Nicht-Teilnahme an Studienfahrt in 13.1

Wenn du nicht mit willst kann dich keiner dazu zwingen. Du musst dich dafür auch nicht rechtfertigen.

Aber mal ehrlich, Klassen- bzw. Studienfahrten sind das geilste und glaub nich, das ihr nen prallen Terminplan, keine Freizeit und keine Freiheiten habt. Sowas regelt sich schon immer von alleine und auch wenn die Lehrer anfangs einen auf streng machen werden sie irgendwann nachgeben - sie wolln ja nicht den Hass der ganzen Klasse auf sich ziehen.
Ich fahr in einer Woche 2 Wochen mitm Lateinkurs nach Griechenland. Das wird der Hammer, solang wir morgens in der Lage sind aufzustehen und nicht den ganzen Tag rumnörgeln dürfen wird tun und lassen was wir wollen. Tagsüber 4-5 Stunden Kultur und danach feiern;)
 
Ich sehe das wie NeoN, ich hatte auch Studienfahrten in der Stufe, sogar zweimal *hust*... bin beidesmal nicht mit, hatte einfach keine Lust. Und naja, als 2 Meter großer Mensch wollte ich nicht in 1,70 Betten schlafen... das kam noch dazu. Dich kann kein Lehrer zwingen da mit zufahren und dir auch nichts androhen.
Also einfach sagen "Ich möchte nicht mit." Punkt aus Ende. Wenn der Lehrer rumzickt, und Maßnahmen wie "schlechte Noten" androht, drohste im Gegenzug mit nem Anwalt, das wirkt bei den Lehrern oft wunder. Aber ich denke mal, dass dein Anliegen ohne Probleme angenommen wird.

Also viel Glück ;)
 
Wenn du Drückeberger einen Grund brauchst, wirst du kurz vorher Krank, ist doch ganz einfach.


Da du aber keiner bist oder sein möchtest. ;-)

Du bist 18 und die Studienfahrt ist freiwillig, also mach dein Mund auf und sage du fährst nicht mit und gut ist.
 
Kurz vorher krank werden....wenn dann die Reise schon bezahlt ist und man nicht den kompletten Betrag von seiner Reiseruecktrittsversicherung(sofern man sowas ueberhaupt hat) erstattet bekommt. Der Reiseveranstalter darf naemlich seine entstandenen Kosten fuer die Stornierung abziehen.

Ganz tolle Idee...:rolleyes:
 
Das einzige Problem dass ich mir in diesem Zusammenhang vorstellen kann ist, dass er auf eine private Schule geht.
Ich war auf einer privaten Realschule und es gab häufig probleme weil Schüler aus religiösen Gründen nicht an klassenfahrten teilnehmen wollten.
Da es eine private Schule war und mit dem Schulvertrag zusammen eine verpflichtung unterschrieben wurde an diesen fahrten teilzunehmen gab es lange rechtsstreitigkeiten. Meist lief es darauf hinaus dass die Schüler einfach krank waren, jedoch wurden auch einige Schüler deswegen von der Schule verwiesen.

Auf einer staatlichen Schule ist da kein Problem aber bei einer privaten Schule?... einfach mal im schulvertrag nachsehen ob eine solche Verpflichtung dort vorhanden ist.
 
Ich weiß nicht auf was für einer privaten Schule ihr seit, aber gerade private Schulen gehen doch normalerweise verständnisvoller damit um.
Zumindest ist das bei mir ( privates Gymnasium in Niedersachsen) der Fall.
Eine Mitschülerin wollte nicht mit auf die Studienfahrt und hat das von vorneherein gesagt und es gab keine Probleme.
 
Ich kann hier nur das schildern was bei uns an der Schule vorgefallen ist.

In den Fällen wurde da sehr hart vorgegangen und zwar immer mit Verweis auf den Schulvertrag.
 
Ich bin lange erwachsen und finde es bewundernswert, wenn ein Schüler bereits klar Prioritäten setzt und sich damit durchsetzt.
Ich wäre früher natürlich wegen dem Spass mitgefahren. Wenn du aber in der Zeit etwas sinnvolleres vorhast, dann wünsch ich dir, daß es dir gelingt, deine Meinung zur Geltung zu bringen und dich nicht dem Gruppendruck zu beugen.
Verzichte auf faule Tricks wie Krankmeldung etc. Selbst wenn du jetzt ziemlich allein dastehst, wirst du später mal zu den Leuten gehören, an denen sich die anderen orientieren.
Viel Glück
 
Nicht zwingend....ich war auch auf einer Privatschule (In kirchlicher, also privater Traegerschaft). Die hat aber gesondert kein Geld gekostet.

Aber einen Schulvertrag mussten meine Eltern dort auch unterschreiben.

Da stand dann beispielsweise drin, dass man sich mit dem Bildungs- und Erziehungsprinzipien der Schule bereiterklaert, die Schulordnung akzeptiert. das der Schultraeger diesen Vertrag kuendigen kann wenn man beispielsweise aus der Kirche austritt, sich der Schueler sonstwie danebenbenimmt usw....
 
