Online Kauf per Finanzierung

Stornierung ist Umgangssprache, rein rechtlich handelt es sich in beiden Fällen um einen Widerruf, ob vor oder nach Erhalt der Ware spielt keine Rolle.

Das ein Shop unter Verweis auf die Finanzierung dem Kunden das Widerrufsrecht verweigert, lässt schon tief blicken, ändert aber grds. ebenso wenig etwas an der Tatsache, dass der Widerruf trotzdem wirksam ist und insbesondere fristgemäß erfolgt ist.
 
Jap, es sieht so aus, als wurde ich hier dreist belogen. Im Übrigen wurde ich kurze Zeit später erneut belogen. Da hieß es, dass der Lieferant die Karte geprüft hat und keinen Mangel feststellen konnte (das Spulenfiepen war unüberhörbar). Erst nach reichlichem E-Mail Verkehr wurde die Karte dann erneut getestet. Diesmal wurde dann wohl doch ein Mangel entdeckt.

Ich überlege, ob ich auf meinen ursprünglichen Widerruf bestehen und notfalls mit einem Anwalt drohen soll. Inzwischen sind fast 3 Monate vergangen.
 
Die Frage ist ja, ob der damalige Widerruf sich überhaupt auch auf den Darlehensvertrag bezogen hat, denn das Geld für die Karte haben sie ja anscheinend schon zurückgezahlt.
 
Sofern der Widerruf nicht auch bei der Bank eingegangen ist, wird der Widerruf nur für den Artikel gelten.
 
Nach dem Wortlaut des § 358 I BGB, den ich aber auch erst gerade genau nachgelesen habe, scheint das nicht nötig zu sein.

Widerruft der Käufer den Kaufvertrag, so ist er an den verbundenen Darlehensvertrag schon kraft Gesetzes nicht mehr gebunden.
 
Das kommt darauf an wie er den abgeschlossen hat - also wie die Verbindung dazu war. Auch da gibt es meines Wissen nach Unterscheidungen....aber da bewege ich mich auch mehr und mehr auf fremden Terrain.
 
Also ich kann nur sagen, wie es in dem Unternehmen abläuft, wo ich arbeite...ist zwar stationär aber wir bieten auch 14 Tage "Rückgaberecht", sofern ein Artikel zurückgegeben wird, der finanziert wurde, wird auch der Finanzierungsvertrag von uns widerrufen, was für mich auch Logisch ist.

Ich glaube Doc Foster hat Recht...denn wenn ein Händler eine Finanzierung anbietet, dann muss der Händler auch diesen rückgängig machen, wenn der Kunde Anspruch auf seinen Widerruf nimmt.
 
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Das ist unstreitig, denn so steht es im § 358 BGB geschrieben.

Ihr bietet das also nicht aus Kulanz an, sondern weil es ein Recht des Verbrauchers ist. ;-)
 
Doc Foster schrieb:
Ihr bietet das also nicht aus Kulanz an, sondern weil es ein Recht des Verbrauchers ist. ;-)

Zielt das auf meinem Beitrag?

Das "Bieten" war auf 14 Tage "Rückgaberecht" bezogen, das wir verpflichtet sind, den Finanzierungsvertrag auch zu widerrufen, dachte ich mir schon, sonst würden wir den Mehraufwand nicht machen...:-D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es klang halt nach Kulanz für mich, aber widerruft ein Kunde im stationären Handel den Darlehensvertrag, dann ist er an den KV auch nicht gebunden, auch wenn er ohne Kredit überhaupt kein Widerrufsrecht hätte.
 
So Leute.... nun warte ich seit 4 Wochen auf die Rückzahlung. planet4one reagiert außerdem auf keine Mails.

Ich habe Angst mein Geld nicht mehr zu bekommen.

Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Einen Mahnbrief mit einer Frist per Einschreiben abschicken?

Hab die Schnauze voll von dem Laden.
 
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