Parkplatzzufahrt nicht geräumt

King-of-fools

Lt. Junior Grade
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Hi

folgendes rechtliches Problem:
In dem Mehrfamilienhaus, in dem ich wohne, habe ich einen eigenen Parkplatz in der Tiefgarage. Die Zufahrt dahin führt über ein enges, sehr steiles Sträßchen, welches nicht geräumt ist.
In letzter Zeit wars immer schon ein Lottospiel, ob man hochkommt oder nicht. Oft hatte ich Glück und habs irgendwie geschafft (musste teilweise rückwärts hochzirkeln, aber es ging irgendwie). Heute nacht war ich allerdings gezwungen, mein Auto woanders abzustellen, da die Stadt es nicht auf die Reihe gekriegt hat, die Zufahrt zu räumen bzw. wenigstens ausreichend zu streuen.
Mangels freier öffentlicher Parkplätze und meiner mangelnden Einsicht, jetzt ins Parkhaus zu fahren und dafür Gebühren zu zahlen (ich hab schließlich nen eigenen Parkplatz, insofern ist das nicht einzusehen) steh ich jetzt im Parkverbot - behindere da allerdings niemanden. Das ist ein großer Platz (wo sowieso nicht einzusehen ist, warum dort keine Parkplätze sind - aber das ist ein anderes Thema...)
Falls ich jetzt einen Strafzettel bekomme, bevor ich die Gelegenheit dazu habe, mein Auto dort wegzufahren - kann ich den anfechten bzw. gibt es eine rechtliche Grundlage dazu?

Weil einerseits isses klar: ich steh im Parkverbot. Aber andererseits: was soll ich denn machen, wenn die Stadt unfähig ist, mir die Zufahrt auf meinen eigenen Parkplatz zu ermöglichen? Ich steh ja schließlich nicht freiwillig dort...

Danke schonmal
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei der Dreistigkeit wie man heute abgefertigt wird, würde ich davon ausgehen, dass du als Antwort kriegst, du könntest die Auffahrt ja selber freischaufeln ;)
 
das sind knapp dreißig meter...
 
Da ist erstmal die Frage, ob das wirklich von der Stadt gestreut/geräumt werden muss. Nicht dass es eine Privatstrasse/weg ist. Dann hast du nämlich einfach Pech.
 
King-of-fools schrieb:
Falls ich jetzt einen Strafzettel bekomme, bevor ich die Gelegenheit dazu habe, mein Auto dort wegzufahren - kann ich den anfechten bzw. gibt es eine rechtliche Grundlage dazu?

Nein :D

Ist es denn eine öffentliche Straße, die zu der Tiefgarage führt? Vermutlich nicht, oder?
 
Doch, doch. Das ist eine öffentliche Straße. Ist halt sehr eng und ich kann mir vorstellen, dass es sehr schwierig wäre, da mit dem Räumfahrzeug reinzufahren.
Aber zuweilen WIRD dort geräumt - und sicher nicht von den Anwohnern. Dort ist auch schon Rollsplit ausgestreut worden. Aber heute isses so nass/matschig, dass man trotzdem keine Chance hat.
Die werden vermutlich einfach zu faul sein, das von Hand zu machen...

Edit: oh, und es steht dort übrigens kein Schild von wegen "Privatweg - wird nicht geräumt oder gestreut" o.ä.
 
schon mal daran gedacht den betreiber / eigentümer der tiefgarage darauf anzusprechen?
 
So oder so, ich glaube nicht das die Stadt die Pflicht hat jede Straße zu räumen. Bei mir in der Straße wurde noch nie geräumt weil es halt ne kleine Seitenstraße ist die nicht viel befahren wird.
Also stehst du einfach so im Parkverbot, egal ob es schneit oder 30 Grad draußen sind.
 
Das ist belanglos. Die Stadt ist nicht verpflichtet, überall zu räumen (z.B.steht dann am Ortsschild "Eingeschränktr Winterdienst"). Du hingegen darfst nicht im Parkverbot parken. Du zahlst.
 
in nem mehrfamilienhaus muss entweder der, der kehrwoche hat streuen und räumen oder der hausmeister, wenns beides nicht geben sollte würd ich mal bei der hausverwaltung nachfragen wie das geregelt ist, auch versicherungstechnisch, wie das wäre wenn dort jemand stürzt und sich was bricht o.ä.
es gibt nämlich eine räumpflicht hier in D
 
Auch das Schild "Eingeschränkter Winterdienst" findet sich hier nirgends.

