Notebook Display/Graka-Defekt: Garantiefall oder nicht?

Alter kannst du nicht lesen? Post 4 steht doch: "Also bei eigenem Verschulden(Display oder Displaykabel) musst Du 20% = 1/5 des Schadens selbst bezahlen, mindestens aber 30€." Hättest du von vorne rein die Wahrheit gesagt, wäre es billiger geworden, tja selber schuld.
 
Falsch. Es ist kein Flüssigkeitsschaden zu erkennen und ich erinnere mich nicht daran dass ich versehentlich was drüber gekippt habe... Und ich hab immer die Wahrheit gesagt bzw vollständige Angaben gemacht + der Bilder... Dass ich in dem Fall unsicher bin, weil bereits das mainboard gewechselt wurde ubd der Versicherer sich bei dem neuen kVA zwecks displaywechsel ist doch verständlich, zumal geprüft wird ob es tatsächlich ein versehen war ( und dann wäre ich in der beweispflicht) ... Will dich mal in der Lage sehen, dann würde ich nicht mit alter + lügen etc kommen.... Gruss !!
 
Leider auch aktuell ein beliebter 'Dreh',
die Service-Werkstätten anzuhalten sobald irgendwie die Möglichkeit
besteht es auf einen angeblichen 'Feuchtigkeitschaden' abzuwälzen.
Was man als Leihe nur schwer gegenteilig beweisen kann.

Vermutlich wurde irgendwo Oxidationsstellen gefunden und für Ursächlich gehalten.
Die Oxidation muss nicht durch Flüssigkeitseintritt entstanden sein.
Vor allem 'muss' die Oxidation ja nicht die Fehlerquelle sein, (kann es aber leider schon)
der Fehler tritt ja jetzt mit neuen Mainboard wieder auf.

Da du ja jetzt auch das Mainboard nicht mehr hast,
kannst Du nicht mal durch eine alternative Werkstatt ein Gegengutachten erstellen.

Letztlich schlechte Karten für dich, da ja auch die Versicherung
"2. Nicht versicherte Gefahren und Schäden:
......
2.26. Ein Schadensfall, der wegen Ungeschicklichkeit des Versicherungsnehmers durch Feuchtigkeit
verursacht wurde, ist nur dann als solcher zu betrachten, wenn sich auch umgehend eine Funktionsstörung
bzw. ein Funktionsverlust nach einem eindeutigen Schadensereignis einstellt. Wird
das Gerät in der Folge weiter verwendet bzw. liegt kein umgehender Funktionsverlust oder
kein eindeutiges Schadensereignis vor, so ist der Schaden durch Korrosion, Oxidation, Erosion
oder Ablagerungen aller Art entstanden und daher nicht gedeckt. ...
"
..
Wenn dir wirklich was drüber gelaufen wäre,
Du dich dran erinnerst und damals sofort einen Schadensfall angemeldet hättest,
wäre zumindest noch eine Chance, daß da was von der Zusatz-Garantie abgedeckt würde.
( Zumindest klingt die Formulierung in der Police danach. )

Jetzt durch die von denen als "schleichender Feuchtigkeitsschaden" ohne direktes Unfallereigniss eingestufte Beschädigung
siehts aus als ob Du auf allem Sitzen bleibst.

Ich hoffe für dich, daß ich unrecht habe !!
.. und drück mal die Daumen, daß da über die AQILO Vers. noch was machbar ist.

..
Sowas passiert zB
bei Regen das Notebook im Rucksack transportiert,
die Feuchtigkeit des Rucksacks zieht durch Verdunstung zu den Ritzen des Geräte rein.
Nimmt man den Laptop zu Hause sofort raus und stellt Ihn frei zum Trocknen, wird man meist noch Glück haben.
Bleibt er etwas länger im Rucksack gibt, es gute Chancen für eine schleichende Oxidation....
 
Heißt das jetzt dass ich rein rechtlich für beide "Reparaturen" aufkommen muss, obwohl ich den Schaden ordnungsgemäß (d.h. "nach besten WIssen und gewissen") angegeben und dokumentiert habe (Bilder etc.)???

Dann muss ich knapp 500 € zahlen ??? Und die Versicherung nichts???

Mir wird echt nicht klar, was ich falsch gemacht haben soll (wirklich).

Bitte nochmal um Meinungen..... Fühle mich echt benachteilt....
 
