Nicht-Teilnahme an Studienfahrt in 13.1

Für Schüler, die nachgewiesenermaßen aus finanziellen Gründen an solchen Veranstaltungen nicht teilnehmen können, gibt es an vielen Schulen (und an privaten sicherlich noch mehr) einen Topf, aus dem das dann finanziert wird. (Elternbeirat, Förderverein usw.)
Häufig kann man ja auch wählen, wohin man denn möchte, und da sind dann auch wesentlich günstigere Ziele dabei.
Aber an den Finanzen scheitert es ja hier nicht.
 
In §43 Absatz 1 steht: Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen.

Bei dir steht:
4. Teilnahmepflichten
4.2 Schulwanderungen und Schulfahrten sind Schulveranstaltungen.

Da steht nichts von "verbindlich", auch wenn der Schulleiter das gerne mit dem Satz "Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet." reininterpretieren möchte.
Das entscheidende ist das Wortgebilde "Verbindliche Schulveranstaltungen".
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß nicht was es da zu diskutieren gibt...

Wenn bei uns damals jemand net konnte/wollte oder was auch immer, der hat NEIN! gesagt und dann war Ruhe... :D

Solange man in der Zeit trotzdem die Schulbank drückt... was solls?
So engstirnig kann man doch net sein^^
 
Sry, Doppelpost
 
Privates Gym in NRW? .. Biste evtl. auf der Hübertschen Schule, Hopsten?
 
Wenn du keinen Bock drauf hast, dann fahr nicht.
Übeweise denen nix und fahr nicht und gut ist.
Du bist 18 Jahre alt also kannste diese Macht doch nutzen.
Kannst dich ja schließlich selbst entschuldigen oder du gehst zum Arzt und holst einen Attest und machst die Woche frei, so schwer ist das nicht^^
 
:freak:
Du fährst einfach nicht mit - wo ist das Problem
Gehst zum Lehrer und sagst:
"Ich fahre nicht mit da ich keine Lust drauf habe"

Das wars schon!
 
kennyalive schrieb:
Such dir einen religiösen Grund ;)
Bin kath., nehme am Rel.unterricht noch teil, da ich noch nicht abwählen konnte (>priv. Klosterschule) :D ; also.. hmmm? Jmd. eine Idee?

MichaW schrieb:
In §43 Absatz 1 steht: Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen.

Bei dir steht:
4. Teilnahmepflichten
4.2 Schulwanderungen und Schulfahrten sind Schulveranstaltungen.

Da steht nichts von "verbindlich", auch wenn der Schulleiter das gerne mit dem Satz "Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet." reininterpretieren möchte.
Das entscheidende ist das Wortgebilde "Verbindliche Schulveranstaltungen".
Ich verstehe den Unterschied, den Du meinst, nicht. "verplichtet" und "verbindlich" - kommt da nicht das gleiche bei raus?

Prom07 schrieb:
Privates Gym in NRW? .. Biste evtl. auf der Hübertschen Schule, Hopsten?
Nein.

Abrissbirne schrieb:
Wenn du keinen Bock drauf hast, dann fahr nicht.
Übeweise denen nix und fahr nicht und gut ist.
Du bist 18 Jahre alt also kannste diese Macht doch nutzen.
Kannst dich ja schließlich selbst entschuldigen oder du gehst zum Arzt und holst einen Attest und machst die Woche frei, so schwer ist das nicht^^
Sagt sich so einfach, und wär es ja auch - für mich. Die anderen sehen das nur eben anders. Ich muss das "Problem" eben auf beiden Seiten abklären, sodass ich von ihnen, den Lehrkörpern, ein "ja" bekomme.
Würde ich von Unterricht in jener Zeit fernbleiben, kämen sie leicht auf den Verdacht "blaugemacht". 'n Arzt wird mir auch nicht einfach ein Attest ausstellen.
 
lellow schrieb:
Nein.


Sagt sich so einfach, und wär es ja auch - für mich. Die anderen sehen das nur eben anders. Ich muss das "Problem" eben auf beiden Seiten abklären, sodass ich von ihnen, den Lehrkörpern, ein "ja" bekomme.
Würde ich von Unterricht in jener Zeit fernbleiben, kämen sie leicht auf den Verdacht "blaugemacht". 'n Arzt wird mir auch nicht einfach ein Attest ausstellen.


