Paket auf vollständigkeit prüfen?

patty1971

Lt. Commander
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Hallo

ich habe etwas Ersteigert.
Nun würde ich gerne folgendes wissen:
Darf ich das Paket beim Eintreffen, bevor ich den Empfang bestätige (vom Zusteller) öffnen und auf Vollständigkeit überprüfen?
 
AW: Frage: Paket auf vollständigkeit prüfen?

tja das hängt vom Zusteller ab würde ich sagen. Wenn der nämlich nein sagt, hast Du ein Problem...
 
AW: Frage: Paket auf vollständigkeit prüfen?

Aber immer nachdem du den Empfang bestätigt hast! Dem Postboten ist es doch egal, was da drin ist und ob du evtl. ne Falschlieferung bzw. Mangelware bekommen hast. Er hat mit der Lieferungen seinen Dienst getan, lässt das quittieren und erst dann darfst du öffnen. Wenn du natürlich einen netten Postboten hast, kann die Reihenfolge - abweichend von den AGB - auch in anders geschehen.
 
AW: Frage: Paket auf vollständigkeit prüfen?

sudfaisl: Ja wenn das Paket versichert versendet wird, muss ich mich ja wenigstens vorher absichern.
Wenn ich einfach unterschreibe, und der Zusteller ist weg, habe ich ja nix mehr in der Hand, da du mit dem Empfang bestätigst das alles in Ordnung war. So kann das aber nicht sein, da ich ja Mängel ect. bei der Zustellung angeben muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du bestätigst aber nicht, dass der Inhalt in Ordnung war... du bestätigst lediglich den Erhalt des Pakets und evtl auch dass es opitsch keine Mängel hatte.
Im Übrigen hat das mit der Post ja auch gar nichts zu tun... die Paketversicherung hat damit auch relativ wenig zu tun, wenn der Absender nen falschen Inhalt losschickt... Paketversicherung ist gegen Verlust von ganzen Paketen und gegenüber Beschädigungen durch den Versand. Und selbst wenn du den Erhalt unterschrieben hast, heißt das noch nicht, dass die Paketversicherung damit "erledigt" ist...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist aber leider so. Aufmachen geht i.d.R. erst, wenn Du unterschrieben hast. Kannst es höchtens äusserlich auf Schäden untersuchen und dann die Annahme verweigern, falls es danach aussieht, als könnte was kaputt sein.
 
kommt immer drauf an...

bei sendungen aus dem nicht-eu-ausland müssen die waren im paket mit den angaben im lieferschein übereinstimmen... das kontrolliert aber in der regel der zoll...
versandschäden sind sofort (bei äusserlich erkennbaren), oder innerhalb einer bestimmten frist (meist 1 woche nach erhalt) beim paketdienstleister zu reklamieren (hier kann man auch die annahme verweigern, wenn versandschäden direkt sichtbar sind).

was letztendlich in dem paket ist, das kann der paketdienstleister weder wissen, noch für haftbar gemacht werden.
 
Morhaith:....müssen die waren im paket mit den angaben im lieferschein übereinstimmen...

Genau darum geht es.
 
Die AGB des Versenders können ja ggü. dem Empfänger überhaupt keine Wirksamkeit entfalten. Es kommt also m.E. letztlich sachenrechtlich darauf an, wer im entscheidenden Moment Eigentümer ist. Aus dem Stehgreif kann ich dir diese Frage ehrlich gesagt gerade nicht beantworten.
 
Am einfachsten ist es, du holst deinen Nachbarn und der soll dabei sein, wenn du das Paket öffnest. Somit hast du einen Zeugen. (Dein Nachbar sollte nicht unbedingt mit dir Verwandt sein)

Die Meisten Postboten warten aber dann immer bis du dein Paket kontrolliert hast, sofern es nicht länger als eine Minute dauert.

PC FREAKY
 
Ich stand vor der selben Situation.
Die Paketboten müssen den Empfang bestätigt bekommen, vor du es öffnest. Wenn du verweigerst (was man ja bei offensichtlichen Schäden am Paket machen muss), dann geht es zurück. Mehr alternativen hast du nicht.

Wenn es ein netter Postbote ist, wohnt er danach 3 Minuten (privat, nicht in seinem Dienst) als Zeuge bei, wobei die das wenn dann offiziell auch nicht dürfen.
 
Ups, hat schonmal jemand weiter oben geschrieben, hab ich wohl überlesen
 
@Patty
das gilt jedoch nur für waren aus dem nicht-eu-ausland....

innerhalb deutschlands/der EU muss ja nichtmal nen lieferschein/schriftwechsel im paket sein.

wenns noch nen bisschen zeit hat, kann ich dir heut abend oder morgen früh genauere infos geben.
ich arbeite zufällig bei einem großen paketdienstleister und könnt mir da nachher mal die entsprechenden richtlinien raussuchen
 
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