PC bei Hardwareversand.de bestellt und eine wichtige Frage

Easyfreezy

Ensign
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Okt. 2006
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139
hi leute,

ich habe mir den empfohlenen pc ( auf intelbasis ) für 1500 € bei hardwareversand bestellt und auch da zusammenbauen lassen.fand das ganze recht günstig.
nun kam es "komischerweise" zu lieferschwierigkeiten vom kühler, sodass ich dann auf deren rückfragen auf einen anderen kühler umgesprungen bin. das ganze hat sich also ein wenig hingezogen. die bestellung ging am 20.12 raus ( samt bestätigung ). also noch im jahr 2006. nun haben sie gestern ( 30.12.2006 ) endlich die ware versand, aber haben mich in einer email vorher darauf hingewiesen, ich müsse, wenn der pc im jahr 2007 kommt , die neue mehrwertsteuer bezahlen. ich finde das eine unverschämtheit, da sich das ganze nur durch deren fehler hinausgezögert hat ( bei bestellung stand, der kühler sei vorhanden ). desweiteren ist doch die bestellung im jahr 2006 rausgegangen also haben die ihre ware auch noch ohne neuer mehrwertsteuer gekauft. nun meine frage : dürfen die das rechtlich gesehen, obwohl ich das ganze im jahr 2006 bestellt habe?

ich weiss, wenn sie auf die mehrwertsteuer beharren, wird es doof für mich,da ich den pc zwar zurückgeben kann, ihn aber dann bei nem anderen shop ebenfalls nur mit 19% bekomme.

könnt ihr mir tipps geben, wie ich handeln soll, wenn der pc in ein paar tagen kommt?annehmen und neue mehrwertsteuer bezahlen ( habe per nachnahme bestellt ) oder gleich zurückgeben .....

hoffe ihr nehmt euch die zeit für diesen beitrag und bedanke mich jetzt schonmal für die antworten.

mfg EasY
 
Es gibt zwei Folgen:
a)entweder du laesst dich auf einen langen Briefwechsel oder Papierkrieg ein (ausser du
geraetst an einen kompetenten Mitarbeiter)
Das Endergebnis wird dann sein:
Bestellung Rueckgaengig (80%Wahrscheinlichkeit)
Normalpreis (1%)
Kein Resultat (19%)
b)nimmst den neuen Preis an und bezahlst
19%preis (wahrscheinlichkeit: Haengt von dir ab)
   0euro und gibst den rechner zurueck

Ich waere fuer b2 (also rechner zurueck)
 
Wenn du als Endkunde zum Bruttopreis xy bestellst, dann können die dir die 19% nicht berechnen.

Wie zahlst du bzw willst du zahlen ? Vorkasse, Nachnahme, Einzug, Rechnung ?
Hast du ne Art Bestellbestätigung wo der Brutto-Preis draufsteht ?

Am einfachsten wäre es wohl wenn du dir die Rechnung schon jetzt schicken lässt, auch wenn der PC erst nächste Woche fertig wird.
Sofern das bei denen nicht geht frag mal nach ob die dir wenigstens die Rechnung für den PC ohne Kühler für 2006 austellen können, die 3% für den Kühler werden ja kein Beinbruch sein.

Rechtlich bist du da sicherlich auf der sicheren Seite, aber imo lohnt da der Auswand weder für dich noch für den Händler kaum da groß zu streiten.
 
Für die Höhe der Mehrwertsteuer kommt es grundsätzlich darauf an, wann das Produkt geliefert oder die Leistung erbracht wird. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses spielt dabei keine Rolle. Wurde etwa eine Schrankwand noch bis zum 31. Dezember 2006 geliefert, obwohl dies für das Jahr 2007 vorgesehen war, brauchen Kunden nur die alte Mehrwertsteuer von 16 Prozent zu zahlen. Dies gilt auch, wenn vertraglich 19 Prozent vereinbart waren. Erfolgt die Lieferung im Jahre 2007 müssen Verbraucher für den Fiskus tiefer in die Tasche greifen.

Also musst wohl zahlen wenn den PC haben willst ;)
 
gordon88 schrieb:
Für die Höhe der Mehrwertsteuer kommt es grundsätzlich darauf an, wann das Produkt geliefert oder die Leistung erbracht wird.

