Neues Notebook / Garantie läuft beim Hersteller schon 4 Monate

@mo

Admiral
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Hallo zusammen!

Habe die Tage eine neues Mittelklasse Notebook eines Markenherstellers in einer Filiale eines relativ bekannten Versenders erworben. Es bestand bei Auspacken und Inbetriebnahme kein Zweifel daran, dass es sich hierbei um ein Neugerät handelt. Es funktioniert auch alles einwandfrei.
Als ich dann den Garantiestatus beim Hersteller überprüft habe, musste ich zu meinem Erstaunen lesen, dass die Garantie bereits seit 09/21 läuft. Bei nur einem Jahr Herstellergarantie nicht eben schön.
Zuerst fiel mir natürlich ein Rückläufer als Möglichkeit ein. Der Händler, darauf angesprochen, will es nicht völlig ausschließen, hält es aber für unwahrscheinlich. An der Klärung der Sache, zeigt er aber trotz Faktenlage nicht allzu viel Interesse. Er hätte den Rechner aber zurück genommen, wenn ich das gewollt hätte. Da der Rechner aber einwandfrei funktioniert und ich schon ein Dualbootsystem ohne jegliche Frickelei eingerichtet habe, habe ich daran kein Interesse und habe lieber einen Gutschein angenommen.
Durch die gesetzliche Verpflichtung des Händlers ab Kaufdatum sehe ich erst mal keinen Nachteil (falls der nicht pleite geht und ich meine Ansprüche beim Hersteller geltend machen müsste).

Frage in die Runde, ob jemand schon mal ähnliches festgestellt hat und vielleicht eine bessere Erklärung als Rückläufer hat. Wobei das ja durchaus schon passiert sein kann, bevor der Rechner zum Händler kam, da derzeit so lange Lagerzeiten im Handel eher ungewöhnlich sind.

P.S. an die Moderation. Ich hoffe, dass der Thread im Notebook Unterforum nicht falsch platziert ist, da es nicht zwangsläufig ein Notebook spezifisches Problem ist. Falls doch bitte Mitteilung!
 
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Würdest du schreiben um welchen Hersteller und welche Serie es geht, könnte man dir eher helfen.

Kenne es auch so, das Produktion = Garantiebeginn ist. Diese wird dann entsprechend durch die erste Aktivierung oder Einreichung der Rechnung angepasst.

Und da du die Rechnung hast, ist der Rest mehr als Wuppe. Genieß dein Gerät und habe Spaß damit (oder gehe Richtung Bett ;))
 
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Und bis wann läuft die Garantie genau? Oft beginnt die Garantie nach verlassen des Werkes, aber mit etwas Overhead (also zB 14 Monate), weil das Gerät ja erst verkauft werden muss.

Wenn es nun besonders Lange beim Händler im Regal lag, dann kann sie schon mehrere Wochen oder Monate laufen. In dem Fall ist es aber in der Regel kein Problem anhand der Rechnung und nicht der Seriennummer den Kauf zu belegen und ab diesem Datum 12 Monate Garantie zu erhalten. Schau mal in die Bedingungen.
 
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Testa2014 schrieb:
Würdest du schreiben um welchen Hersteller und welche Serie es geht, könnte man dir eher helfen.
Na ja, es geht mir ja eher weniger um "Hilfe". Eher drum, wie so was passiert.


Testa2014 schrieb:
Kenne es auch so, das Produktion = Garantiebeginn ist
Das macht doch keinen Sinn. In Betrieb ist das Gerät ja erst ab Inbetriebnahme. Und ich kenne das auch nicht anders , als dass mit Erstverbindung zum Server der Hersteller, die Uhr anfängt zu ticken.
Im Extremfall hiesse das ja, dass die Herstellergarantie längst abgelaufen ist, wenn man das Gerät neu kauft.
 
Nein, das seit Ewigkeiten bei Laptops und Festplatten so üblich das an die Seriennummer und das Produktiondatum zu knüpfen. So kann der Kunde auch ohne Rechnung die Garantie in Anspruch nehmen. Dann aber eben nur ab Produktionsdatum + X Monate.

@mo schrieb:
m Extremfall hiesse das ja, dass die Herstellergarantie längst abgelaufen ist, wenn man das Gerät neu kauft.
Im Extremfall wäre das wirklich so. Und dann zückt man die Rechnung und sagt "ich habe das aber später gekauft" und dann ist alles gut.
 
