Nicht an Klassenfahrt teilgenommen, muss bezahlen?!?

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alcatratz

Ensign
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Also, ich will nicht an der klassenfahrt, die morgen stattfindet teilnehmen, allerdings rief heute meine lehrerin an und sagte, dass, wenn ich nicht mitfahren sollte, 58 € zahlen muesste.

Ich wollte von Anfang an nicht mitfahren und habe daher den Zettel, an dem die teilnahme bestätigt wird, nicht abgegeben.
( sie sagte auch, dass man die Zettel der teilnahme im Fall dass man nicht teilnehmt ignorieren soll)


Was kann man da machen?
Einfach nicht zahlen und ignorieren?
 
Eigentlich sollte man dann gar nichts zahlen.

Hast du vorher irgendetwas unterschrieben, dass du vielleicht und eventuell an der Klassenfahrt teilnehmen willst?
 
Dann bezahlst du auch nichts. Schließlich bist du keine Verpflichtung eingegangen.


Sind die 58€ vielleicht für etwas anderes (Aufsicht für dich, weil du nun in der Schule abhängen musst)?
Was hat deine Lehrerin genau gesagt, wofür das Geld sein soll?
 
Ok vielen dank :)
Ergänzung ()

Sry hab vergessen zu erwaehnen:
Sie hat schon zimmer usw fuer die Fahrt reserviert :o
Stellt das irgendein Problem dar oder hat sie sozusagen "Pech" gehabt
 
Zuletzt bearbeitet:
Sie hat Pech gehabt. Wie kann man denn nur schon etwas bestellen/reservieren, wenn man noch gar nicht die Anzahl der Teilnehmer weiß?
 
Falls du niemals einen "Vertrag" eingegangen bist, also auch nicht mündlich zugesagt hast, bist du zu keinerlei Zahlung verpflichtet. link
 
Sicher das sie gesagt hat im Falle der Nichtteilnahmen Zettel zu ignorieren? Klingt unlogisch, dass die Lehrerin Zimmer reserviert bevor sie weiß, wer denn überhaupt eines braucht.
 
Ja ich habe niemals in irgendeiner Art und Weise zugestimmt -.-
Und ja wir sollten die ignorieren.
Es gab auch keine moeglichkeit anzukreuzen dass man nicht teilnimmt von daher :D
 
Ok es mag vl ein Fehler von der Lehrerin sein, aber du bist sicher auch nicht auf die Idee gekommen ihr vorab zu sagen, dass du nicht mitfährst und erst beim Zettel abgeben, hast dich dann gemeldet - und Leute schonmal drann gedacht, dass man auch als Lehrer und Schulgruppe rechtzeitig reservieren muss und vl im Regelfall eine Durschnittszahl nennt und vorab schon mal reserviert...

Normalweise müsste im schlimmsten Fall die Lehrerin selbst zahlen, im Normalfall sollte sich sowas aber mit dem Veranstalter regeln lassen.
 
Du bist einer der Gründe, warum viele Lehrer irgendwann einfach gar keine Klassenfahrten mehr veranstalten und nur noch Dienst nach Vorschrift machen.
Sorry das musste mal raus.
P.S. ich bin kein Lehrer oder sonswie im Schuldienst tätig
 
Alrik, hast du überhaupt den Sachverhalt gelesen? Der Zettel wurde ausgegeben und sollte ausgefüllt werden wenn man teilnimmt. Wenn man nicht mitmöchte soll man den Zettel ignorieren.

Ehrlich gesagt ist das von der Lehrerin saudumm organisiert. Anstatt den Zettel entsprechend zu entwerfen
[] Ja ich fahre mit
[] nein ich fahre nicht

Bei nicht Abgabe des Zettels wird man automatisch von der Fahrt ausgechlossen, Abgabetermin Datum.

Darunter noch Unterschrift des Schülers + eines Erziehungsberechtigten (sofern nötig). Dann hat man klare Strukturen und aus die Maus.
Ob jemand mitfahren will oder nicht liegt im eigenen Ermessen, manche können sich solche Fahrten eben nicht leisten oder haben andere Gründe. Bei uns wurden diejenigen, welche nicht mitgefahren sind, dann eben in andere Klasse gesetzt für die Woche.
 
@Alrik
[ ] Du hast den Thread verstanden.


Wir halten also fest:
War die Lehrerin wirklich so - pardon - dämlich und hat auf gut Glück Zimmer reserviert, dann muß sie auch für etwaige Stornierungen aufkommen, wenn sich heraustellt, dass Schüler von vornherein nie die Absicht hatten an dem Ausflug teilzunehmen.