Da der Rechner bereits rausgeschickt wurde, wurde die Leistung bereits erbracht und somit sind nur 16 % fällig.

Oder

Schick den Rechner zurück und bestell ihn (über deinen Vater) neu (dann kannst du die neuen und meist billigeren Preise nutzen).
 
Mal eine Frage, wie ist das bei Vorkasse?
Also 2006 die Summe schon beglichen, Ware ist auch schon verpackt und es steht "Rechnung erstellt" in der Bestellinfo.
 
XPC User schrieb:
Da der Rechner bereits rausgeschickt wurde, wurde die Leistung bereits erbracht und somit sind nur 16 % fällig.
Die Leistung ist erst mit Übergang der Ware an den Kunden erbracht, also frühestens wenn der PC bei Easyfreezy eintrifft. Da der Gefahrübergang erst zu diesem Zeitpunkt stattfindet, kann er zeitlich gar nicht vorher liegen.

greetings, Keita
 
Gnaddel schrieb:
Mal eine Frage, wie ist das bei Vorkasse?
Also 2006 die Summe schon beglichen, Ware ist auch schon verpackt und es steht "Rechnung erstellt" in der Bestellinfo.

bei vorkasse hast du bezahlt und der Verkäufer musste das Risiko einkalkulieren und trägt dann selber die kosten..
gab vor kurzem noch n Bericht darüber wegen ebay und so.....

frohes neues
 
Keita schrieb:
Die Leistung ist erst mit Übergang der Ware an den Kunden erbracht, also frühestens wenn der PC bei Easyfreezy eintrifft. Da der Gefahrübergang erst zu diesem Zeitpunkt stattfindet, kann er zeitlich gar nicht vorher liegen.

Jedoch ist das Rechnungsdatum noch 2006 und 2006 hatten wir noch 16 %.
 
Nicht allein das Rechnungsdatum ist entscheidend, sondern der Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls, wenn der Händler also darauf beharrt, daß die Leistung erst 2007 erbracht worden ist, muß er 19% Umsatzsteuer ausweisen.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, daß ein Hahn danach kräht, wenn nur 16% ausgewiesen werden, da es im anderen Fall keine "Gewinner", dafür aber ein oder zwei "Verlierer" geben würde.

greetings, Keita
 
Vielleicht wird jemand hieraus schlauer:
http://www.vzbv.de/mediapics/flyer_mwst_2006.pdf

Nach dem Gesetz entscheidet der Zeitpunkt der "Lieferung und Leistung" über den gültigen Mwst-Satz, Ausnahmen siehe Link.
Die 19% sind in diesem Fall zu entrichten, da sowohl Lieferung, als auch Leistung erst 2007 erbracht wurden/ werden können. Das muss man wohl unter Pech abhaken.
 
Huhu,

wollte anmerken, dass ich bei meiner Vorkassen-Bestellung 16% gezahlt habe und die Ware heute verschickt wurde. Warscheinlich trägt Hardwareversand.de die 3% in meinem Fall.
Bin btw. gerade relativ happy, weil die da heute, am 1.1., gearbeitet haben :D
 
Ich vermute auch mal das alle Online SHops in den AGB's irgendwas von "Alle Angaben ohne Gewähr" o.ä. für ihre Onlineangaben stehen haben.

Zusätzlich kommt der Kaufvertrag, wie schon von Keita gesagt erst mit Übergang der Ware in deinen Gefahrenbereich zu stande, sprich wenn der Postbote dir das Ding hinstellt.

Daher wirst du vorrassichtlich nichts machen können, außer von den Vorteilen des Fernabsatzgesetz gebrauch zu machen und das Ding zurückzuschicken.

MfG
 
Also wenn man die Tage bei geizhals reinschaut, dann fällt einem potentiellen Käufer bei hardwareversand ( wie mir) schon ziemlich die Kinnlade runter.

Die scheinen in letzter Zeit arge Probleme mit ALLEM zu haben, falsche Artikel werden versandt, Mitarbeiter schwer erreichbar, Probleme bei Garantiefällen und bei Stornierungen.

Also ich werde mir nochmal stark überlegen, ob ich meine Bestellung nicht lieber bei bestseller-computer platzieren soll, denn eine geizhals-note von
Letzter Monat: (Note: 2,39) kann mich nicht wirklich überzeugen!
 
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