nur max. 10000 € zurückzahlen?

250 vom staat geschenkte euro. find ich persönlich eine ganze menge, bafög ist generell eine super sache.
 
Man muss die Hälfte zurückzahlen, aber maximal 10.000 Euro. Dazu gibt es noch Rabatt wenn man auf einen Schlag abbezahlt und/oder zu den 30% der besten des Jahrgangs gehört. Bei mir kommen alle diese Faktoren zusammen: Ich habe während meines Studiums 29.459 Euro Bafög bekommen, muss aber nur 7.622 Euro zurückzahlen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenigstens muss man Schüler Bafög nicht zurückzahlen :) Wäre sonst auch blöd... ist auf dem Land ja immer so eine Sache wenn man an ein Gymnasium gehen will, dieses aber 30km weit entfernt ist.
 
Natürlich werden nur die gezählt die einen Abschluss haben!? Alle anderen haben doch im Prinzip gar nichts womit sie zu den besten gehören könnten?!
 
|MELVIN| schrieb:
Man muss die Hälfte zurückzahlen, aber maximal 10.000 Euro. Dazu gibt es noch Rabatt wenn man auf einen Schlag abbezahlt und/oder zu den 30% der besten des Jahrgangs gehört. Bei mir kommen alle diese Faktoren zusammen: Ich habe während meines Studiums 29.459 Euro Bafög bekommen, muss aber nur 7.622 Euro zurückzahlen...
wärste noch vor Regelstudienzeit fertig gewesen hättest du nochmal gespart.
 
Ja aber das rechnet sich nicht. Wäre ich beispielsweise zwei Monate vor Ende der Regelstudienzeit fertig, müsste ich zwar nochmal knapp 800 Euro weniger zurückzahlen, aber in den zwei Monaten die ich sonst noch studiert hätte hätte ich insgesamt mehr als 800 Euro Bafög bekommen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich meine es so verstanden zu haben, dass die 10.000€ wirklich maximal sind. Also wenn man 6Semester-Bachelor macht, anschließend 4 Semester Master, muss man für den zusätzlichen Masterstudiengang nicht mehr zurückzahlen, als nur mit dem BA.
 
[F]L4SH schrieb:
... ist auf dem Land ja immer so eine Sache wenn man an ein Gymnasium gehen will, dieses aber 30km weit entfernt ist.
Warum das? Wenn das 30 Kilometer entfernte Gymnasium das 'nächstgelegene' Gymnasium ist, bekommt man doch bis mindestens Klassenstufe 10 einen Schülerfahrausweis/die Erstattung der entstandenen Fahrtkosten. Ab Klassenstufe 11 ist es mittlerweile üblich, die Schüler oder deren Eltern an den Kosten zu beteiligen - aber auch hier gibt es Sonderregelungen für Härtefälle. Mal abgesehen davon, dass 30 Kilometer wirklich mehr als bescheiden für einen Schüler ist ... leider in strukturschwachen bevölkerungsarmen Bundesländern nicht vermeidbar. Ansonsten halten sich die Kosten für einen Gymnasialbesuch in akzeptablen Grenzen; mehr als beim Besuch einer Regelschule, aber auch hier gilt: es gibt durchaus Unterstützung (vom Schulträger, der Schule, Sozialverwaltung) für Härtefälle.

Bei einem Internatsbesuch sieht das allerdings wieder anders aus.


- Harold
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben