Tiu
Rear Admiral
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Der Daedalus schrieb:krankes Verhältnis zu unserer Geschichte haben wir Deutschen ...
Nicht "wir", nur leider viel zu viele.
Die Gutmenschen sterben halt nie aus!;-)
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Der Daedalus schrieb:krankes Verhältnis zu unserer Geschichte haben wir Deutschen ...
rumpel01 schrieb:Ein Schelm, wer böses dabei denkt ...
[...]Ich frage mich in der Tat, weshalb derartige persönliche Angriffe von Dir Deadalus
Hat sich mal jemand die Mühe gemacht, den Artikel von Gillessen zu lesen?
Und hast Du Daedalus mal den anderen, vorher geposteten Artikel eines Rechtshistorikers gelesen?
Wette schrieb:[...]Die Akte Gröger ist umfangreich, und die Einzelheiten der verfahrensrechtlichen Abläufe sind nur mit etlichem Aufwand nachzuvollziehen. Das kann hier nicht gewährleistet werden, soll es auch nicht, da man sich damit genau auf jene Ebene begeben wurde, auf der sich Filbinger und Co. stark fühlen. Ich fasse die Vorgänge folgendermaßen zusammen: Marinestabsrichter Dr. Filbinger [Amerkung von Der Daedalus: Dr. war Filbinger zu dem Zeitpunkt meines Wissens nach nicht] war mit dem Fall Gröger nicht von Beginn an befasst, sondern erst in der letzten Phase.[...]
Gillessen schrieb:[Anmerkung von Der Daedalus: Gilessen fasst erst das komplette Rechtssystem der Marinemilitärgerichtsbarkeit zusammen][...]Auch die Uniformjacke mit dem Band des Eisernen Kreuzes und der Ostmedallie war gestohlen worden. Der Fall war aussichtslos geworden.
Filbinger was bis dahin nicht damit befasst. Am Tag der Hauptverhandlung, Mitte Januar 1945, war der Untersuchungsführer verhndert, die Anklage zu vertreten. Filbinger, erst im Dezember nach Oslo versetzt, musste eine Anklage übernehmen, auf deren Vorbereitung er keinerlei Einfluss hatte nehmen können. In diesem späten Statium des zweiten Verfahrens war Filbinger angewiesen, die Todesstrafe zu fordern. Das Gericht fand keine Gründe, am milderen ersten Urteil festhalten zu können. Die Behauptung des "guten Kerns" Grögers war kollabiert.
rumpel01 schrieb:Und was soll die merkwürdig nebulöse Bemerkung "er wurde angewiesen", die Todesstrafe zu fordern? Was soll das bedeuten?
Das entsprach bisher auch meiner Meinung, denn so ganz grundlos war sein 1978 erzwungener Rücktritt vom Posten des Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg imo nicht.rumpel01 schrieb:Filbinger war kein Gegner der Nazis...
Wenn man bedenkt, dass die Mitgliedschaft in der NSDAP nie einem Zwang unterlegen war, kann man imo nicht mehr von Vereinnahmung sprechen. Hier wurde, und von einem 24-jährigen kann man das eigentlich auch erwarten, eine bewusste Entscheidung getroffen.rumpel01 schrieb:...er hat sich bewusst vereinnahmen lassen...
ZITAT:rumpel01 schrieb:Was wäre wohl Filbinger passiert, wenn er gegen die Todesstrafe argumentiert hätte?
Der Daedalus schrieb:[...]Gutmenschen[...]
[...]Krank!
Tiu schrieb:[...]Gutmenschen[...]