.VonYc. schrieb:
Außerdem fährt man doch nicht auf Klassenfahrt um irgendwelche Sehenswürdigkeiten anzuschauen (auch wenn das zum Programm gehört).

Man fährt mit seiner Klasse weg um mal richtig die Sau raus zu lassen, auch wenn du schon 1000 Mal an diesem Ort warst ist es doch ein besonderes Erlebnis mit seiner Klasse da hin zu fahren.


Das habe ich mir auch gerade gedacht oO

Mal richtig einen saufen und vom lernen abzuschalten, andere Clubs, andere Frauen - Hallo !?

und du willst lernen gehen in andern Klassen ??

Verstehe ich net :/
 
Jetzt mal ernsthaft: "Sau rauslassen", "Mal richtig einen saufen und vom lernen abzuschalten, andere Clubs, andere Frauen..."

Wenn ich das auf Studienfahrten so praktiziert haette damit es meinem privaten Verstaendnis davon gerecht geworden waere dann waere ich am ersten Abend schon wieder zuhause gewesen. Also fuer mich passt das nicht mit Schulveranstaltungen zusammen.
Die Stimmung war zwar locker auf den Veranstaltungen (auch die Lehrer, vorallem weil man sich mal etwas privater kennegelernt hat), aber vom privaten Level doch noch meilenweit entfernt.

Also entweder hab ich den falschen Eindruck/Erinnerungen/Erlebnisse von Klassen- bzw Studienfahrten bzw. war einfach auf der falschen Schule....oder ich hab da andere Ansprueche.

Fuer mich wars jedenfalls immer irgendwie ineffizient versenktes Geld.
 
Da warst du wohl auf der falschen Schule.
Bei uns haben die Lehrer ordentlich mitgefeiert und sogar inner Zappelbude richtig mitgetanzt:D
War einfach genial, so kommt auch später im Unterricht viel besser mit denen klar, wenn man sieht, dass sie eigentlich echt gesellige Personen sind.
 
@<NeoN>

Es freut mich für dich, dass du so coole und lockere Lehrer hast. Jedoch denke ich, dass die Anzahl der Lehrer, die dann solche Aktionen mitmachen eher in der Minderheit sind.

In den letzten 2 Jahren sind mir nur 2 Lehrer begegnet, denen ich so etwas zutauen würde bzw. gemacht habe. Meine Mathelehrerin war immer total locker drauf, da haben wir halt mal ne Mathestunde ausfallen lassen und haben dann halt mal nen lockeren nachmittag bei nem Kuchen oder nem Bier gemacht. Unser Sportleher ging ging mit uns sogar auf den Canstatter Wasen -> saufen. Aber die meisten anderen Lehrer sind allgemein total steif, die ziehen ihrern Lehrerjob durch. Unser Klassenlehrer ging soweit, dass der einen morgens in der U-Bahn nicht mal mit dem Arsch angeschaut hat, einen aber in der Schule dann doch wieder kennt. Schlussendlich war jedoch seine Abwesenheit bei der Zeugnissübergabe, wo nicht mal der Rektor oder das Kollegium wusste warum der nicht da ist.



Nunja zurück zum Thema.
Sofern du keinen Schulvertrag unterschrieben hast in dem steht, dass du auf solche Studienfahren/Ausflüge, oder wie man es nennen will, mit fahren musst, kann dich keiner dazu zwingen.
Spätestens wenn du die nötigen (An)zahlungen nichts machst, fährst du nicht mit, da wird sicher Keiner deinen Anteil vorstrecken und den dann bei dir einfordern.
Du musst dann halt nur noch, wie schon erwähnt, deiner Schulpflicht nachkommen in dem du dich auf dem Sekretariat bzw. beim Rektor meldest wegen "Ersatz-Unterrricht"
 
Ablehnung meines Antrags

Heute erfuhr ich, dass mein Antrag, nicht an der Studienfahrt teilzunehmen, vom Schulleiter abgelehnt wurde. Der für meine Stufe verantwortliche Lehrer drückte mir zwei Blätter der allg. Schulrechte in die Hand; dies sein die Belege dafür, dass ich nicht freibekommen würde.

4. Teilnahmepflichten

4.2 Schulwanderungen und Schulfahrten sind Schulveranstaltungen.
[...] Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind Schülerinnen und
Schüler zur Teilnahme verpflichtet. [...] In besonderen
Ausnahmefällen ist gemäß § 43 Abs. 3 SchulG eine Befreiung von
der Pflicht zur Teilnahme möglich. [...] wird die Befreiung erteilt, wenn die
Erziehungsberechtigten auch nach einem Gespräch über Ziele und
Inhalt der Klassenfahrt aus religiösen oder gravierenden erzieherischen
Gründen bei ihrem Antrag bleiben.
( http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Erlasse/WRL.pdf )

§ 43 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen

(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien. Längerfristige Beurlaubungen und Befreiungen bedürfen der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde. Dauerhafte Beurlaubungen und Befreiungen von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern zur Förderung wissenschaftlicher, sportlicher oder künstlerischer Hochbegabungen setzen voraus, dass für andere geeignete Bildungsmaßnahmen gesorgt wird.
( http://www.schulministerium.nrw.de/Schulgesetz/abschnitt.jsp?teil=5&abschnitt=1 )


Ich bin 18 und würde es nicht begrüssen, meine Eltern, die für eine Teilnahme an der Fahrt sind, in die Sache zu integrieren. Dazu hat weder die Schule Recht, noch meine Eltern, da ich volljährig bin, oder?!

