Online Shop verweigert Lieferung nach Preisupdate Apple - rechtens?

PSECompound

Cadet 1st Year
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März 2009
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14
Hallo zusammen,

ich hoffe das Thema ist hier korrekt untergebracht, wenn nicht - mea culpa.

Mir platzt gleich der Kragen, weil ich folgenden Fall habe:
  • 30.06.26: Macbook Air für 1400€ online bestellt und da angeboten "auf Rechnung" ausgewählt.
  • 30.06.26: Email vom Shop erhalten, dass es nicht per Rechnung geht, ich solle Vorkasse bezahlen. Kein Ding, den Shop kenne ich schon lange.
  • 30.06.26 Geld direkt danach überwiesen.
  • 02.07.26 ich lese von der überraschenden Preiserhöhung von Apple
  • 02.07.26: Ich erhalte die Schlussrechnung des Shops zu meiner Bestellung!
  • 03.07.26: Storno meines Auftrages und Rückzahlung des Kaufpreises. Es tut uns leid blabla
Hab ich einen Rechtsanspruch auf Erfüllung meiner Bestellung?

Danke
Matthias
 
Die allermeisten Shops haben eine Klausel in ihren AGB, dass erst mit einer Versand- oder Auftragsbestaetigung der Kaufvertrag in Kraft tritt.

Mir waere nicht bekannt, dass diese Klausel schonmal erfolgreich angegriffen worden waere.
 
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Hier sind mal beispielhaft zwei AGB Auszuege zu dem Punkt:

Mindfactory, 3 a)
a) Der Kaufvertrag kommt bei Zahlung per Vorkasse/Banküberweisung oder auf Rechnung nicht bereits mit dieser Bestellbestätigung zustande, sondern erst mit Versand einer separaten E-Mail mit einer Auftragsbestätigung oder der Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Zusatzleistung. Der Verkäufer ist berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 5 Werktagen anzunehmen. Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware / Zusatzleistungen ist der Verkäufer berechtigt, die Bestellung innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang anzunehmen.
https://www.mindfactory.de/info_center.php/icID/59

Alternate regelt es tatsaechlich anders:
2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,


  • indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
https://www.alternate.de/HILFE/ALTERNATE/AGB
Der dritte Bulletpoint klingt tatsaechlich danach, dass eine Zahlungsaufforderung eine verbindliche Annahme seitens Alternate ist.

Faelschlicherweise bin ich davon ausgegangen, dass Klauseln wie Mindfactory sie verwender haeufiger sind, aber weitere Suchen finden dazu tatsaelich eher wenig explizites.
Ergo, ohne die AGB zu kennen, unmoeglich zu beurteilen.
 
ok danke wichtige Infos hier, ich schau mal in die AGBs des Shops. Hab aber das macbook bei NBB bestellt, die beiten es noch zum alten Preis an und viele andere auch.
Ergänzung ()

da finde ich nichts zu
Ergänzung ()

Da finde ich nichts zu "Der Kaufvertrag kommt bei Zahlung per Vorkasse/Banküberweisung oder auf Rechnung nicht bereits mit dieser Bestellbestätigung zustande"

Zum einen gilt dort für mich als Kunde:
"Durch Anklicken des Buttons "kaufen" geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Nachdem uns Ihre Bestellung erreicht hat, erhalten Sie per E-Mail eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung. Diese stellt keine verbindliche Annahme Ihrer Bestellung dar."

Und dann im Thema Vertragsschluss nur noch das:
"Bei Bestellung mit der Zahlungsart Vorkasse erfolgt die Annahme Ihrer Bestellung durch das Zusenden einer Proforma-Rechnung, welche eine Zahlungsaufforderung enthält, innerhalb von zwei Tagen (Montag-Freitag)."

Also mein Rechtsempfinden sagt, das war nicht rechtens. Bei Mindfactory, OK da wäre ich raus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich zitiere mal: Das OLG Nürnberg (Urt. v. 31.1.2024 – 3 U 1594/23) entschied nun, dass eine Regelung zur Zahlung per Vorkasse in AGB, die den Zugang der Ware als Annahme definiert, unzulässig sei, da sie den Verbraucher unangemessen benachteilige. Eine solche Regelung führe dazu, dass der Verbraucher über einen gewissen Zeitraum das Insolvenzrisiko zu tragen habe, ohne dass hiergegen eine Absicherung zu seinen Gunsten erfolge.

Das ist eindeutig und ein OLG sollte ausreichend weit oben in der Nahrungskette sein um sich gegenüber dem Shop darauf zu berufen.
 
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Auch aus meiner Sicht eindeutig, Anspruch auf das Gerät zum alten Preis. Bin gespannt, wo du dich einreihst, ob du dich durchsetzt und das hier mitteilst oder wie die meisten nur mal so nachfragst.
 
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PSECompound schrieb:
Hab ich einen Rechtsanspruch auf Erfüllung meiner Bestellung?
Wenn du eine Auftrag Bestätigung hast, dann ja
 
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PSECompound schrieb:
Hab ich einen Rechtsanspruch auf Erfüllung meiner Bestellung?
Hast Du, denn die Aufforderung per Vorkasse zu bezahlen stellt die Willenserklärung des Shops dar, die ihn zur Lieferung verpflichtet.
 
PSECompound schrieb:
Hab aber das macbook bei NBB bestellt, die beiten es noch zum alten Preis an
@cbkk ubd @Froki Habt ihr das überlesen? Der TE hat das Notebook mittlerweile bei einem anderen Händler zum Preis wie bei der Erstbestellung bestellt.
Ich petsönlich sehe es durchaus so, dass da beim ersten Händler ein Kaufvertrag zu Stande gekommen ist. Aber auf dessen Erfüllung pochen würde ich an Stelle des TE nicht, wenn ich keine zwei Stück haben will.
Macht halt der zweite Shop das Geschäft. Und beim ersten würde ich dann auch künftig nichts mehr bestellen.
 
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Wollte der erste Shop mehr „Gewinn“ erzielen?
Wenn die den lagernd hatten, werden die den doch vor der Preiserhöhung schon gehabt haben
 
@simpsonsfan Danke, hab ich tatsächlich überlesen! Wenn er es inzwischen sowieso woanders bestellt hat, dann war das hier wohl doch wieder nur so eine Interessensfrage. Schade, aber natürlich in Ordnung, wenn man sich nur mal so dafür interessiert. Wäre aber schöner, das gleich am Anfang klar zu machen.
 
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IRONIE EIN sry cbkk, dass ich zur Entscheidungsfindung auch Foren nutze. IRONIE AUS

Zum Zeitpunkt des ersten Posts hatte ich noch keine Entscheidung getroffen. Im Verlauf der Antworten wurde mir klar, dass ich im schlechteren Fall entweder 2 Jahre auf ein Notebook verzichte, bis mein Rechtsanspruch vor Gericht bestätigt wurde, oder ich das Teil schnell zum alten Preis kaufe und den Ärger herunterschlucke.

Das Forum hat genau das getan, was es sollte: Mir bei der Entscheidung geholfen.
 
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Ja, es ist gekommen wie immer, wie gesagt, die Leute fragen, dann machen sie aber doch nichts, weil sie merken, dass sie letztlich doch selbst tätig werden müssen, unironisch. Du hast das in deinem Fall wenige Minuten nach deiner Fragestellung ebenfalls gemerkt, und vernünftig ist es in diesem Fall auch, alles gut.
 
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