:freak:
Was habt ihr denn für Lehrer.


Wenn du nicht mitfahren WILLST wird dich auch niemand zwingen !!!
Sagste halt kein Geld ^^
 
Ich wurde bereits von einer der Begleitpersonen für die Fahrt aufgefordert, "jetzt doch mal eine Anzahlung" zu machen. Sie wurde von den Tutoren (und vom Schulleiter) informiert, ich führe mit.
In der kommenden Woche ist ein Treffen, inkl. Eltern. Ich werde, bzw. kann nicht teilnehmen, meine Erziehungspersonen wissen nichts davon.

Bis jetzt habe ich nichts weiteres unternommen, noch nicht gezahlt.
(evtl. Reiserücktrittversicherung?)

Vorschläge? Hat jmd. Kontakt zu / die Nr. von einem, der sich im Schulrecht auskennt?

nochmal: sage ich, ich hätte kein Geld, bekomme ich finanzielle Unterstützung; mein Ziel ist, an der Reise nicht teilzunehmen, sondern in dieser Zeit am regulären Unterricht der unteren Klasse teilzunehmen
 
Du musst dich fragen, was schlimmsten passieren wird, wenn du einfach nicht zahlst. Alles was die Lehrer machen können, ist dich dann im Unterricht zu benachteiligen oder dich von der Schule zu werfen. Diese beiden Optionen gibt es. Und das Recht ist auf deren Seite, denn
(1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen.

Die Kernfrage ist also, ob die Schulleitung dich also tatsächlich von der Schule werfen wird, wenn du dich weigert, an einer Studienfahrt teilzunehmen. Da muss man abwägen, wie groß die Schule ist und die Leitung ein Exempel statuieren muss, um weiteren Trittbrettfahrern vorzubeugen.

Ich war an einem kleinen Gymnasium. Da wäre niemand wegen sowas in der Oberstufe rausgeworfen worden.
 
lellow schrieb:
Sie wurde von den Tutoren (und vom Schulleiter) informiert, ich führe mit.

:eek:

Ich würde dazu mal ne Stellungnahme verlangen bzw. höflich und neutral hinterfragen, wie sie auf diese Idee kommen. Die Teilnahme an sowas bestätigt man meines Wissens nach immer noch mit ner persönlichen Unterschrift, und solang die von dir nicht vorliegt, fährst du faktisch nicht mit, Punkt.

Nicht dass da am Ende noch irgendwelche Tatsachen verfälscht wurden, wenn du verstehst was ich meine. Kann natürlich auch ein simples Missverständnis sein, aber in diesem Fall würde ich den Verantwortlichen irgendwelche krummen Dinger sogar zutrauen... ist ja abartig wie die sich anstellen, wegen ner Sache die an anderen Schulen nichtmal ne Diskussion wert wäre.
 
Odium schrieb:
Die Kernfrage ist also, ob die Schulleitung dich also tatsächlich von der Schule werfen wird, wenn du dich weigert, an einer Studienfahrt teilzunehmen.
Genau das habe ich mich auch schon gefragt. Nur leider kann ich den Schulleiter nicht provozierend auffordern, mir Auskunft über mögl. Konsequenzen zu geben.
(unsere Schule (priv., kirchl. Gym.) führt knapp 700 Schüler)

redsector schrieb:
:eek:
Ich würde dazu mal ne Stellungnahme verlangen bzw. höflich und neutral hinterfragen, wie sie auf diese Idee kommen.

siehe:
4. Teilnahmepflichten

4.2 Schulwanderungen und Schulfahrten sind Schulveranstaltungen.
[...] Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind Schülerinnen und
Schüler zur Teilnahme verpflichtet. [...] In besonderen
Ausnahmefällen ist gemäß § 43 Abs. 3 SchulG eine Befreiung von
der Pflicht zur Teilnahme möglich. [...] wird die Befreiung erteilt, wenn die
Erziehungsberechtigten auch nach einem Gespräch über Ziele und
Inhalt der Klassenfahrt aus religiösen oder gravierenden erzieherischen
Gründen bei ihrem Antrag bleiben.
( http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Erlasse/WRL.pdf )