Kann die Schule mich sozusagen "zwingen", knapp EUR 500 (+ Taschengeld) für ein Schulevent auszugeben? Es liegt bei mir nicht am Finanziellen; ich stelle mich dagegen, da ich dieses Geld in meinen Augen sinnvoller anlegen kann.

Die Fahrt ist im Herbst.

Wie komme ich darum herum, mitzufahren?




Mein Antrag an die Stufenbetreuer:


Nicht-Teilnahme an der Studienfahrt in 13.1




Sehr geehrte [Name des Tutors 1],
sehr geehrter [Name des Tutors 2],



Ihre „Schützlinge“, wir, die Jahrgangsstufe 12, sind auf dem Wege, unsere Erfahrungen hinsichtlich verschiedener Ziele zu erweitern. Die spezialisierten Gremien arbeiten mit Freude daran, die verschiedenen Abitur-Veranstaltungen bestmöglich zu organisieren. Dieser Prozess lässt alle Schüler zu einer großen Gemeinschaft mit dem gleichen Kerngedanken, einem schönen Schulabschluss, zusammenwachsen.

Auch die im ersten Teil unseres letzten Schuljahres geplante Stufenfahrt hilft uns, sowohl den Gruppenzusammenhalt zu stärken als auch unseren kulturellen Horizont zu erweitern.

Trotz dieser Vorzüge und des interessanten Programms in Irland ziehe ich es vor, die Reise nicht anzutreten.

Meine Intention resultiert aus einer Gesamtheit verschiedener Sichtweisen. Unsere Reisegruppe wird ziemlich groß sein. Selbst bei einer Aufsplittung dieser Gruppe, ist es leider nicht jedem möglich, seinen individuellen Interessen nachzugehen. Die Kosten betragen insgesamt über fünfhundert Euro. Diese enorme Summe möchte ich lieber in Touren, welche im Wesentlichen auf mich zugeschnitten sind, investieren. Meine Präferenz besteht darin, persönliche Ziele zu verwirklichen im Hinblick auf Erfahrungen mit kontrastreicheren Kulturen.

Um der Schulpflicht nachzukommen, nehme ich in dieser Zeit selbst verständlich gern am Unterricht einer anderen Klasse teil.



Vielen Dank für Ihr Verständnis,

Ihre
[mein Name]

[Ort, Datum]
 
Da du 18 bist, haben deine Eltern mit der Sache nix mehr zu tun. Das, was in den Paragraphen über "Erziehungsberechtigte" steht, gilt in diesem Fall für dich selbst.

Darauf würde ich die Verantwortlichen als erstes mal hinweisen, vielleicht wissen die ja nicht, dass du schon volljährig bist.
 
Mal ganz ehrlich, wer bezahlt die Fahrt denn?

Du selbst oder deine Eltern?

Und wenn deine Eltern, geben die dir das Geld auch, wenn du nicht mitfährst?

Meine Eltern sind immer für Schulfahrten aufgekommen, hätten mir das Geld aber nie deswegen einfach für einen anderen Zweck gegeben.

Ist ja egal, dass er 18 ist. Er hat ja den Antrag schon selbt gestellt (nicht die Eltern), und der wurde eben abgelehnt.
 
ES GEHT NICHT UM DAS GELD AN SICH!,
sondern, dass ich sinnvollere Anlagen dafür finde!!
...& bitte keine Kommentare wie "Ich kann nicht verstehen, dass du nicht mit willst; es macht doch Spass!", und NEIN, ich habe kein Problem mit meinen Mitschülern.


Gut, und jetzt, wie überzeuge ich gegen die Schulrichtlinien? (..oder irgendwelche Tricks?)
 
Was wäre denn, wenn du/deine Eltern die 500€ nicht aufbringen könnt? Müsstet ihr dann einen Kredit aufnehmen und euch verschulden, nur weil du an der Klassenfahrt teilnehmen musst?
Irgendwie versteh ich da die Gesetzgebung nicht :rolleyes:

§ 43 Abs. 3 schrieb:
[…] wird die Befreiung erteilt, wenn die Erziehungsberechtigten auch nach einem Gespräch über Ziele und Inhalt der Klassenfahrt aus religiösen oder ravierenden erzieherischen Gründen bei ihrem Antrag bleiben.
Such dir einen religiösen Grund ;)
 
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