Online Kauf per Finanzierung

Generell ist es so, dass man auch einen Finanzierungsauftrag innerhalb 14 Tagen stornieren kann, wenn dieser Online abgeschlossen wurde. Dies ist geltendes Recht und daran hat sich jeder Händler und auch jede Bank zu halten.

Der Händler hat nach einer Stornierung der Ware nicht zwingend einen Handlungsbedarf, da er nur Vermittler zwischen Bank und Kunde war. Eine Stornierung des Zahlungsauftrages ist damit ausschliesslich durch den Kunden in Auftrag zu geben.

Sind die Fristen abgelaufen, so erhält, im Falle einer Rückgabe, der Kunde vom Händler das Geld zurück. Der Finanzierungsauftrag bleibt jedoch bestehen. Damit hätte man dann die Zinsen in den Sand gesetzt - es sei denn man kauft sich dann den Artikel - oder einen anderen - erneut. Sollte dieser sogar günstiger sein, hat man seinen Schaden dadurch sogar noch minimiert.
 
Generell ist es so, dass man auch einen Finanzierungsauftrag innerhalb 14 Tagen stornieren kann, wenn dieser Online abgeschlossen wurde.

Auf den Onlineabschluss kommt es nicht an, das Widerrufsrecht besteht bei jedem Verbraucherkreditvertrag.

Der Händler hat nach einer Stornierung der Ware nicht zwingend einen Handlungsbedarf

Wieso nicht, er muss doch die Kaufsache zurücknehmen?
 
Atholon schrieb:
Sind die Fristen abgelaufen, so erhält, im Falle einer Rückgabe, der Kunde vom Händler das Geld zurück. Der Finanzierungsauftrag bleibt jedoch bestehen. Damit hätte man dann die Zinsen in den Sand gesetzt...
Von was für einer Rückgabe nach Ablauf der Fristen sprichst du? Meinst du eine Rückgabe, die der Händler nach Fristablauf aus Kulanz akzeptiert ;).

Darum geht es ja hier nicht. So wie ich das verstanden habe, bekommt der Händler die Nacherfüllung nicht gebacken. Scheitert die Nacherfüllung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und grundsätzlich Schadensersatz geltend machen. Und Aufwendungen, die im Vertrauen auf den Erhalt einer Leistung gemacht werden sind ersatzfähig, auch Finanzierungskosten.
 
Der Kunde hat in diesem Fall doch das Produkt erhalten.. und es wegen Garantie zum Händler eingeschickt...
D.h. Punkt 1: Kunde hat Ware erhalten und die Finanzierung läuft damit.

Wenn ich jetzt jedesmal die Finanzierung kündigen könnte, nachdem ich ein Teil auf Garantie zum Händler geschickt habe, was auch erst 4 Wochen alt ist, würde keine Bank mehr eine Finanzierung machen....

Aber ihr beruft euch ja alle hier aufs BGB etc pp und ich wünsche dem Threadersteller viel Glück.. aber es wäre nett zu erfahren, wie es ausgegangen ist.
 
SpookyFBI schrieb:
Aber ihr beruft euch ja alle hier aufs BGB etc pp ...

Ja, manche Leute sind echt verrückt, gell. Dabei weiß doch jeder dass man sich lieber auf das Bauchgefühl von Leuten verlassen sollte, die Garantie nicht von Gewährleistung oder Widerruf/Rückgabe nicht vom Rücktritt unterscheiden können. :freak:
 
Zuletzt bearbeitet:
motzfrosch schrieb:
Ja, manche Leute sind echt verrückt, gell. Dabei weiß doch jeder dass man sich lieber auf das Bauchgefühl von Leuten verlassen sollte, die Garantie nicht von Gewährleistung oder Widerruf/Rückgabe nicht vom Rücktritt unterscheiden können. :freak:

Gewährleistung... Garantie.. hängt euch dran auf...
Die Bestellung kann man nicht widerrufen.. Man kann eine Bestellung Widerrufen, bevor man den Artikel bekommen hat.
Selbst bei einer großzügigen Rückgabe innerhalb 30 Tagen, zieht das ja beim Threadersteller nicht mehr, weil der Fehler ja schon 2 Moante her ist...
 
SpookyFBI schrieb:
Die Bestellung kann man nicht widerrufen.. Man kann eine Bestellung Widerrufen, bevor man den Artikel bekommen hat.


Was du meinst ist eine Stornierung, die man eventuell machen kann bevor die Ware geliefert wird.

Innerhalb 14 Tagen kann man die Ware "online gekauft" widerrufen, auch wenn man den Artikel schon bekommen hat.