Nochmal ganz deutlich: das ist kein Privatweg, das Gelände gehört auch nicht zum Grundstück des Hauses.
Das ist eine ganz normale, öffentliche Straße mit Straßennamen, ohne Hinweisschild oder sonstwas, dass dort nicht geräumt würde o.ä.
Das betrifft übrigens nicht nur dieses Mehrfamilienhaus, sondern auch alle Anwohner, die noch weiter oben wohnen und dort ihre Parkplätze haben. Die habens noch schwerer, weil manchmal der "Schwung", den man vorher holen kann, um raufzukommen, grade so bis in meine Einfahrt reicht, aber eben nicht weiter hoch...
 
Zuletzt bearbeitet:
Restecp schrieb:
in nem mehrfamilienhaus muss entweder der, der kehrwoche hat streuen und räumen oder der hausmeister, wenns beides nicht geben sollte würd ich mal bei der hausverwaltung nachfragen wie das geregelt ist, auch versicherungstechnisch, wie das wäre wenn dort jemand stürzt und sich was bricht o.ä.
es gibt nämlich eine räumpflicht hier in D

Das bezieht sich jetzt genau auf welches hier geäußerte Problem?
 
Da muss auch kein Schild stehen. Geh doch mal auf die Homepage deiner Stadt und guck mal nach ob da was dazu steht.
Davon mal ab finde ich das es viel wichtiger ist die Hauptstraßen und Stellen mit hoher Unfallgefahr zu räumen und dafür dann lieber kleine Seitenstraßen auszulassen.
 
Die Schilder mit Eingeschränktem Winderdienst findet man oft am Ortseingang. Wenn die Einfahr im Winter so heikel ist würde ich mal über dein kauf von Schneeketten nachdenken. Bei uns im Ort würde man ohne die momentan nicht weit kommen. Aus welchem Grund du im Parkverbot stehst ist egal ein Ticket wäre also nicht anfechtbar.
 
Die Stadt ist nicht verplichtet jede Straße zu räumen.
In der Regel gibt es einen Plan bei der Stadt, in welcher Reihenfolge die Straßen geräumt werden. Bei uns sind die Straßen in Kategorien eingeteilt.
 
Das heißt, nur weil ich das "Pech" habe, da zu wohnen, wo ich nunmal wohne, bin ich gezwungen, Parkgebühren zu bezahlen, obwohl mir ein Parkplatz zur Verfügung steht, der aber nicht befahrbar ist?
Oder ich räume 30m Straße eigenhändig? Oder ich kaufe mir Schneeketten, die ich dann jeweils montieren bzw. abmontieren kann, wenn ich rein- und rausfahre?
 
King-of-fools schrieb:
Weil einerseits isses klar: ich steh im Parkverbot. Aber andererseits: was soll ich denn machen, wenn die Stadt unfähig ist, mir die Zufahrt auf meinen eigenen Parkplatz zu ermöglichen? Ich steh ja schließlich nicht freiwillig dort...

genau auf die art und weise würde ich denen kommen und du wirst sehen das du damit garnichts erreichst. du glaubst doch nicht im ernst das die dann sagen: ok war unser fehler die sache vergessen wir einfach!?

und fürs räumen wird die stadt wird wohl garnicht zuständig sein denn ich vermute die kleine straße/auffahrt/weg liegt auf einem privatgrundstück. stimmts?

ist aber auch egal denn die werden dir sagen das du dir einfach eine andere stelle hättest suchen müssen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
So ist es.

Warum glaubst du eigentlich das du ein Anrecht darauf hast das das alles für dich geregelt wird?
 
genau so schauts aus....

meine güte, jetzt stell dich mal nicht an... einerseits meckern die leute wenn die steuern zu hoch sind. Und andererseits denken die leute, der kreis/stadt hätte zig tausend mitarbeiter, die auf die straße rennen und alles frei räumen -,-

meinst du nicht auch, dass es wichtiger ist, vielbefahrende straße eher zu räumen als parkplatzzufahren?
 
Sw@rteX schrieb:
und fürs räumen wird die stadt wird wohl garnicht zuständig sein denn ich vermute die kleine straße/auffahrt/weg liegt auf einem privatgrundstück. stimmts?

nein. oben stehts mehr als deutlich.
Ergänzung ()

rony12 schrieb:
meinst du nicht auch, dass es wichtiger ist, vielbefahrende straße eher zu räumen als parkplatzzufahren?

die sind ja alle einwandfrei geräumt. daran gibts überhaupt nichts auszusetzen...
Ergänzung ()

rony12 schrieb:
meine güte, jetzt stell dich mal nicht an... einerseits meckern die leute wenn die steuern zu hoch sind.
kann mich nicht erinnern, dass ich mich irgendwo über die steuern beschwert hätte, aber gut...
 
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