PC verkauf

Ersatzspieler

Lt. Junior Grade
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Jan. 2011
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Hallo,
Ich hätte eine frage.
Ich habe auf Facebookmarktplace ein PC für 250 Euro verkauft an eine Privatperson Ohne Vertrag.Jetzt sagt er mir ,ohwohl ich den PC gestet habe,dass der pc nicht funktioniert.Muss man dann das Geld zurückgeben?
 
Nein. Du musst aber machen, dass der PC funktioniert.
 
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Der pc hat ja vor dem damaligen Verkauf funktioniert.(Das habe ich selbst getestet) danke
 
Ersatzspieler schrieb:
Das habe ich selbst getestet
Hast du irgend einen Beweis (z.B. Video) oder noch besser einen Zeugen, der Bestätigen kann, dass der PC zum Zeitpunkt des Verkaufs funktioniert hat?

Selbst wenn nicht wär ich vorsichtig und würde an deiner Stelle einfach mal nachhaken was denn genau nicht funktioniert. Vielleicht befindet sich das Problem ja vorm PC beim neuen Besitzer und lässt sich ganz leicht beheben.

Auf jeden fall erstmal kein Geld zurückzahlen. Im schlimmsten Fall stehst du dann ohne Geld und ohne, oder nen anderen PC da. Solltet ihr euch darauf einigen, dass du das Geld zurückzahlst, dann erst nachdem du deinen Computer wieder bei dir hast, und auch geprüft hast, dass auch alle Teile von dir verbaut sind.

Dazu ne kurze Erfahrung aus nen PC verkauf von mir:
Hatte auch mal so nen Spezialisten, der meinen alten PC auf Ebay Kleinanzeigen (~400€) gekauft hat. Ich hab den PC verschickt, und nach ein paar Tagen meinte er auf einmal, dass der PC nicht startet, und wollte sein Geld zurück. Er hat mir dann auch gleich mit Anwalt gedroht wegen Betrug etc. Naja bellende Hunde beissen bekanntermaßen nicht, und so war's dann letztendlich auch.
Ich hab dann vereinbart, dass er den PC an mich zurück schickt, und er bei ankunft des PCs sein Geld zurück bekommt. Was war der Fehler: Er hat seinen eigenen PC anscheinend mit den Teilen aus meinen PC repariert, und wollte mir dann seine defekten Teile wieder zurückgeben. Bei mir war's ziemlich eindeutig, weil auf einmal ein anderes Mainboard und CPU-Kühler montiert war. Ich konnte es auch beweisen durch Fotos und ein Video für die Funktionsgarantie aus meinen System, die ich ihm auch vorm Versand geschickt hab.

Als ich ihn dann damit konfrontiert hab wurde ich überall geblockt. Nur leider wusste ich seinen Namen mit Adresse... Ich hab dann Anzeige wegen Betrug gegen ihn gestellt. Letztendlich haben wir uns dann aussergerichtlich geeinigt. Nach einen Schreiben von meinen Anwalt, wurde ich entblockt, und die Sache wurde geklärt. Er hat den PC auf seine Kosten wieder zurück bekommen, und seitdem hab ich nichts mehr von ihm gehört.

Immerhin hab ich dabei was Gelernt:
Seitdem gibt's bei mir nurnoch Selbstabholung mit Funktionsprobe im Beisein des Käufers. Und dazu eben gekauft wie gesehen.
 
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Er sagte mir lediglich das , dass er kein Bild habe was vor dem verkauf aber tadellos funktioniert hat.Ich habe auch nicht vor ihm das Geld zurückzugeben da es mind. 3 wochen her ist das er den PC von mir gekauft hat.Es ist doch so das wenn kein Kaufvertrag besteht das er da rechtlich nichts machen kann
 
Doch, klar, dann gibt es deliktische Haftung aus § 823 BGB z. B.

Aber warum glaubst du, dass es keinen Kaufvertrag gäbe?
 
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Ersatzspieler schrieb:
Es ist doch so das wenn kein Kaufvertrag besteht das er da rechtlich nichts machen kann

alleinig schon die Diskussion über den Artikel, Absprachen über Kaufpreis etc stellen sehr wohl einen voll gültigen Kaufvertrag dar. Lediglich die Beweisführung im Detail ist schwieriger.
 
