Nötige Anlagen zur Einkommenssteuererklärung

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Consideration

Gast
Hi,

Da es bei der Einkommenssteuererklärung verschiedene zusätzliche Anlagen
gibt wie zb "Anlage L 2006 - für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft" oder
"Anlage AUS 2006 - Ausländische Einkünfte", möchte ich wissen, ob man auch
Anlagen mit abgeben muss, wenn entsprechend keine Einnahmen existieren ?

Und was passiert bei verspäteter Abgabe ?

VIELEN DANK im Voraus
 
Ich häng mich gleich mal an.

Ab wann muß bzw. lohnt es sich überhaupt eine Steuererklärung einzureichen?

Bin mit meiner Ausbildung fertig, und bekomme nächsten Monat mein erstes "richtiges" Gehalt.
 
Die verschiedenen Anlagen werden nur benötigt wenn dort auch Einkommen bzw. Ausgaben erzielt worden sind.

@ aggitron

Da du wahrscheinlich mit deinem neuen Gehalt auch Lohnsteuer, Kirchensteuer (falls nicht ausgetreten) und Soli bezahlen wirst, lohnt es sich auf jeden Fall eine Lohnsteuererklärung abzugeben. Du wirst wahrscheinlich einen Großteil (eher alles) der Lohnsteuer, usw. zurückbekommen.

Edit: Zum Thema verspätete Abgabe
von wikipedia
Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 31. Mai des darauffolgenden Jahres abgegeben werden, wenn man zur Einkommensteuererklärung verpflichtet ist. Die Finanzämter gewähren den Steuerberatern allerdings im allgemeinen eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres. Besteht keine Erklärungspflicht, dann kann eine Einkommensteuerveranlagung bis zum 31. Dezember des übernächsten Jahres beantragt werden

Edit2: Zum Thema Einkommenssteuerpflicht
von banktip.de (http://www.banktip.de/rubrik2/17195/0/2/Steuerpflichtigkeit.htm)
Eine unbeschränkte Steuerpflicht besteht für denjenigen, der seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Ist dies der Fall, besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung dann, wenn Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 Euro oder Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Mutterschutzgeld ) von mehr als 410 Euro bezogen wurden

Übersetzt heisst das soviel, wenn du mehr als 410 € sonstige Einkünfte (z. B. aus Mieteinkünften, usw.) hast, bis du dazu Verpflichtet einen Einkommensteuererklärung abzugeben.

Ob es sich für den einzelnen lohnt, eine freiwillige Einkommenssteuererklärung abzugeben, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Meistens lohnt es sich, wenn z.B.

- nicht das ganze Jahr über Lohnsteuer gezahlt wurde (z. B. Übergang Ausbildung -> feste Arbeit, Arbeitslosigkeit -> feste Arbeit, usw.)
- Besonders hohe Absetzungsfähige Ausgaben (z. B. weiter Weg zum Arbeitgeber [Stichwort Pendlerpauschale], HomeOffice [nur begrenzt Absetzungsfähig], usw.
- vermögenswirksame Leistung gezahlt werden, ohne Einkommenssteuererklärung gibt es schliesslich kein Geld vom Staat
 
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