Du verwechselst einige Sachen hier, ich sehe mich selber als Laie, wenn es um rechtliche Sachen geht, deswegen sollte man überlegen was man postet, wenn es um rechtliche Sachen geht und nicht den USER verwirren.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Stimmt nicht, was du meinst ist das normale Zurückschicken. Wiederrufen kann man nur wenn man den Artikel noch nicht hat, aber wenn er erst einmal geliefert ist, kann man nur noch anfechten. Das muss dann aber ein Anwalt machen.
 
Unu schrieb:
Stimmt nicht, was du meinst ist das normale Zurückschicken. Wiederrufen kann man nur wenn man den Artikel noch nicht hat, aber wenn er erst einmal geliefert ist, kann man nur noch anfechten. Das muss dann aber ein Anwalt machen.

Jetzt verstehe wie die Online-Geschäfte ihren Umsatz und Gewinn machen, wenn einige denken, man kann bei Fernabsatzverträgen keinen Widerruf innerhalb 14 Tage machen, auch wenn schon die Ware geliefert wurde.

Ich klinke mich jetzt aus, denn hier wurde alles gesagt, abwarten wie es weiterläuft beim TE.

ps: Dann mussten ja die Anwälte, einer der Reichsten sein, wenn man bei Lieferung der Ware (Online gekauft) keinen Widerruf innerhalb 14 Tage machen kann, sondern diese nur anfechten und dann zum Anwalt gehen muss...lach....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich versteh das Problem nicht, aber fangen wir nochmal an.

1. der TE Kauft sich eine Grafikkarte für 300€
2. Er Leiht sich von einer Bank 300€
3. mit den 300€ Bezahlt er die Grafikkarte.
4. Grafikkarte Kaputt, der Händler gibt ihm das Geld zurück.
5. der TE hat nun also 300€ aber keine Grafikkarte.

Was hindert den TE nun daran, sich für 300€ bei einem X-beliebigen anderen Verkäufer eine gleichwertige Grafikkarte zu Kaufen?

Damit hat der TE wieder eine gleich gute Grafikkarte.
Steht wieder Ohne Geld da.
Und muss wieder die Laufenden Zinsen Zahlen.

Der Status Quo wurde also wieder Hergestellt.
wo ist da nun das Problem?
 
Doc Foster schrieb:
Auf den Onlineabschluss kommt es nicht an, das Widerrufsrecht besteht bei jedem Verbraucherkreditvertrag.



Wieso nicht, er muss doch die Kaufsache zurücknehmen?

Ok hier hatte ich mich vlt. nicht ganz eindeutig ausgedrückt.

Der Handlungsbedarf besteht nicht in Sachen Finanzierung - das ist das was ich meinte.
Was die Abwicklung der Ware geht, ist der Händler natürlich in Zugzwang

motzfrosch schrieb:
Von was für einer Rückgabe nach Ablauf der Fristen sprichst du? Meinst du eine Rückgabe, die der Händler nach Fristablauf aus Kulanz akzeptiert ;).

Darum geht es ja hier nicht. So wie ich das verstanden habe, bekommt der Händler die Nacherfüllung nicht gebacken. Scheitert die Nacherfüllung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und grundsätzlich Schadensersatz geltend machen. Und Aufwendungen, die im Vertrauen auf den Erhalt einer Leistung gemacht werden sind ersatzfähig, auch Finanzierungskosten.

Ob die Finanzierungskosten auf den Händler abgewälzt werden können halte ich noch für fraglich und ich müsste mich da tatsächlich schlau machen - obwohl das schon fast in eine rechtliche Beratung ausartet.

Generell ist die Handhabe jedoch so, dass der Händler nur der Vermittler zur Bank ist. Sollte ein Artikel also finanziert werden, so wird der Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen - der Finanzierungsvertrag aber mit der Bank.

Wird die Ware nun retourniert und nicht mehr gewünscht, dann ist der Vertrag der Bank unabhängig zu dem Vertrag mit dem Händler.


SpookyFBI schrieb:
Gewährleistung... Garantie.. hängt euch dran auf...
Die Bestellung kann man nicht widerrufen.. Man kann eine Bestellung Widerrufen, bevor man den Artikel bekommen hat.
Selbst bei einer großzügigen Rückgabe innerhalb 30 Tagen, zieht das ja beim Threadersteller nicht mehr, weil der Fehler ja schon 2 Moante her ist...

Das ist mehr als falsch.

