AW: Östereich Konsumentenschutz Urteil
in Österreich läuft so einiges besser als hier in Deutschland
ich glaube, dass die wenigsten Leute online bestellen, um Produkte (speziell im EDV-Bereich) nur zu testen (man liest aber, wie ich meinem Vorposter beipflichte von einigen "schwarzen Schafen", die dies so praktizieren bzw. bei denen es wohl sogar Gewohnheit sein dürfte, etwas zu bestellen, nur um es einmal in der Hand gehabt zu haben und es dann gleich wieder zurückzusenden; es gibt wohl auch Fälle, in denen die Leute es bestellen, um es für 7-14 Tage lang zu benutzen, um es dann wieder zurückzusenden

)
wenn ich Sachen online bestell ist es für mich eigentlich selbstverständlich, dass ich das Produkt in den ersten Tagen nach Erhalt erstmal so gründlich es geht teste und falls es dann defekt ist, natürlich postum zurücksende, um mein Geld zurück oder ein Ersatzteil zu bekommen
vor dem Kauf informiere ich mich weiters ausführlich über das Produkt und bestelle es in den seltensten Fällen eigentlich nur zum "testen", wobei das natürlich hiermit erlaubt wäre
falls die Qualität des Produktes wie im Artikel zu lesen natürlich grottenschlecht bzw. unter den Erwartungen zurück bleibt bzw. die Leistung für den Preis nicht stimmt, würde ich es wahrscheinlich schon zurücksenden
meistens fährt man auch besser, wenn man die Dinge online bestellt, denn hierbei hat man ein 14-tägiges Rückgaberecht, welches auf im Laden gekaufte Produkte soviel ich weiß leider nicht so zu trifft - weiters hat man so eine Möglichkeit die Funktionsfähigkeit zu überprüfen und das Produkt zurückzugeben; beim Kauf im Geschäft würde man glaub ich nur die Möglichkeit haben ein Ersatz-Produkt zu bekommen und nicht das Recht, sein Geld wieder zu sehen ...
ein Urteil, das in dieser Hinsicht also in vollster Weise zu begrüßen ist
Danke vielmals liebe AK
