Parken, mit genug Platz!

SeriousDan

Lt. Commander
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Juni 2009
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Hallo Leute,
wollte mal wissen ob die Aufregung einiger Leute hier in der Straße berechtigt ist.

Also hier im Ort gibt es eine Siedlung in der 30er Zone ist
Zwischen den Häusern gehen Straßen druch, wenn einem jemand entgegen kommt, muss man schon auf den Gehweg ausweichen.

Überall in der Siedlung parken auf dem Gehweg Autos, kein Problem ist ja überall so.
Auf jeden Fall wollte ich gestern zu einem Kumpel, bin da eigentlich jeden Tag und parke dann wie jeder andere auch auf dem Gehweg vor seinem Zaun.
Nur diesmal kam eine Frau rausgestürmt und hat sich gleich wahnsinnig aufgeregt, sie würde nicht mehr aus der Garage kommen!

So Nebenbei bemerkt mal, die Straße allein ist schon breit genug um aus einer Garage zu kommen aber sie hat den Gehweg und ihre Einfahrt noch dazu, also genug Platz um einen Linienbus umzudrehen!
Naja sie meckert voll rum, holt noch ihren Sohn dazu, beide machen mich voll an dass ich nicht da parken soll. Ja leider stehen hinter und vor mir auch Autos... Also warum soll ich dann wegfahren?

In der Zone ist NIRGENDWO ein Parkverbotsschild und die Straße und der Gehweg gehören nun mal auch nicht zu dem Grundstück vom Haus. Sie wollte schon die Polizei rufen! Ist das gerechtfertigt?

Hier eine kleine Skizze

 
Lass doch die Polizei eintrudeln. Dann ist das ein für alle mal geklärt. ;)
 
lass se ruhig machen, wenn sie glück hat, zahlt sie noch den einsatz der polizei.
 
Ich hätte sie gefragt, wo der Linienbus ist, mit dem sie meint, da nicht ausparken zu können.

Wer sein Auto so miserabel einschätzen kann, sollte einfach nicht fahren...


Ergo: (da kein Parkverbot)
Lachen und weggehen
 
Ich verstehe es nicht warum sie es gerade auf mich abgesehen hat, stehen ja nur noch 20 andere Autos in der Straße... Naja mein Kumpel der da wohnt hat selber Probleme mit der Familie.

Die Frau kann nicht mal richtig deutsch und der Sohn ist so ein verwöhntes Muttersöhnchen... Ich war so kurz davor was böses zu sagen :D
 
Natürlich darf dort geparkt werden, allerdings nur unter der Voraussetzung das sie eben noch aus der Garage kommt was ja scheinbar gegeben ist. Gegenüber einen Ausfahrt darf nur nicht geparkt werden wenn das herausfahren aus der Ausfahrt (Garage) nicht mehr möglich ist.
 
Für mich sieht es nicht so aus, als ob Du verkehrswidrig handelst. Ich würde sie auch die Polizei rufen lassen. Dann kann man den Sachverhalt auf jeden Fall klären.
 
Absolut keine rechtliche Grundlage, dass du da nicht parken darfst.
Es sei denn natürlich da ist nen Parkverbot. Ich geh mal davon aus, dass das nicht der Fall ist.
Die Frau kann dich mal kreuzweise.
Würde da aber in Zukunft trotzdem nicht parken.. wer so dumm ist wie die Tante, wird dein Auto wahrscheinlich noch schrammen.
 
Aber sorg dafür, dass bei den gerufenen Beamten mindestens ein Mann dabei ist.

Sonst war's das mit richtig einschätzen :D
 
Na kein Wunder, wenn du da mit deinem Panzerwagen stehst :lol:
Anbieten die Polizei zu rufen und gut ist. Da sollte wirklich jeder raus kommen... aber ich vergaß... Frau am Steuer, Ungeheuer.... *duck_und_weg* ^^
 
Dann soll sie doch die Polizei holen. Mir kommt grad nur in den Sinn dieses Schild mit dem "Zuparken der Ausfahrt verboten auch auf der Gegenseite" - aber das ist da wohl nicht.

Ich würde sagen da hat die gute Frau Pech gehabt. Hätte gern mal gewusst, was die Polizei dazu sagt.
 
Google ist dein Freund hat folgendes herausgefunden:

Auf Gehwegen herrscht kein Parkverbot sondern ein komplettes Benutzungsverbot. Deswegen ist §2 Abs.1 der StVo gültig:
"Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen"Daraus lässt sich herleiten, dass ein Verlassen der Fahrbahn verboten ist. Ob es sich dabei dann um einen Gehweg, einen Grünstreifen, einen Abflusskanal, eine Mittelinsel oder sonstwas handelt, ist egal. Die Fahrbahn darf nicht verlassen werden. Und "nicht verlassen" beinhaltet nicht nur das Parken sondern auch das Halten und sogar das kurzfristige Befahren. Fahrzeuge haben auf Gehwegen also nichts zu suchen. Ausser, es wird ihnen ausdrücklich gestattet, wie z.B. durch Zeichen 315.