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Ein Kaufvertrag muss nicht auf dem Papier existieren. Wenn sich zwei Personen verpflichtet haben, jeweils Kohle gegen Rechner zu übereignen und daran Besitz zu verschaffen und das dann sogar getan haben, würde man wohl davon ausgehen, dass zwischen diesen zwei Personen ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
 
Und wenn du die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen hast, bist du jetzt auch als Privatmann gewährleistungspflichtig.
Von einer fehlenden Haftung deinerseits erstmal pauschal auszugehen, halte ich jedenfalls für deutlich verfrüht.
Da müssten wir die komplette Konversation und die eventuelle ursprüngliche Anzeige zu sehen.
 
Mein Vater (Jurist) sagte mal so schön, "Wenn du in die Bäckerei gehst, sagst, 'zwei Brötchen, bitte,' fünfzig Cent auf die Theke legst, die Verkäuferin dir zwei Brötchen in eine Tüte packt, sie vor dir auf die Theke legt, du die Brötchen und sie das Geld nimmt, dann hast du, ob du willst oder nicht, einen Vertrag abgeschlossen."
 
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Hätte da mal eine ganz prinzipielle Frage zur Haftung.
Wenn ich nun auf Ebay etwas verkaufe und explizit darauf hinweise, dass Artikel gekauft wie gesehen oder, bei Versandgeschäften, alle Angaben nach bestem Gewissen und Wissen gemacht wurden, kann ich dann dennoch Ersatzpflichtig sein auch wenn ich Rückgabe, Garantie und Erstattung ausschließe? (Immer unter der Prämisse, dass ich tatsächlich Wahrheitsgemäß beschrieben habe und nicht meinen Schrot unter dem Deckmantel des Rückgabeausschlusses vergolden möchte. )
Z.B. wenn ich nicht auf einen Mangel hinweise, den ich aber selbst nicht kannte bzw. nicht als Mangel als solchen erkannt habe. Beispiel wäre ein schleifender Lüfter oder Spulenfiepen einer GPU. (Sowas kann man ja subjektiv anders wahrnehmen)
Oder muss man bei einem Gebrauchtkauf ohne Testmöglichkeit mit dem Risiko als Käufer leben?

Ich schließe bei Verkäufen jeglicher Art immer eine Rückgabe und Garantie aus. Auch auf Kleinanzeigen wenn es letztlich vor Ort bezahlt wird.
Hatte bisher auch nur einmal Probleme bei einer GPU. Bei mir hat sie normal Funktioniert (Hatte noch am Tag vor dem Versand einen Test mit Zeitstempel gemacht), beim Käufer ging sie wohl nicht mehr. Er wollte sein Geld zurück. Habe ihn dann auf den Privatkauf verwiesen und das er auch das Risiko des Transportes trägt. Wer Garantien will muss neu kaufen.
Haben dann noch etwas diskutiert, letztlich hat er es sein lassen.
Retrospektiv überlege ich aber, ob ich dabei im Recht war. Es ging nur um 40€ Warenwert. Kann natürlich sein, dass der Käufer nur deswegen auf einen Gang zum Anwalt verzichtet hat.
 
Der verkaufte Artikel muss dem entsprechen, was der Verkäufer versichert hat. Tut er das nicht, ist man immer in der Haftung als Verkäufer. Da kann man in den Text rein schreiben, was man will. Das kann man nicht ausschließen.
 
BlubbsDE schrieb:
Tut er das nicht, ist man immer in der Haftung als Verkäufer
Letztlich muss doch aber er mir nachweisen, dass der Artikel bereits zum Zeitpunkt des Verpackens defekt war oder nicht? Der Transportweg geht ja zu seinen Lasten, nicht zu meinen.
Wer ist jetzt dann Nachweispflichtig? Er, dass es bereits defekt bzw. nicht in dem beschriebenen Zustand war oder ich, dass es dem entsprochen hat wie es beschrieben war und während des Transports/beim Käufer beschädigt wurde?
Er kann ja den Artikel auch beim Auspacken/einbauen/ausprobieren beschädigt haben und will das nun auf den Verkäufer zurückschieben.
 
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