...nur insoweit verpflichtend, als die Teilnahme nicht mit höheren Belastungen der Eltern verbunden ist. Damit sind nicht nur materielle Belastungen gemeint, sondern auch weitergehende Eingriffe in das Erziehungsrecht der Eltern.
Die Schule kann daher nicht einmal eine schriftliche Entschuldigung verlangen und Gründe für die Absage musst du auch keine angeben. Weitergehend darf einer Schülerin oder einem Schüler auch kein Nachteil entstehen, wenn sie an einer außerunterrichtlichen Veranstaltung nicht teilnehmen.
@Elfhelm
Meine Schule, kath. Privatschule (trotzdem ohne Schulgebühren) sah das wohl anders. - Wär zu schön, um wahr zu sein, was Du da sagst...
@FistofPain
Natürlich sass ich nicht die ganze Zeit mit einem Schmollmund da. Aber, wie gesagt, für das Geld und die Fahrerei (Bus, Fähre usw.) kann ich mir lieberes, d.h. mehr Spass, Attraktion und Bildung auf mich zugeschneidert erleben.
@Point Loma
Den Antrag gab ich meinen Stufentutoren. Diese leiteten ihn an den Schuldirektor weiter, welcher dann ablehnte.
Studienfahrt ... Bildungsurlaub
@ThomasK_7, sind das nicht Synonyme (Studie - Bildung; Fahrt - Uralub)?!
bei der Auswahl des Reisezieles Demokratie erleben (z. Bsp. 51% unterdrücken 49%).
@ThomasK_7, leider nein!: 3 Fahren wurden angeboten, A abgelehnt, da zu wenig Interessenten, B wollten alle hin, daraufhin wurde der Rest auf C aufgeteilt. Ich wollte aber weder nach B, noch nach C. [weiteres s.o.]
mit welcher Begründung bzw. welchen Maßnahmen sie dich letztendlich doch noch zum Zahlen und Mitfahren gezwungen haben.
@redsector
Ich hätte keinen treffenden Grund, nicht an der verpflichtenden Aktion der Schule teilzunehmen (btrft. gesundheitl., finanziellen, religiösen Grund).
Zumal es bei der anderen Gruppe ja anscheinend anders gehandhabt wurde.
@redsector, das habe ich leider erst nach meiner Zahlung erfahren. Sonst hätte ich genau so, also durch Nicht-Zahlung, gehandelt.
Wer weiss denn nun einmal, für spätere Fälle, wie das Schulrecht genau aussieht? Muss ich teilnehmen oder nicht? Oder ist das von Schule zu Schule, bes. Privatschule, unterschiedlich?