§ 43 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen

(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien. Längerfristige Beurlaubungen und Befreiungen bedürfen der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde. Dauerhafte Beurlaubungen und Befreiungen von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern zur Förderung wissenschaftlicher, sportlicher oder künstlerischer Hochbegabungen setzen voraus, dass für andere geeignete Bildungsmaßnahmen gesorgt wird.
( http://www.schulministerium.nrw.de/Schulgesetz/abschnitt.jsp?teil=5&abschnitt=1 )


Seh das genauso wie Du, redsector. Fakt ist, ich möchte nicht mitfahren, habe ihnen mein Anliegen mitgeteilt, der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung "Verstoss gegen das Schulrecht" (s.o.)

Hilfe von auswärts:
- Vertrauenslehrer: sind zieml. sozial eingestellt, werden mich also nicht gegen Teilnahme an einer Stufenfahrt unterstützen
- Schulministerium NRW: auch für priv. Schulen zuständig / darüber informiert?
 
Doch-Teilnahme an Studienfahrt in 13.1

Nach einigen Nachfragen, wo mein Teilnahmebeitrag denn bliebe, musste ich bezahlen und bin mitgefahren. Insgesamt habe ich ca. EUR 530 bezahlt. Zu viel; d.h. wäre der Organisateur die Planung besser angegangen, hätten wir bessere Angebote zu niedrigeren Preisen erhalten.

Insgesamt kann ich nur jedem raten, der nicht mitfahren möchte, sich mich dem Thema sachlich auseinander zu setzen und dementprechend zu argumentieren. Geht man die Sache ruhig und freundlich an, erntet man immerhin noch einigen Respekt. - Wer nicht wagt, der versagt (auf jeden Fall)!

Einigen potenziellen Teilnehmern an der anderen Stufenfahrt wurde gedroht "Ihr habt die genannte Summe noch nicht gezahlt. Ist sie nicht bis nächste Woche überwiesen, dürft Ihr nicht mitfahren!" - Also, einfach mal ausprobieren!!
 
hätten wir bessere Angebote zu niedrigeren Preisen erhalten.
und wären weniger leute mitgefahren, hätte der einzelne noch mehr zahlen müssen ;)

eine sachliche auseinandersetzung ist aber ein guter weg. allerdings sollte man die umstände kennen, die bestimmungen und die vorschriften sowie ebenfalls die vertragspflichten und -rechte. ansonsten kommt nur wieder sowas raus wie hier...
 
Auch wenn das Thema nun erledigt ist, würde mich doch sehr interessieren, mit welcher Begründung bzw. welchen Maßnahmen sie dich letztendlich doch noch zum Zahlen und Mitfahren gezwungen haben. Zumal es bei der anderen Gruppe ja anscheinend anders gehandhabt wurde.

530,- € für etwas das man gar nicht will ist ja nicht unbedingt ne Kleinigkeit...
 
Es ist erst einmal löblich, dass Du uns über den Ausgang der Geschichte informiert hast.

Leider hast Du nach dem März 2009 nichts mehr weiter geschrieben, was Du jetzt konkret getan hast, um der Mitfahrt aus dem Wege zu gehen.
Von dem was Du geschrieben hast kann man zu dem Schluss kommen, dass Du dem "Gruppenzwang" doch nicht widerstehen konntest und viel wichtiger, Studienfahrt mit Bildungsurlaub verwechselt hast! Ausserdem durfest Du bei der Auswahl des Reisezieles Demokratie erleben (z. Bsp. 51% unterdrücken 49%).

Vom einfachen Nichtbezahlen als Ratschlag würde ich abraten, denn man macht sich unter Umständen schadenersatzpflichtig, sprich: Man ist nicht mitgefahren, darf/muss aber trotzdem bezahlen.
Studienfahrt ist wie Unterricht, da kann man es nicht allen Recht machen. Du darfst ja auch nicht einfach an Stunde X nicht teilnehmen, weil dir das Thema nicht gefällt oder Du das bereits kennst. Wie Du schon richtig erkannt hast, sachlich korrekte Argumentation ist das beste um sich von der Teilnahme befreien zu lassen.
Entweder hast Du es nicht richtig versucht oder die gemachten Argumente waren zu schwach.
 
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