Siehe Anhänge- bitte um Meinungen !
 

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Ist das erste Bild die Unterkante vom Display ?
Wurde mal mit Glasreiniger oder sowas das Display geputzt ?

Ansonsten wurde das Mainboard sicher eher getauscht, weil eben darauf etwas zusehen war.
Typische Stellen sind auch unter Tastatur, wo man häufig die Ablagerungen sieht,
wenn wirklich was drüber geschüttet wurde.
(Dort wurde vermutlich von der Werkstatt aber schon gereinigt)

Schwerer Schaden zB:
http://www.feilweb.de/dbox.jpg

kleiner Hinweise/Schäden nach denen eben die Werkstätten auch suchen:
http://thinkwiki.de/Datei:IMG_2925_2.jpg
 
Hier die Entscheidung des Versicherers:



da der 2. Schaden nicht als Reklamation gewertet werden kann, muss er als Neuschaden eingestuft werden.
Daher kommt nur noch der prozentuelle Kostensatz von 60% des Neuwertes zu tragen.
Da es sich um einen Flüssigkeitsschaden handelt müssen wir leider auch den anfallenden Selbstbehalt von 30 % (min. aber 50 Euro ) abrechnen

Wir dürfen Sie vorab ersuchen in der gesamten Korrespondenz mit uns unbedingt die Schadenfallnummer:

Xxxxx

im Betreff jedes Emails und am Anfang des Textes anzugeben.
Nur mit dieser Nummer können wir Ihre Email bearbeiten.


Da in diesem Vertrag ein prozentualer Kostenersatz in der Höhe von 60% vom Kaufpreis berechnet nach der Vertragslaufzeit vereinbart ist, ergibt sich eine maximale Schadenersatzleistung in der Höhe von 359,20 € inkl. MwSt. Da sich Aufgrund der vertraglichen Bedingungen ein wirtschaftlicher Totalschaden darstellt, kann sich der Kunde ein techn. gleichwertiges Ersatzgerät um einen Betrag seiner Wahl kaufen oder das Gerät wahlweise reparieren lassen. Die Versicherung ersetzt dem Kunden davon einen Kostenanteil in der Höhe von maximal 359,20 € inkl. MwSt. Die Geräteschutzversicherung erlischt damit automatisch.



Da in Ihrem Vertrag eine Deckungsgrenze von € 359,20.- vereinbart ist und bereits eine oder mehrere Reparaturen auf Kosten der Versicherung durchgeführt und bezahlt wurden, können/dürfen wir maximal den Restbetrag bis zum erreichen der Deckungsgrenze frei geben.

Deckungsgrenze: € 359,20
Bereits erfolgte Reparaturen: € -250,72 (Schaden 149909
Restbetrag: € 108,48 inkl. MwSt.
Selbstbehalt: € 50 laut Geräteschutz-Folder

Nun stellt sich Aufgrund der vertraglichen Bedingungen ein wirtschaftlicher Totalschaden dar, deshalb können Sie sich wahlweise ein techn. gleichwertiges Ersatzgerät um einen Betrag Ihrer Wahl kaufen, oder den frei gegebenen Betrag für die Reparatur des Geräts verwenden. Die Versicherung ersetzt Ihnen maximal einen Kostenanteil in der Höhe von € 58,48 inkl. MwSt.

Da im Rahmen der Regulierung dieses Schadens die Deckungsgrenze erreicht wurde, erlischt damit automatisch die einmalige Geräteschutzversicherung da diese an genau dieses Gerät gebunden war und nur dieses Gerät versichert ist. Bei den monatlichen Polizzen muss die Versicherung von Ihnen extra gekündigt werden. Es muss also von Ihnen für das neue Gerät eine neue Geräteschutzversicherung abgeschlossen und bezahlt werden wenn Sie einen entsprechenden neuen Schutz wünschen.