Gillessen schrieb:Erwiesen ist auch, dass er als Heranwachsender aktiv in dem katholischen Jugendbund "Neudeutschland" gewesen und als Student in Freiburg Kreisen verbunden war, die zum religiösen, konservativen und freiheitlichen Umfeld (unter anderen Walter Eucken) der Widerstandsbewegung des 20.Juli gehörten. Zwei der 1945 ermordeten Verschwörer, beides Militärjuristen, nämlich der Chef des Heeresgerichtswesens, Karl Sack, und der Völkerrechtsreferent im Oberkommando der Marine, Berthold Graf von Stauffenberg, ein Bruder des Attentäters vom 20.Juli, hatten den Marinestabsrichter Filbinger ohne dessen Wissen dem Sadtkommandanten von Berlin, Paul von Hase, für eine Verwendung nach gelungenem Putsch empfohlen mit der Bemerkung, auf Filbingers "antinationalsozialistische Grundsatztreue und Loyalität" könne man sich jederzeit verlassen.
Das ist mir schon klar, aber durch diese Bemerkung wird ein etwaiger Freiraum für die Entscheidung Filbingers geschickt negiert, obwohl dieser grundsätzlich vorhanden gewesen wäre. Was wäre wohl Filbinger passiert, wenn er gegen die Todesstrafe argumentiert hätte?
Gillessen schrieb:[...]Diese Aufforderung von oben gab Filbinger Gelegenheit vorzutragen, was Gnade rechtfertigen könnte[...]Tatsächlich wandelte der Gerichtsherr dann auf dem Gnadenwege das Todesurteil in eine Zuchthausstrafe um. Der Mann, dessen Amt es war, vor Gericht die Todesstrafe zu fordern, war zugleich der, der sie hinten herum verhinderte. Tauben-Unschuld? Schlangenklugheit? "Nazi-Richter"?
Gillessen schrieb:Am 15.März 1945 waren vier Matrosen mit dem Hafenschutzboot NO 31 nach Schweden geflüchtet, nachdem sie den Kommandanten erschossen hatten.[...]Am 9. April verurteilte das Gericht in Olso unter Vorsitz Filbingers den Anführer in absentia wegen Mordes und Fahnenflucht zum Tode.[Anmerkung von Der Daedalus: Das Urteil wurde nie vollstreckt][...]Nachtrag: Der Matrose, der im März 1945 den Kommandanten des Hafenschutzbootes NO 31 erschossen hatte, wurde im Jahre 1953 vom Schwurgericht Kln wegen Todschlags zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Daedalus schrieb:@HappyMutant:
Ich erkenne, dass du die Quellen nicht gelesen zu haben scheinst.
Ich zitiere nocheinmal Gillessen
Der Daedalus schrieb:Aber einfach nur mal ein Denkanstoß: Die Attentäter vom 20. Juli waren fast alle hochrangige NSDAP Mitglieder ...
Sagt doch eigentlich alles, oder?
Der Daedalus schrieb:Wo bitte seht ihr da den Nazischergen?! Ich erkenne sowas nicht in den Handlungen der Person Filbinger ...
rumpel01 schrieb:Sorry, es steht außer Zweifel, dass Filbinger ein "Nazi-Scherge"[...] war.
rumpel01 schrieb:Niemand war gezwungen worden, 1934 in die SA einzutreten, niemand wurde genötigt, 1937 schließlich der NSDAP beizutreten. Wer außerdem 1935 antisemitisches und rassistisches Gewäsch von sich gibt, kann auch nicht "Gegner" genannt werden.
rumpel01 schrieb:Der Vergleich mit den Attentätern des 20. Juli greift auch nicht. Denn das waren alles andere als lupenreine Demokraten, die zwar Hitler beseitigen, das Reich aber bewahren wollten.
rumpel01 schrieb:Durch Deine Schilderung der Abfolge der Ereignisse während der betreffenden Prozesse ist eindeutig erkennbar, dass Du Gillessen schlicht auf "den Leim" gegangen bist. Genau die von mir skizzierte Suggestion einer vermeintlichen Unausweichlichkeit soll Filbinger vom Vorwurf des Mangels an Zivilvourage freisprechen. Dies greift aber nicht!
