Österreich Konsumentenschutz Urteil

AW: Östereich Konsumentenschutz Urteil

Stimmt, dass ich echt sehr gut. Das wäre doch auch was für Deutschland. (Wird aber wohl kaum kommen, leider).

Gruß,

badday
 
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Finde solche Regelung ehrlich gesagt Schwachsinn, für die Käufer mag es ja sinnvoll sein aber leider gibt es da viel zu viele schwarze Schafe die das ausnutzen. Brauch man ja nur mal hier im Forum schauen so nach dem Motto ich schau mal wie hoch ich OCen kann, und wenn nicht gehts per FAG wieder zurück. Im Endeffekt zahlen die Käufer dann doch die Zeche weil sowas dann in die Verkaufspreise mit einkalkuliert wird (höhere Preise) und einige Shops dann früher oder später dicht machen. Wenn ich "offline" irgendwo was kaufe kann es auch in den meisten Fällen nicht getestet werden und da gibt es so eine Rückgabe Furz auch nicht.
 
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in Österreich läuft so einiges besser als hier in Deutschland ;)



ich glaube, dass die wenigsten Leute online bestellen, um Produkte (speziell im EDV-Bereich) nur zu testen (man liest aber, wie ich meinem Vorposter beipflichte von einigen "schwarzen Schafen", die dies so praktizieren bzw. bei denen es wohl sogar Gewohnheit sein dürfte, etwas zu bestellen, nur um es einmal in der Hand gehabt zu haben und es dann gleich wieder zurückzusenden; es gibt wohl auch Fälle, in denen die Leute es bestellen, um es für 7-14 Tage lang zu benutzen, um es dann wieder zurückzusenden :freak: )

wenn ich Sachen online bestell ist es für mich eigentlich selbstverständlich, dass ich das Produkt in den ersten Tagen nach Erhalt erstmal so gründlich es geht teste und falls es dann defekt ist, natürlich postum zurücksende, um mein Geld zurück oder ein Ersatzteil zu bekommen

vor dem Kauf informiere ich mich weiters ausführlich über das Produkt und bestelle es in den seltensten Fällen eigentlich nur zum "testen", wobei das natürlich hiermit erlaubt wäre

falls die Qualität des Produktes wie im Artikel zu lesen natürlich grottenschlecht bzw. unter den Erwartungen zurück bleibt bzw. die Leistung für den Preis nicht stimmt, würde ich es wahrscheinlich schon zurücksenden

meistens fährt man auch besser, wenn man die Dinge online bestellt, denn hierbei hat man ein 14-tägiges Rückgaberecht, welches auf im Laden gekaufte Produkte soviel ich weiß leider nicht so zu trifft - weiters hat man so eine Möglichkeit die Funktionsfähigkeit zu überprüfen und das Produkt zurückzugeben; beim Kauf im Geschäft würde man glaub ich nur die Möglichkeit haben ein Ersatz-Produkt zu bekommen und nicht das Recht, sein Geld wieder zu sehen ...

ein Urteil, das in dieser Hinsicht also in vollster Weise zu begrüßen ist

Danke vielmals liebe AK :)
 
Zuletzt bearbeitet:
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Alles hat Vor-und Nachteile... - im Laden kann man sich sehr oft auch nur die Verpackung anschauen ( wirklich testen kann man auch im Laden nichts ).
 
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Man könnte zumindest klare Richtlinien zum Mindern der Rückerstattung machen.

Oder gibt es solche?

Gruß,

badday
 
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Ist das in Deutschland nicht eh schon so ?
Wäre mir jetzt neu, dass es hier anders gängig wäre.
Bei manchen Produkten machts imo einfach Sinn bzw. ist absolut notwendig (Monitor mit Pixelfehler) weil vorher informieren nicht immer den Praxistest ersetzen kann.

btw, viele offline-Händler (Media-Markt und Co.) gewähren inzwischen auch schon ein (freiwilliges) Rückgabe-Recht.
 
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Blutschlumpf schrieb:
btw, viele offline-Händler (Media-Markt und Co.) gewähren inzwischen auch schon ein (freiwilliges) Rückgabe-Recht.

Weil sie sonst überhaupt nicht mehr konkurrenzfähig wären... ;)

Mit den Pixelfehlern ist das so eine Sache - nicht schön, aber lt. den Herstellern kein Fehler ( innerhalb der Fehlerklasse ) und daher bestenfalls Kulanz.
 
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Robo32 schrieb:
Mit den Pixelfehlern ist das so eine Sache - nicht schön, aber lt. den Herstellern kein Fehler ( innerhalb der Fehlerklasse ) und daher bestenfalls Kulanz.
Nein, eben keine Kulanz. Wenn du das nach FAG zurück schickst ist es egal ob du das wegen nem Pixelfehler oder was anderem machst. Ergo hast du das Recht den zurückzuschicken.
Solange es keine Pixelfehlerklasse 1 zu kaufen gibt gehe ich davon aus, dass der ganze Bullshit mit den Fehlerklassen einfach von der Industrie so abgesprochen ist um Mängel an den Geräten auf Kosten der Käufer nicht ersetzen zu müssen.
 
Leute, das ist in Deutschland schon ewig so.
Abzüge vom kaufpreis sind nur bei Verschleißteilen (die man auch ganz vom Widerruf ausschließen kann) oder bei eindeutigen Beschädigungen zulässig, wie zb. dass der Kunde Kratzer drauf gemacht hat.

Für Österreich mag das ja toll sein, in Deutschland seit Ewigkeiten gang und gebe.
 
dogio1979 schrieb:
Für Österreich mag das ja toll sein, in Deutschland seit Ewigkeiten gang und gebe.

Ja auf dem Papier mag das so sein, gerade bei kleineren Haendlern ist das nicht immer so (Daher vermeide ich es wo immer es geht bei diesen zu Bestellen).

Ich bin sicher niemand der Produkte zum Spass bestellt um diese wieder zurueckzuschicken, denoch hatte ich auch schon mal einen Fehlkauf und dann Aerger.

Habe selber schon negative Erfahrung dahingehend in DE und AT gesammelt, in AT habe ich nun ein Urteil auf das ich mich berufen kann.

Gibt es ein vergleichbares Urteil auch in DE?
 
Gibt es ein vergleichbares Urteil auch in DE?

Urteil bezüglich was genau? Meinst du das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen? Das ist geregelt seit 2002 in den Paragraphen §§ 312d, 355 BGB...oder was meinst du genau?
 
@olampl
aber vor solchen Händlern schützt dich auch ein Gerichtsurteil nicht.
Da hilft nur, bei seriösen Händlern kaufen und auch mal ein paar Euro mehr zahlen, Geiz ist halt nicht immer geil.
 

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