Diese vorläufige Freigabe bedingt, dass Ihre Angaben wahrheitsgetreu und nachvollziehbar sind. Sollte sich im Rahmen der Begutachtung oder Reparatur herausstellen, dass der Schaden nicht den Angaben entspricht muss dieser nachträglich Abgelehnt werden und der Kunde trägt die entstandenen Kosten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
AQILO SchadenTeam
Ergänzung ()

Heißt das jetzt für doofe im Bezug auf wirtschaftlichen Totalschaden:

Ich kann mir einen NEUEN Laptop kaufen, der technisch ähnlich ist (sagen wir mal neu bis ca. 350-400 €) und krieg den Kaufpreis ersetzt und muss der Versicherung keinen Selbstbehalt zahlen - verstehe ich das richtig ??? In dem Fall erlischt dann der Vertrag bzw. die Versicherung ....

bitte um Antwort, ggf. mit einem guten NB -Angebot (vorzugsweise 17 " ) - Dankeschön :-)

Ergänzung ()

Entschuldigt. Jetzt begreife ich es, glaub ich. Wegen der Deckungsgrenze (ich komme allerdings auf 80 und nicht60 % (wegen des Datums der Schadensmeldung) wird nur noch abzgl Selbstbehalt ( = 50 € aus eigener Tasche) die Reparatur des Displays vom Versicherer übernommen. Wenn ich ein Neugerät haben wollte, zahlt die Versicherung nur noch € 58,48 inkl. MwSt und ich den Rest. heißt: Es lohnt sich nur die Reparatur. Ist das so korrekt ?!!! Wegen dem Selbstbehalt bin ich mir aber unsicher, hab deswegen nochmal nachgeguckt. Kaufdatum war ja 7.10.2013 und der Schaden wurde (oh Mist) 8. Oktober 2016 um 14:38 - heißt 3 Jahre + 1Tag.
 
Nun zwar unverständlich warum der aktuelle Schaden als '2.Schaden' eingestuft wird,
aber immerhin werden die bisherigen Kosten bezahlt.
Tatsächlich scheint nur noch eine weiter Versicherungsleistung von 58,Euro möglich.

Ob jetzt zB. auch nur Kosten für Teile abgerechnet werden können,
wäre evtl. noch zu erfragen.
Das Display haste ja nun schon auseinander. Da sollteste das Wechseln nun auch noch hinbekommen.
Ansonsten drauflegen und noch mal Werkstatt. (vielleicht PC-Laden um die Ecke, falls das die AQILO anerkennt)

Bei Ebay finden sich auch gebrauchte F75v Displays mit Displaykabel.

Leider bleibt die Möglichkeit, daß dein Laptop ein Schwarze Loch wird,
und immer noch Geld investiert werden müßte.
Bei Flüssigkeitsschäden erwischt es häufig noch mehr Teile,
die leider nicht alle zur selben Zeit ihre Probleme zeigen.

Die ASUS F Serie ist nicht wirklich eine lohnende Investition. ... war es schon beim Kauf nicht....
 
Was soll ich denn nun machen? Dann gehen die 58 Euro für den kVA flöten? Was kostet display+ Wechsel ungefähr im PC laden?
Und zwecks Flüssigkeit ist es eig zu 100% glasreiniger(display Reinigung) , deckt sich doch mit den bildern.....
 
Sollen mußt Du nix !
Letztlich ist es deine Entscheidung.
Im Hinblick auf deine Notebook-Zukunft bringt es auch nix,
daß dir Leute im Forum da irgendwie eine Entscheidung abnehmen.
Es sind dann Deine Kosten und bei Selbstreparatur auch Dein Geschick.

Reparaturkosten sind abhängig vom Stundensatz der Werkstatt und der Qualität / Kosten des Displays.
Da hilft im örtlichen Laden zu fragen. .... übern Daumen gepeilt, geben die evtl. sogar telefonisch Auskunft über den ungefähren Preisrahmen ;)
 
Werde ich tun.


Was ich nicht verstehe: Totalschaden .


Warum :


1. Das Flackern/Farbverläufe tritt nach Hochfahren (Win-Screen) und bis zu 30 sek. danach auf, und verschwindet danach wieder (danach kann ich normal arbeiten)


2. Auf den Fotos (2. KVA) sind nur auf dem Displayrahmen Schäden (=Rostspuren) zu erkennen. Das spricht doch für den Display/-Glasreiniger. Ich hatte das Gerät immer pfleglich behandelt (als Desktopersatz) und bis auf sehr seltene Ausnahme immer auf dem Schreibtisch betrieben.


3. Originalwortlaut Flüssigkeitsschaden auf dem LCD.

-----

Ergo:

Es kann unmöglich ein " Totalschaden " sein und von Flüssigkeitsschäden (auf dem LCD(!)) ist nur bei der neuerlichen Reparatur (besser gesagt Kostenvoranschlag) die Rede. HInsichtlich Mainboard steht bei Begründung nur "Mainboard defekt". Ich gehe stark in der Annahme, dass der Versicherer glaubt, dass bereits im Gerät (Mainboard) Flüssigkeitsschäden entdeckt wurden. Aber das hätte Asus (wenn es mit Sicherheit Spuren gäbe) in der Begründung aufgeführt.



Fraglich ist, weshalb das Mainboard ausgetauscht oder besser wieso das Gerät geöffnet wurde.... Deswegen habe ich eben Asus angeschrieben mit exakt dieser Frage......

-------

Dann wären (wenn kein Totalschaden) etwas über 108 € zu zahlen. Asus möchte 230,- / Das Display kostet offenbar 150 (Bearbeitungsgebühr 70 / bei Ablehnung 50 ). Wenn ich einen Laden finde, dann zahle ich trotzdem das meiste für die Materialkosten . sprich Display/ LCD. Meinst du nicht auch ???

Ich hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt.

LG :)

Ergänzung ()

Hab das LCD auf eBay für 70 € gefunden


Asus F75VC X75A X75VC R704A R700VJ LCD Display Bildschirm 17.3" HD+ ucm


Artikelzustand:
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine ... Mehr zum Thema
Pixel politik: ISO 13406-2 (1-3 Pixelfehler akzeptabel)
Brand: Nicht zutreffend Herstellernummer: Nicht zutreffend
Auflösung: 1600x900 HD+ Diagonale: 17.3" (43.94cm)
Marke: Asus EAN: Nicht zutreffend
MPN: Nicht zutreffend Modell: Kompatibel mit dem Titel
Hintergrundbeleuchtung: LED Anschluss: 40pin
Beschaffenheit: Glänzend oder matt hängt von Bestand
Ergänzung ()

Hi Leute,

jetzt kommt die Bombe, bitte bis zum Ende durchlesen....





Antwort von Asus (Techniker) weitergeleitet an Versicherer (darunter die Antwort von denen):


Guten Tag,


Zu 1.: Es liegt kein Totalschaden vor. Abgesehen vom Bild, funktioniert das Gerät in allen seinen Funktionen. Ein Final Test wurde bereits bestanden.
Zu 2.: Das LCD weist Spuren eines Flüssigkeitsschaden auf. Auf dem Mainboard sind keine derartigen Spuren zu erkennen.

Der Tausch des Mainboards ist keine drei Monate her und hat somit noch Garantie.
Der von IHnen bemängelte und fotografierte Fehler, wird nicht vom Mainboard verursacht.

Bei der Vorreparatur haben wir auch ein Mainboard zum Test verbaut.
Zu dieser Zeit wurde kein Flüssigkeitsschaden festgestellt.

Der aktuell bestehende Fehler tritt leider nur sporadisch auf.




Antwort des Versicherers
Sie können das Gerät gerne reparieren lassen, leider bleibt die gestern geschriebene ( noch einmal unten angeführt ) Berechnung aufrecht, nur das es sich auf die Reparatur des Gerätes bezieht (wie auch unten angeführt )

Auszug aus dem unteren Passus

kann sich der Kunde ein techn. gleichwertiges Ersatzgerät um einen Betrag seiner Wahl kaufen oder das Gerät wahlweise reparieren lassen



Wir dürfen Sie vorab ersuchen in der gesamten Korrespondenz mit uns unbedingt die Schadenfallnummer:

xxxx

im Betreff jedes Emails und am Anfang des Textes anzugeben.
Nur mit dieser Nummer können wir Ihre Email bearbeiten.


Sehr geehrter Herr xxxxx

da der 2. Schaden nicht als Reklamation gewertet werden kann, muss er als Neuschaden eingestuft werden.
Daher kommt nur noch der prozentuelle Kostensatz von 60% des Neuwertes zu tragen.
Da es sich um einen Flüssigkeitsschaden handelt müssen wir leider auch den anfallenden Selbstbehalt von 30 % (min. aber 50 Euro ) abrechnen

Wir dürfen Sie vorab ersuchen in der gesamten Korrespondenz mit uns unbedingt die Schadenfallnummer:

xxxxxxx

im Betreff jedes Emails und am Anfang des Textes anzugeben.
Nur mit dieser Nummer können wir Ihre Email bearbeiten.


