one.de bestellung stornieren

schokomonster

Cadet 1st Year
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Dez. 2013
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13
Hallo Leute,
Ich hatte letzte Woche schon einen konfigurierten Laptop bei One.de gekauft. Der zahlungseingang würde bestätigt. Jedoch ist es noch nicht in Bearbeitung. Hat da jemand schon Erfahrung gemacht, dass das so lange dauert und könnte ich vom Kaufvertrag zurücktreten bzw stornieren, bevor es bearbeitet wird? Vielen dank schon mal :)
 
Du solltest Dich an One wenden. Was soll man Dir hier dazu sagen?

Und bei selbst konfigurierten und zusammen gestellten Notebooks ist der Rücktritt / Widerrufs oft ausgeschlossen.
 
Morgen da einfach mal anrufen? :rolleyes:
Wie Blubbsde schon gesagt hat bei normalen 0815 Modellen kann man auch vorher zurücktreten.
( Bringt ja nix wenn die es an dich verschicken und du schickst es dann zurück )

Wenn es natürlich eine Individualentwicklung für dich ist dann kannst du nur auf Kulanz hoffen.
 
Der BGH hat in seinem Urteil vom 19.3.2003 Az: VIII ZR 295/01 entschieden, dass auch built-to-order
PCs das Widerrufsrecht nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG nicht ausschließen:

"Das Berufungsgericht hat soweit für das Revisionsverfahren von Interesse ausgeführt:

Der Kläger habe Anspruch auf Rückabwicklung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages, weil es sich dabei um einen Fernabsatzvertrag nach § 1 FernAbsG handele, den der Kläger wirksam widerrufen habe. Das Widerrufsrecht des Klägers sei nicht nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG wegen Anfertigung der Ware nach Kundenspezifikation ausgeschlossen. Maßgebend dafür sei, ob die Rücknahme der gelieferten Ware für den Unternehmer unzumutbar sei. Dies sei hier nicht der Fall. Zwar sei das Notebook nach den Wünschen des Klägers ausgestattet und mit Zusatzkomponenten versehen worden, so dass das Notebook in dieser Zusammenstellung nur zufällig einen anderen Käufer finden dürfte. Jedoch bestehe für die Beklagte die Möglichkeit einer wirtschaftlich tragbaren Verwertung des Notebooks, weil dieses aus Standardbauteilen zusammengesetzt worden sei, die ohne größeren Aufwand getrennt und anderweitig verwendet werden könnten."
 
2003 gab es kein FernAbsG mehr. Und was zumutbar ist, das ist eine Einzelfallentscheidung.
 
Zuletzt bearbeitet:
BlubbsDE schrieb:
Und bei selbst konfigurierten und zusammen gestellten Notebooks ist der Rücktritt / Widerrufs oft ausgeschlossen.
Das Landgericht Düsseldorf hat dazu etwas entschieden, ganz so einfach ist es nicht, siehe Video.
Davon abgesehen ist der Thread Unsinn. Regeln kann man das nur mit One.de, egal was hier für Antworten kommen.
Sagen sie nein und weigern sich, würde im Extremfall nur der Rechtsweg bleiben.
Und warum der Auftrag nicht bearbeitet wurde, auch das kann nur One.de beantworten, vielleicht fehlt einfach ein Teil.
 
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