Nicht an Klassenfahrt teilgenommen, muss bezahlen?!?

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@novachen
Es geht hier um eine "simple" Klassenfahrt und nicht um sonstwas. Tut mir leid. Jeder klar denkende Lehrer sagt: Wer den Zettel nicht abgibt der fährt nicht mit, egal ob absichtlich oder ausversehen. Wir mussten immer lange vor Antritt eine gewisse Anzahlung machen, und min. 2 Wochen vor Buchung die gesamte Summe überwiesen haben.

@TalBar
Ahja... die Lehrerin sagt das man den Zettel ignorieren soll wenn man nicht mitfahren will. Das hat er gemacht. Was soll der TE jetzt für den Fehler der Lehrkraft zahlen? Zudem ist nicht er einen Tag vor der Fahrt damit angekommen, sondern die Lehrkraft :rolleyes:
 
Das er nicht zahlen muss ist ja klar. Da hat leider die Lehrerin Mist gebaut.
Zwingen kann dich keiner die 58€ zu berappen. Theoretisch bist du auch im Recht.

Aber: Die ganze missliche Situation hätte einfach vermieden werden könne. Stichwort Kommunikation.
 
Die missliche Lage hätte von Anfang nicht entstehen müssen hätte die Lehrkraft einfach mal weitergedacht. Anstatt so nen Zettel zu entwerfen hätte sie klar ankreuzen lassen müssen, ich fahre mit, ich fahre nicht mit mit der Klausel wer den Zettel nicht bis Datum X abgibt wird von der Fahrt automatisch ausgeschlossen.

Ebenso wäre es die Aufgabe der Lehrerin gewesen vor Buchung der Fahrt sich zu vergewissern wer nun mitfährt oder nicht.
 
Ja natürlich trägt die Lehrerin (ist doch eine oder?) Mitschuld. Aber eben nur Mitschuld.
Hätte er kommuniziert wäre er jetzt nicht in dieser Lage...
 
also ich habe nichts gesagt, da sie keine fragen o.ä. zur klassenfahrt mehr annahm -.-
 
Welche Lage? Er hat keinerlei (Zahlungs-)verpflichtungen und ist in keiner Lage.
Die Lehrerin ist dafür, dank ihres Verschuldens, in der misslichen Lage. Er hat keine Mitschuld, weil er sich an die Anweisungen der Lehrerin gehalten hat.
Warum also sollte man die Anweisungen der Lehrkraft auch noch hinterfragen? Bald sollen wohl auch noch die Schüler für die Lehrer das Denken übernehmen.

Aber wie mans macht, macht mans falsch.
 
Der chronologische Ablauf ist unglaubwürdig. Die Informationsgehalt ist unzureichend. Über die Hälfte der Antworten können somit nur spekulativ gegeben werden. Die Einsilbigkeit des TE trägt nicht unbedingt zu Verständnis bei.
 
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