rumpel01 schrieb:Das Verfahren begann bereits Anfang 1944 und war entsprechend langwierig, während zwischendurch gar nur 8 Jahre Haftstrafe im Raum standen. Wie kommt man also dazu, zu sagen, dass Filbinger ausschließlich im Befehlsnotstand gehandelt hätte? Wer soll das glauben?
rumpel01 schrieb:Übrigens ist auch die Tatsache, dass Filbinger Todesurteile verhing, die nicht vollstreckt wurden, in Bezug auf die bewertung des Verhaltens, insofern relevant, als dass damit gesagt wird, dass Filbinger bis zum bitteren Ende und bis zur Absurdität Urteile aussprach, die ihn als "Gegner des Regimes" eindeutig disqualifizieren.
Dies hätte unweigerlich dazu geführt, dass die Besatzer (die Briten) die komplette Kontrolle der Lager übernehmen, was vermutlich für die inhaftierten Soldaten weitaus schlimmer gewesen wäre. Zumal der Verurteilte durch das Urteil ja im Grunde sogar belohnt wurde.
So bestreitet Günther Gillessen in der FAZ, dass es überhaupt die Legende einer sauberen Wehrmacht, gegen die sich die Ausstellung richtet, gegeben habe. Seine eigene Argumentation dient jedoch gerade dazu, dieses Bild aufrechtzuerhalten und unbestreitbare Verbrechen als Ausnahmen und Randerscheinungen abzutun. 3 Bedauert wird von Gillessen, dass die Ausstellung eben nicht den distanzierten, kühlen Blick ermöglicht, der mit dem Postulat der Historisierung verbunden ist. Statt dessen appelliere sie an die "Empfänglichkeit für kollektivierte Schuld" und resignierend schließt er: "das nationale Schuldgefühl läuft Amok."
Der Daedalus schrieb:Vor allem das Urteil welches in britischer Kriegsgefangenschaft gefällt wurde belegt dies doch ziemlich klar. Hätte Filbinger dort keine Urteile mehr gesprochen, dann wäre die deutsche Lagerleitung "kollabiert" und die Moral der Truppe zusammengebrochen. Dies hätte unweigerlich dazu geführt, dass die Besatzer (die Briten) die komplette Kontrolle der Lager übernehmen, was vermutlich für die inhaftierten Soldaten weitaus schlimmer gewesen wäre. Zumal der Verurteilte durch das Urteil ja im Grunde sogar belohnt wurde.
Es ist doch schon praktisch: man kann die verantwortung schön abschieben und weiter fröhlich sich dem nationalen Taumel hingeben, ohne auch nur irgendetwas verarbeitet zu haben.
Aber egal, da Du sowieso nur das Blaue vom Himmel von Filbinger glaubst, hat es keinen weiteren Sinn, darüber zu diskutieren.
Stimmt, die Briten waren ja auch so schlimme Folterknechte, die so bösartig waren, die Strukturen der Wehrmacht in den Lagern aufrecht zu erhalten.
das nationale Schuldgefühl läuft Amok.
Es ist doch wohl ziemlich klar, dass es für die deutschen Gefangenen nur von Vorteil sein kann, wenn sie durch ihre Kammeraden verwaltet werden und nicht von "Fremden". Und es gab viele Briten die einen tierischen Hass auf Deutsche hatten. Auch auf britischer Seite gab es Kriegsverbrechen, das darf hier nicht außer acht gelassen werden.
Vor allem das Urteil welches in britischer Kriegsgefangenschaft gefällt wurde belegt dies doch ziemlich klar. Hätte Filbinger dort keine Urteile mehr gesprochen, dann wäre die deutsche Lagerleitung "kollabiert" und die Moral der Truppe zusammengebrochen. Dies hätte unweigerlich dazu geführt, dass die Besatzer (die Briten) die komplette Kontrolle der Lager übernehmen, was vermutlich für die inhaftierten Soldaten weitaus schlimmer gewesen wäre. Zumal der Verurteilte durch das Urteil ja im Grunde sogar belohnt wurde.