anima322
Commander
- Registriert
- Jan. 2009
- Beiträge
- 2.342
Hallo.
Wir sind Händler und verkaufen recht viel über einen Online-Shop, der unter anderem auch PayPal als Zahlungsmethode anbietet.
Das wird und darf ja auch umfassend genutzt werden.
PayPal Gebühren weiterverrechnen ist ja soweit ich weiß schon seit einiger Zeit untersagt (und machen wir auch nicht).
Wir versenden versandkostenfrei, Retoure ist auch versandkostenfrei - alles im Sinne des Kunden, möchte man meinen.
Jetzt erfuhr ich, dass bei Stornos (zB. Widerruf binnen 14 Tagen), in deren Zuge ja auch die PayPal Transaktion rückgängig zu machen ist, PayPal sich die gesamte Gebühr, die beim Kauf entstanden ist, einbehält.
Das heißt man halt als Verkäufer nicht nur alle Kosten gehabt und noch das Pech mit der Ware, sondern PayPal refundiert auch nicht einmal Gebühren, die ihnen gar nicht zustehen, weil der Kauf de facto nicht stattgefunden hat (Vertrag kommt ja nicht zustande?!).
Meine Frage daher:
a) ist es erlaubt, im Falle eines unverschuldeten Stornos (definiere unverschuldet...) dem Käufer PayPal Gebühren von der zu erstattenden Summe in Abzug zu bringen?
b) oder gibt es eine andere Möglichkeit, dass man sich die PayPal Gebühren wieder von PayPal zurückholen kann?
c) hat jemand evtl. allgemein einige Infos, was man als Händler im Bereich der Vergebührungen (SOFORT, PayPal, Stripe, etc.) hier darf oder nicht darf?
Ich will überhaupt nichts auf den Schultern des Kunden "aussitzen" aber nicht alle Firmen sind so übermächtig wie Amazon, besonders bei höherpreisigen Artikeln, wo die Margen dennoch überschaubar sind, ist das hochgerechnet auf einige Bestellungen schon ein starkes Stück.
Freue mich über Tipps. Vielen Dank!
Wir sind Händler und verkaufen recht viel über einen Online-Shop, der unter anderem auch PayPal als Zahlungsmethode anbietet.
Das wird und darf ja auch umfassend genutzt werden.
PayPal Gebühren weiterverrechnen ist ja soweit ich weiß schon seit einiger Zeit untersagt (und machen wir auch nicht).
Wir versenden versandkostenfrei, Retoure ist auch versandkostenfrei - alles im Sinne des Kunden, möchte man meinen.
Jetzt erfuhr ich, dass bei Stornos (zB. Widerruf binnen 14 Tagen), in deren Zuge ja auch die PayPal Transaktion rückgängig zu machen ist, PayPal sich die gesamte Gebühr, die beim Kauf entstanden ist, einbehält.
Das heißt man halt als Verkäufer nicht nur alle Kosten gehabt und noch das Pech mit der Ware, sondern PayPal refundiert auch nicht einmal Gebühren, die ihnen gar nicht zustehen, weil der Kauf de facto nicht stattgefunden hat (Vertrag kommt ja nicht zustande?!).
Meine Frage daher:
a) ist es erlaubt, im Falle eines unverschuldeten Stornos (definiere unverschuldet...) dem Käufer PayPal Gebühren von der zu erstattenden Summe in Abzug zu bringen?
b) oder gibt es eine andere Möglichkeit, dass man sich die PayPal Gebühren wieder von PayPal zurückholen kann?
c) hat jemand evtl. allgemein einige Infos, was man als Händler im Bereich der Vergebührungen (SOFORT, PayPal, Stripe, etc.) hier darf oder nicht darf?
Ich will überhaupt nichts auf den Schultern des Kunden "aussitzen" aber nicht alle Firmen sind so übermächtig wie Amazon, besonders bei höherpreisigen Artikeln, wo die Margen dennoch überschaubar sind, ist das hochgerechnet auf einige Bestellungen schon ein starkes Stück.
Freue mich über Tipps. Vielen Dank!