Onlineshop liefert nicht

JJ31

Lt. Commander
🎅Rätsel-Elite ’08
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Juli 2008
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1.288
Hallo zusammen,

ich habe mir am 29.11 Kopfhörer bestellt und diese wurden bis heute nicht geliefert.

Hab da bei der Bestellung leider nicht in die Bewertungen vom Shop geschaut :rolleyes:

Auf jeden Fall habe ich letzte Woche eine Mail geschrieben, weil der vorraussichtliche Versandtermin vom 05.12 nicht eingehalten wurde.

Antwort:
Bedauerlicherweise ist der bestellte Artikel zur Zeit nicht am Lager und soll laut aktueller Lieferinformation des Herstellers voraussichtlich auch erst am 13.12.2012 wieder bei uns eintreffen.
Nun gut hab ich gedacht, wart ich halt.

Jetzt schaue ich vorhin in mein Kundenkonto und sehe dass dort mittlerweile der 18.12 als vorraussichtlicher Versandtermin steht.

Ich habe jetzt keinen Bock mich verarschen zu lassen, wenn die die Ware nicht herbekommen sollen sie es sagen.

Was mache ich jetzt am besten? Eine Email schreiben dass ich das Ganze stornieren will?
Ich habe per Bankeinzug gezahlt, wie sieht das dann aus mit Geld zurückbekommen?

Danke schonmal!

Grüße,
JJ31
 
Haben die denn schon abgebucht?
Bei Bankeinzug hat man 6 Wochen Zeit sich das Geld zurück zu holen.
 
Hast du per Lastschrift oder Überweisung gezahlt?

Einfach dem Shop eine angemessene Frist setzen und danach vom Kaufvertrag zurück treten. Aber nicht per Email, sondern per Post oder Fax.
 
Danke euch schonmal!

Per Lastschrift, ich werde heute Abend mal die Kontoauszüge holen, weiss grad noch gar nicht ob schon etwas abgebucht wurde.
Okay warum ist es per Email nicht in Ordnung?
 
Was hindert dich daran zu stonieren? Nichts. Wenn die bereits Geld abgebucht haben, würde ich das nicht einfach so zurück buchen. Du kannst natürlich per Email das ganze erledigen.
 
Eine nicht berechtigte bzw. illegale Abbuchung kann innerhalb von 13 Monaten zurückgebucht werden. Dies kann nur schriftlich und nach begründung erfolgen. Anosnsten gelten die 6 Wochen.

So oder so würde ich zuvor dem Shop schreiben und ihm rückwirkend die Einzugsermächtigung entziehen wegen Nichtleistung.
 
Einfach den Kaufvertrag per Email widerrufen und eine Frist zur Rückzahlung des Geldes setzen. 5 Werktage sollten da genügen. Das Geld zurückbuchen würde ich unmittelbar nicht. Eine Einzugsermächtigung hast du schließlich erteilt und rückwirkend kannst du die Einzugsermächtigung meiner Meinung nach nur anfechten, dir fehlt jedoch der Anfechtungsgrund.
 
viele hier denken schon wieder viel zu kompliziert.

ne E-mail mit "Hiermit widerrufe ich die Bestellung XX vom XY" reicht.
reagiert der Onlineshop daraufhin nicht, dann würde ich das nächste mal bei einem Seriösen Onlineshop einkaufen.

um welchen Onlineshop geht es überhaupt?
 
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