Unu schrieb:
Stimmt nicht, was du meinst ist das normale Zurückschicken. Wiederrufen kann man nur wenn man den Artikel noch nicht hat, aber wenn er erst einmal geliefert ist, kann man nur noch anfechten. Das muss dann aber ein Anwalt machen.

Und das ist sogar mehr als doppelt so falsch ;)

Eine Bestellung (ich rede hier nun auch von den entsprechenden Belegen, die man ja bekommt) kann storniert werden, eine Rechnung widerrufen und ein Fehler kann angefechtet werden. Das ist recht grob umschrieben.
 
Ich habe bei Mindfactory auch Artikel zurückgesandt, weil sie mir nicht gefallen haben. Gemäß des Fernabsatzgesetzes hat man ja die Möglichkeit dazu. Bei planet4one wollte ich auch den Artikel zurücksenden und den Kauf widerrufen, aber da war es nicht möglich.

Und jetzt nach 2 Monate Wartezeit kriege ich wohl hoffentlich bald mein Geld (wurde mir jedenfalls mitgeteilt). Ich bin alles andere als zufrieden mit der Abwicklung. Das war mein letzter Kauf dort.
 
Ribery88 schrieb:
Was du meinst ist eine Stornierung, die man eventuell machen kann bevor die Ware geliefert wird.

Innerhalb 14 Tagen kann man die Ware "online gekauft" widerrufen, auch wenn man den Artikel schon bekommen hat.

Du verwechselst einige Sachen hier, ich sehe mich selber als Laie, wenn es um rechtliche Sachen geht, deswegen sollte man überlegen was man postet, wenn es um rechtliche Sachen geht und nicht den USER verwirren.

Ich rede ja auch nicht von einer Stornierung. Ich habe den Artikel erhalten. Der Artikel war defekt. Ich wollte den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Das steht in völligem Einklang mit dem Fernabsatzgesetz.

Dann erhalte ich jedoch die Antwort, dass ein Widerruf nicht möglich sei (wegen der Finanzierung). Also hat der Händler die Grafikkarte zur "Reparatur" freigegeben.


florian. schrieb:
Ich versteh das Problem nicht, aber fangen wir nochmal an.

1. der TE Kauft sich eine Grafikkarte für 300€
2. Er Leiht sich von einer Bank 300€
3. mit den 300€ Bezahlt er die Grafikkarte.
4. Grafikkarte Kaputt, der Händler gibt ihm das Geld zurück.
5. der TE hat nun also 300€ aber keine Grafikkarte.

Was hindert den TE nun daran, sich für 300€ bei einem X-beliebigen anderen Verkäufer eine gleichwertige Grafikkarte zu Kaufen?

Damit hat der TE wieder eine gleich gute Grafikkarte.
Steht wieder Ohne Geld da.
Und muss wieder die Laufenden Zinsen Zahlen.

Der Status Quo wurde also wieder Hergestellt.
wo ist da nun das Problem?

Das Problem ist, dass ich am 09.08.11 für eine Grafikkarte 300 € ausgegeben habe und seither warte und nicht zocken kann. Dabei halte ich mehr als 2 Monate auch für eine Nachbesserung nicht mehr adäquat.
 
Innerhalb 14 Tagen kann man immer den Vertrag widerrufen - das ist völlig unabhängig von der Zahlungsart. Einzig ein exklusiv für den Kunden hergestellter Artikel z.B. kann im Zweifel nicht widerrufen werden.

Wenn also ein Händler sagt, dass man nicht widerrufen kann, weil eine Finanzierung da mit drin hängt, so ist das schlichtweg falsch - denn auch die Finanzierung kann innerhalb 14 Tagen widerrufen werden.
 
Dey schrieb:
Ich rede ja auch nicht von einer Stornierung. Ich habe den Artikel erhalten. Der Artikel war defekt. Ich wollte den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Das steht in völligem Einklang mit dem Fernabsatzgesetz.

Dann erhalte ich jedoch die Antwort, dass ein Widerruf nicht möglich sei (wegen der Finanzierung). Also hat der Händler die Grafikkarte zur "Reparatur" freigegeben.

Ich habe ja auch nicht dich zitiert, sondern habe mich auf den Beitrag von SpookyFBI bezogen....das man einen Artikel stornieren kann, wenn die Lieferung noch nicht erfolgt ist, nach dem die Lieferung erfolgt ist kann man innerhalb 14 Tage einen Widerruf einlegen und dabei spielt die Zahlungsart sprich wie man die Ware bezahlt hat keine Rolle auch bei einer Finanzierung hast du einen Widerruf!
 
Zurück
Oben