mails lesen und Versanddaten ändern können, sind halt teurer als Computer...

Und somit hätte der Versender - seines Wissens nach - an die richtige Adresse versendet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Muschi_103 schrieb:
Ich bin auch der Meinung, dass das ohne Vollmacht erlaubt ist...


DHL verschafft sich in den AGB das Recht an Nachbarn auszuliefern...
Dem muss man ausdrücklich widersprechen damit sie es nicht dürfen.

(2) DHL nimmt die Ablieferung (Zustellung) unter der auf der Sendung angebrachten
Anschrift durch Aushändigung gegen Empfangsbestätigung an den Empfänger, an seinen
Ehegatten oder an einen durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen
Empfangsberechtigten (Empfangsbevollmächtigter) vor.
[...]
(3) DHL darf Sendungen, die nicht in der in Absatz 2 genannten Weise abgeliefert werden
können, an einen Ersatzempfänger abliefern. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Service „Identitäts- und Altersprüfung“ und „Eigenhändig“ sowie Express- Sendungen mit
dem Service „DHL EXPRESS IDENT“, „Transportversicherung 25.000,- EURO“ und EXPRESS
BRIEFE mit dem Service „Transportversicherung 2.500,- EURO“. Ersatzempfänger sind
1. Angehörige des Empfängers oder des Ehegatten, oder
2. andere, in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie dessen Hausbewohner
und Nachbarn, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass
sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind. Eine Ablieferung an Hausbewohner und
Nachbarn ist ausgeschlossen, sofern
der Absender eine entgegenstehende Vorausverfügung
erteilt oder der Empfänger gegenüber DHL durch Mitteilung in Textform eine derartige Ablieferung
untersagt hat
.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Mr.String

Unsinn, es bedarf keiner Vollmacht. Die Realität beweist dies. Und wie ich schrieb, mein Kumpel bei der Post sagt selbiges. Und er ist ein guter Fahrer und sehr menschlicher Zusteller. Was es sooft auch nicht gibt. ;)

Ansonsten empfehle ich allen die Packstation! ;)

@DjNDB

Danke für die Info!
 
natürlich sollte nicht einfach irgendeine adresse genommen werden sondern man sollte schon auf die nachrichten des käufers achten aber dabei sind die nicht die einzigen die dies nicht tun sprich en verkäufer einfach mal darauf an
 
Vielen Dank für eure Meinungen.

Wie gesagt ich werde ein neues handy verlangen, gethandy kann meiner meinung nach nur noch hoffen dass das andere Paket zurück kommt. Die Mitarbeiterin war am telephon auch sehr nett und sagte, dass sie die beste lösung für mich finden wird.
Ich werde euch auf dem laufenden halten.
 
Zuletzt bearbeitet:
dann viel glück
wir hoffen hier sicher alle das beste für dich
 
Alles Gute! :)
 
Gethandy hat heute ein anderes handy verschickt. Hoffentlich auch wirklich ein neues, es könnte ja sein dass ich ein aus der reparatur bekomm. Die wollen ja auch möglichst wenig geschäftsverlust machen
 
Wenn deine neue Lieferadresse auch auf der Rechnung ausgewiesen ist und sie es trotzdem an deine alte Adresse geliefert haben, dann liegt die Schuld bei gethandy. Das bedeutet, dass gethandy für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Du musst zwar länger auf dein Handy warten, aber kannst dich getrost bequem zurücklehnen ;)


skyforce schrieb:
Gethandy hat heute ein anderes handy verschickt. Hoffentlich auch wirklich ein neues, es könnte ja sein dass ich ein aus der reparatur bekomm. Die wollen ja auch möglichst wenig geschäftsverlust machen

Das kann dir leider passieren, da das ein übliches Vorgehen ist bereits ausgelieferte Handys die zurückgekommen sind wieder zu verkaufen. Ist iwo blöde, das gebe ich zu, aber auf Grund der hohen Preise der Handys auch irgendwo nachzuvollziehen. Niemand möchte schließlich Verlust machen.
 
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