Da in diesem Vertrag ein prozentualer Kostenersatz in der Höhe von 60% vom Kaufpreis berechnet nach der Vertragslaufzeit vereinbart ist, ergibt sich eine maximale Schadenersatzleistung in der Höhe von 359,20 € inkl. MwSt. Da sich Aufgrund der vertraglichen Bedingungen ein wirtschaftlicher Totalschaden darstellt, kann sich der Kunde ein techn. gleichwertiges Ersatzgerät um einen Betrag seiner Wahl kaufen oder das Gerät wahlweise reparieren lassen. Die Versicherung ersetzt dem Kunden davon einen Kostenanteil in der Höhe von maximal 359,20 € inkl. MwSt. Die Geräteschutzversicherung erlischt damit automatisch.



Da in Ihrem Vertrag eine Deckungsgrenze von € 359,20.- vereinbart ist und bereits eine oder mehrere Reparaturen auf Kosten der Versicherung durchgeführt und bezahlt wurden, können/dürfen wir maximal den Restbetrag bis zum erreichen der Deckungsgrenze frei geben.

Deckungsgrenze: € 359,20
Bereits erfolgte Reparaturen: € -250,72 (Schaden xxxxxx
Restbetrag: € 108,48 inkl. MwSt.
Selbstbehalt: € 50 laut Geräteschutz-Folder

Nun stellt sich Aufgrund der vertraglichen Bedingungen ein wirtschaftlicher Totalschaden dar, deshalb können Sie sich wahlweise ein techn. gleichwertiges Ersatzgerät um einen Betrag Ihrer Wahl kaufen, oder den frei gegebenen Betrag für die Reparatur des Geräts verwenden. Die Versicherung ersetzt Ihnen maximal einen Kostenanteil in der Höhe von € 58,48 inkl. MwSt.

Da im Rahmen der Regulierung dieses Schadens die Deckungsgrenze erreicht wurde, erlischt damit automatisch die einmalige Geräteschutzversicherung da diese an genau dieses Gerät gebunden war und nur dieses Gerät versichert ist. Bei den monatlichen Polizzen muss die Versicherung von Ihnen extra gekündigt werden. Es muss also von Ihnen für das neue Gerät eine neue Geräteschutzversicherung abgeschlossen und bezahlt werden wenn Sie einen entsprechenden neuen Schutz wünschen.

Diese vorläufige Freigabe bedingt, dass Ihre Angaben wahrheitsgetreu und nachvollziehbar sind. Sollte sich im Rahmen der Begutachtung oder Reparatur herausstellen, dass der Schaden nicht den Angaben entspricht muss dieser nachträglich Abgelehnt werden und der Kunde trägt die entstandenen Kosten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
xxxxSchadenTeam
xxxxxx.com



Daraufhin meine Antwort


Sehr geehrtes AQILO - "Schadensteam" ,


bitte beachten sie die zwei folgenden Punkte:


1. Zur Ihrer Aussage:

" Die Versicherung ersetzt Ihnen maximal einen Kostenanteil in der Höhe von € 58,48 inkl. MwSt. "
Das bezieht sich lt. Text auch auf den von ihnen zitierten Passus.
Falls ich mich irre, bitte ich um Klarstellung zur Berechnung anhand folgenden Beispiels:
Ich kaufe ein techn. gleichwertiges Neugerät zum Preis von 349 .--- // wieviel erstatten Sie mir ?

2. Zu den Vertragsbedingungen (Tatsächlicher Schaden und Schadensursache):

Ich nehme ggf. Stellung zu den restlichen Punkten, da sie weiterhin von einem wirtschaftlichen Totalschaden ausgehen bzw. die Reparatur des 1. Schadens ( Ich hatte ihnen die Mail des Technikers weitergeleitet weshalb das MB ersetzt wurde) zu dem Neuschaden dazu rechnen und offenbar weiterhin davon ausgehen, dass Flüssigkeit im Gerät ist (obwohl Feuchtigkeitsspuren (Rost) NACHWEISLICH nur auf dem Displayrahmen zu erkennen sind, man also am wahrscheinlichsten von einem ordnungsmäßen Gebrauch ausgehen kann ( Reinigung des Displays mit handelsüblichen Displayreiniger zum sprühen ) .

E-Mailverläufe sind sicherheitshalber alle ausgedruckt und ich halte weiterhin Kontakt mit Asus (speziell den Technikern) zur Aufklärung des Sachverhalts und bitte sie um Ihre Kooperation.


Vielen Dank.


MfG.
 
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