Falls die Polizei also in deinem Fall angerückt wäre, hättest du 15 € Strafe zahlen müssen, falls die hysterische Person eine Behinderung beim zuständigen Polizeibeamten hätte nachweisen können, wären dann direkt 25 € daraus geworden.

Übrigens: Nur weil 10 Menschen das gleiche Gesetz missachten ist das noch lange keine Rechtfertigung.
 
Ja ok dann werd ich wohl das nächste mal da stehen bleiben, ihr Sohn hat mich im übrigen auch beleidigt, was ich aber mal "überhört" habe.

Und auf den Spruch "Wir können ja gerne mal versuchen ob du da raus kommst!" hab ich mit "Ja ok gerne" geantwortet :D Naja seine beleidigende Antwort dann auf bayrisch "kumm loss na, do feits weider"
Ich übersetze: Lass den halt in Ruhe, der ist nich ganz dicht
Ergänzung ()

@ Scream

Sie wollte ja nicht darauf hinaus, dass ich da nicht parken darf, sondern dass sie nicht mehr aus der Garage kommt ...

Und ich glaub kaum, dass die Polizei in der kompletten Siedlung, wo ca 200 Autos so parken anfängt Strafzettel zu verteilen...
 
Aufpassen, wenn da gar keine Schilder sind, darf das Auto schon mal NICHT auf dem Gehweg stehen, also nur auf der Straße, andernfalls werden 15 Euro fällig für Verkehrbehindertes Abstellen eines Kraftfahrzeugs auf dem Bürgersteig.

In wohngebieten gildet generell das einhalten der Abstände zu Kreuzungen (waren glaub 15m) etc.

Alles andere wurde bereits genannt und wenn Sie die Polizei rufen will, lass sie nur machen, würde mir auf jedenfall mal das Nummernschild von Ihr notieren falls mal was am, Auto sein sollte,...

In Wohngebieten (Siedlungen) meinen die Anwohner immer ganz besondere Rechte zu haben,... :-)


Und ich glaub kaum, dass die Polizei in der kompletten Siedlung, wo ca 200 Autos so parken anfängt Strafzettel zu verteilen...
und damit wäre ich ganz Vorsichtig, bei uns macht das die Polizei und die Stadt abwechselnd in einem Wohngebiet, das schlimme nur, hier gibt es definitiv zu wenig Parkmöglichkeiten. :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Also grundsätzlich ist für Autos das Parken auf Gehwegen verboten ! auch wenn nur 2 Räder auf dem Gehweg stehen.

Es sei denn es gibt ein Schild das dass parken auf den Gehwegen ausdrücklich erlaubt !

Insofern könntest du durchaus Pech haben wenn die Polizei kommt.

Mfg

FL
 
irgendwie kommt mir diese Straßenführung von dir verdammt bekannt vor. In der Straße die ich kenne, sind die Leute die dort parken so nett und tun dieses nicht vor der Einfahrt, da sie wissen, daß dort ein älterer mensch lebt, der nicht mehr alles so wirklich kann ( folglich, keiner will Kratzer / Beulen im Auto ). Daher wurde ich damals auch freundlich gebeten von meinem Kumpel ein paar Meter mich vor zu stellen. Klar kein Problem, will ja keine Beule im Auto von jemanden der eigentlich besser nicht mehr fahren sollte...

Ansonsten... im Recht wärest du... aber lass es doch einfach mal drauf an kommen.
 
Soweit so gut, aber wenn die Polizei angerückt wäre hätte es nach §2 einen Strafzettel gegeben - der Polizei ist die Ursache, weshalb sie dazugerufen wurden, eher nebensächlich.

Nach meiner persönlichen Meinung ist das Ganze natürlich total albern von der Frau aber ich mache ja auch nicht die Gesetze in Deutschland.
 
oder eben 5m bin mit da nie so sicher,... Parke immer auf verdacht und Risiko der Verletzung der Straßenverkehrsordnung,... :cool_alt:
 
Also Autos haben auf einen Geweh mal gar nichts zu suchen, steht so in der StVo. Allerdings gibt es einfach Siedlungen und Wege wo man es einfach so parktizeirt, das trotzdem zum Teil ganz oder mit der hälfte des Autos darauf geparkt wird.
Mir persönlich ist auch schon mal sowas passiert, ich war bei einem Kumpel wo die komplette Gasse mit der hälfte des Autos am Gehsteig steht, also habe ich es den Anreinern gleichgetan.
Jemand hat die Polizei gerufen und mir ein Knölchen geben lassen.
Als ich dies bemerkt habe, habe ich nochmals die Polizei herbitten lassen und wollte die ganze Gasse verwarnt wollen wissen... schwups war mein Strafzettel wieder weg :-)
Ich würde die Dame und den Sohn einfach reden lassen... nur heiße Luft und nichts dahinter.
 
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