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Gilt im Ersten Jahr nicht eh die Gewährleistung die der Händler dann abwickeln muss? Zählt ja dann Datum auf Rechnung.
 
24 Monate Gewährleistung mit (neuerdings) 12 Monaten Beweislastumkehr gilt zusätzlich und völlig unabhängig von der Garantie.
 
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@mo schrieb:
Als ich dann den Garantiestatus beim Hersteller überprüft habe, musste ich zu meinem Erstaunen lesen, dass die Garantie bereits seit 09/21 läuft.
Das ist auch absolut Standard, bei Notebooks und genauso bei Monitoren. Schickst deine Rechnung hin, wirds dir aber auch online angepasst.

Fertig, mehr gibt's da nicht zu sagen. Außer - bei Apple ist es anders, denn da wird die erst mit der Zwangs-online-aktivierung aktiv.
 
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O.K. Danke! Wieder was dazu gelernt!
Wundert mich aber schon, dass der Händler das nicht auch so kommuniziert und anstandslos einen (Kulanz-) Gutschein angeboten hat.

Ich frag mich nur, was die machen, wenn es tatsächlich mal ein Rückläufer ist, der sich vorher schon Mal beim Server des Herstellers eingeklinkt hat und der Käufer dann seine Rechnung guten Gewissens über ein Neugerät einreicht.
Oder gibt es so eine Art Abmachung, dass die das als Neugerät akzeptieren?
 
@mo schrieb:
Wundert mich aber schon, dass der Händler das nicht auch so kommuniziert und anstandslos einen (Kulanz-) Gutschein angeboten hat.
Ja, der ist dumm und kann es anscheinend nicht erklären. Gäbe keinen Grund dazu.

@mo schrieb:
Ich frag mich nur, was die machen, wenn es tatsächlich mal ein Rückläufer ist, der sich vorher schon Mal beim Server des Herstellers eingeklinkt hat und der Käufer dann seine Rechnung guten Gewissens über ein Neugerät einreicht.
Wird in den meisten Fällen so funktionieren. Da du aber - wie ein Großteil der Menschen - die Funktion gar nicht kennst, wirds wohl nur sehr wenige solche Fälle geben.

Meine Monitore waren z.B. auch in anderen Ländern schon registriert und vermutlich von dortigen Lagern verschickt worden und dann hab ich sie mal umregistrieren lassen.
 
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Also ich muss da ein bisschen widersprechen, ich hab es tatsächlich fast nie erlebt, dass die Garantie auf das Produktionsdatum bei Notebooks festgelegt war - sondern eher, dass die Produkte beim Versand über die Seriennummer registriert werden.
War so bei meinen beiden ThinkPad E-Modellen, bei anderen Produkten war der Beginn sogar ein paar Tage in die Zukunft datiert.
Die einzige Ausnahme war mein neuestes ThinkPad.
Da habe ich dann Lenovo angeschrieben, welche den Garantiebeginn auf das Rechnungsdatum angepasst haben.

Edit:
Hier auch ein Support-Hinweis von Lenovo dazu: https://support.lenovo.com/de/de/solutions/ht100121-how-to-correct-an-incorrect-warranty-date
In den Bedingungen bei HP heißt es auch, dass der Garantiezeitraum mit Kauf des Produktes beginnt: https://www.hp.com/de-de/privacy/limited_warranty.html
 
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@mo schrieb:
Im Extremfall hiesse das ja, dass die Herstellergarantie längst abgelaufen ist, wenn man das Gerät neu kauft.
Ist nem ehemaligen AG auch genau so passiert. Hat ein Produkt gekauft beim Großhändler, Kunde hat es entsprechend genommen. Halbes Jahr später oder so war ein Defekt daran, keine Garantie mehr. Pech für den AG, Kunde hat wegen Gewährleistung was anderes bekommen oder die Reparatur bezahlt bekommen. Ist schon ne Weile her und nichts neues
 
Mir fehlt auch 1/3 Jahr Garantie bei meinem "neuen" Lenovo Legion 5, welches ich bei OTTO gekauft habe.
Bei Lenovo gilt die Garantie ab Kaufdatum und nicht ab Produktionsdatum, weshalb ich nun OTTO und Lenovo informiert habe, mal sehen, was daraus wird.

Da die Garantie zwar eine freiwillige Zusatzleitung des Herstellers ist, aber diese ja auch als Verkaufsargument und damit Vertragsbestandteil gilt möchte ich kein "neues" Notebook mit angefangener Garantie.
 
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