Und solches Lehrpersonal unterrichtet heutzutage Schüler? Kaum zu glauben, meine Lehrer haben sich damals aber durch die Bank intelligenter angestellt.
 
was ist denn das für ne organisation? am tag bevor man abfährt erfährt sie also erst, wer mitkommt und wer nicht? ja klar hat sie dann schon alles reserviert. aber warum solltest DU das bezahlen? normalerweise hätte sie wenigstens ein Abgabedatum (bissl früher) festlegen sollen. Tja..Pech gehabt nennt man sowas wohl Oo.
(kein mitleid mit leuten, die nichtmal sowas gebacken kriegen. und das auch noch im beruf -,-)
 
katney schrieb:
Falls du niemals einen "Vertrag" eingegangen bist, also auch nicht mündlich zugesagt hast, bist du zu keinerlei Zahlung verpflichtet. link

Schweigen zählt in diesem Fall wohl kaum unter einer Willenserklärung, weswegen auch kein Rechtsgeschäft und somit auch kein Vertrag zustande gekommen sein wird.

@teddymaddy

Er hat geschrieben, dass er gestern von ihr erfahren hat, dass sie 58 Euro von ihm will.

Einfach nicht zahlen und ignorieren?

Ja.
 
Vielen Dank fuer die Hilfe :)



@Alrik: wieso sollte ich der Grund sein, dass ie Lehrer keine k.fahrten mehr machen?
Ich habe nur anweisungen befolgt, daher kann ich dich nicht schuld sein.
Und sie hat die Fahrten usw erst gestern gemietet etc.
 
Wobei leider gesagt werden muss, dass aufgrund einer nicht erfolgten direkten Absage trotzdem eventuell von einer konkludenten Zustimmung gesprochen werden kann. Da aber der Satz "wer nicht mit will, gibt den zettel nicht ab" gefallen ist, sollte keine Zahlung erfolgen. Stellt sich der Sachverhalt so dar, dass dieser Satz evtl. falsch bei dir ankam und eine Vereinbarung bestand, bei der mündlich eine Nichtteilnahme angekündigt werden sollte, musst du zahlen.

mfg
 
novachen schrieb:
Wobei leider gesagt werden muss, dass aufgrund einer nicht erfolgten direkten Absage trotzdem eventuell von einer konkludenten Zustimmung gesprochen werden kann.

Ah okay, dann schicke ich jetzt einfach mal quer durch die Bundesrepublik irgendwelche Verträge die der Empfänger unterschreiben soll. Höre ich dann nichts von den Empfänger erklären sie sich also mit den Verträgen einverstanden.... :freak: Danke für die geniale Geschäftsidee
 
Blos alles ins lächerliche ziehen, ohne Ahnung zu haben. Ich sagte es "kann eventuell" von einer konkludenten Zustimmung gesprochen werden. Das von dir beschriebene Szenario erfolgt in der Bauwirtschaft, Stichwort "konkludente Abnahme", häufiger als gedacht. Zwar nicht so plump wie von dir beschrieben und unter leicht anderen Umständen, aber trifft im Grunde zu.
Die Annahme dass es ohne direkten Widerspruch zu einer konkludenten Zustimmung kommt, rührt daher, dass eine Klassenfahrt eine gemeinsame Veranstaltung ist, die im Lehrplan durchaus vorgesehen sein kann. Widerspreche ich diesem Vorhaben nicht explizit, kann von einer Teilnahme ausgegangen werden, das wäre die konkludente Zustimmung. Das von dir erwähnte Beispiel geht von einer nicht gemeinschaftlichen Aktivität aus und noch viel mehr davon, dass nur eine einseitige Willenserklärung vorlag. Deine Vertäge sind also nur dafür da, sich den Allerwertesten abzuwischen.

Wobei das hier alles eh egal ist, da die Lehrerin die Kohle eh selber zahlen muss. Sie war ja auch schön blöd nicht direkt zu fragen ob es jmd. gibt der nicht wirklich mitfahren will.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso hast du der Lehrerin nicht direkt gesagt, dass du nicht mitfahren willst?
Die Kosten für eine Klassenfahrt zahlen die Schüler. Nicht das Lehrpersonal.
Wenn du nicht zahlst zahlen, im schlimmsten Fall, deine Mitschüler für dich.

Und wieso kommst du damit einen (!!) Tag vor der Klassenfahrt?
Bisschen selber denken ist auch nicht verkehrt. Und Ausreden wie "Ich hab nur Anweisungen befolgt" sind, wie gesagt, Ausreden. Anweisungen befreien doch nicht vom selbstständigen Denken...
 
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