pdf.sdf Endung an Datei - Passwort verloren

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[wege]mini schrieb:
Da die Daten für ihn sind und auch nur durch seine Leistung erbracht wurden, liegt der Urheberschutz bei ihm und niemand darf sie sich aneignen.
Nein, das ist weiterhin falsch. Das Urheberrecht hat wie der Name schon sagt der Urheber. Also wer auch immer den Leistungsnachweis erstellt hat. Das Urheberrecht kann man auch nicht abgeben, also wird niemals der Threadersteller das haben, sondern höchstens ein Nutzungsrecht.

[wege]mini schrieb:
Daher der kleine Exkurs in Jura, da man immer sehr viel Mist im Internet liest. :heilig:
Das kann ich bestätigen.
 
Conqi schrieb:
Also wer auch immer den Leistungsnachweis erstellt hat

Der Inhalt des Dokuments ist vom Urheberschutzrecht geschützt und dem Hauptakteur. Angestellte zählen hier nicht, daher benutzt man Kapitalgesellschaften als Arbeitgeber.

Stell es dir vor wie bei Drucken. Bei limitierten Kunstwerken ist nicht die Druckerei der Inhaber des Kunstwerkes, sondern der Künstler.

Natürlich darf sich die Druckerei wehren, wenn die Qualität des Drucks oder die Qualität des Papiers bemängelt werden (da sind sie Urheber) aber die Kunst auf dem Druck gehört dem Künstler.

Der Fred Ersteller will den Nachweis seiner Tätigkeit zurück erlangen. Das ist das Hauptargument des Urheberschutzes und egal wie man es betrachtet, ist das Werk Urheberrechtlich geschützt.

Da er also sein Werk zurück erlangen will, kann man den Urheberschutz außer acht lassen. Die Verwendung der Mittel zur Zurückerlangung müssen aber betrachtet werden, da die Umgehung einer Sicherungsvorrichtung für Urhebergeschütze Werke benutzt werden soll.

mfg

p.s.

Hier auf CB ist es z.B. anders.

Alles was man hier postet darf CB verwenden und man gibt Quasi das Recht an seinem geistigen Eigentum ab. Dafür haften sie aber auch für allen Mist, der hier gepostet wird und daher muss moderiert werden.

Wenn man also CB zitiert, muss man CB fragen, nicht mich.
 
Zuletzt bearbeitet:
[wege]mini schrieb:
Stell es dir vor wie bei Drucken. Bei limitierten Kunstwerken ist nicht die Druckerei der Inhaber des Kunstwerkes, sondern der Künstler.
Der Threadersteller wäre in dem Beispiel aber weder die Druckerei, noch der Künstler. Er hat mit dem Dokument doch gar nichts zu tun außer dass da jemand seinen Namen draufgepackt hat.

[wege]mini schrieb:
da die Umgehung einer Sicherungsvorrichtung für Urhebergeschütze Werke benutzt werden soll.
Nein soll sie nicht. Die Verschlüsselung ist NICHT dafür gedacht, das Werk vor Urheberrechtsverletzungen zu schützen. Das ist lediglich eine Transportverschlüsselung, damit sie nicht in falsche Hände gerät.

Das ist in etwa vergleichbar damit, die SSL-Verschlüsselung im Browser aufzubrechen. Das tut man im Firmenumfeld andauernd und dabei wird dann auch kein Urheberrecht verletzt, weil Verschlüsselung auf dem Gerät sowieso endet. Anders wäre es, wenn man den DHCP-Schutz umgeht, der explizit dafür da ist, Dinge vor Vervielfältigung zu schützen.

[wege]mini schrieb:
Alles was man hier postet darf CB verwenden und man gibt Quasi das Recht an seinem geistigen Eigentum ab.
Auch das ist falsch. Webseiten und Dienste verlangen oftmals ein Nutzungsrecht am Content, der bei ihnen erstellt wird. Das Urheberrecht kann man aber schlicht und ergreifend nicht übertragen außer durch Vererben.
 
Conqi schrieb:
außer dass da jemand seinen Namen draufgepackt hat

Und das ist in dem Standart Fließtext die größte Leistung und der Inhalt des Druckes. Genau darum geht es.

Conqi schrieb:
Das ist lediglich eine Transportverschlüsselung, damit sie nicht in falsche Hände gerät.

Stimmt.

Damit der Sendende und der Empfangende nicht in ihren jeweiligen Rechten verletzt werden. Der Eine haftet für seinen Vordruck und der Andere möchte den Inhalt gesichert wissen. Wenn ein dritter dazwischen tritt und beide betrügt, sind 2 Urheberrechte verletzt, da ein Dokument mehrere Urheber haben kann.

Conqi schrieb:
Das Urheberrecht kann man aber schlicht und ergreifend nicht übertragen

Man kann es jederzeit verkaufen oder auch sonst übertragen.

mfg
 
[wege]mini schrieb:
Und das ist in dem Standart Fließtext die größte Leistung und der Inhalt des Druckes. Genau darum geht es.
Aber den Namen hat der Threadersteller ja nicht mal selbst eingefügt. Ich sehe hier nicht, inwiefern irgendeine Form des Urheberrechts greifen sollte, wenn jemand anderes ein Dokument erstellt, wo einfach nur mein Name drin steht.

[wege]mini schrieb:
Man kann es jederzeit verkaufen oder auch sonst übertragen.
Nein, kannst du nicht. Das ist nach deutschem Recht schlicht und ergreifend nicht möglich. Das kann man auch überall in zwei Minuten nachlesen, daher weiß ich nicht, wieso du da so drauf beharrst.
 
Conqi schrieb:
inwiefern irgendeine Form des Urheberrechts greifen sollte

Er hat geliefert, damit sein Name dort eingepflegt wurde. Das ist sein Nachweis seiner Tätigkeit und sein (hauptsächlicher) Teil an dem Dokument.

Wenn mein Personalausweis weg ist, geh ich doch auch nicht irgend wo hin und sage, der Typ der ihn gedruckt hat, hat das Urheberrecht.

Ich darf jederzeit einen neuen beantragen, da die nur Dienstleister sind. Ich bin "das Kunstwerk". :evillol:

Conqi schrieb:
Das ist nach deutschem Recht schlicht und ergreifend nicht möglich

Wenn du das sagst, glaube ich dir das.

In jedem englischsprachigen Land ist das auf jeden Fall möglich.

Die Persönlichkeitsrechte zu übertragen geht natürlich nicht. Trotzdem bin ich mir nahezu sicher, die "Urheberrechte", die lange nach dem Tode noch existieren, können sogar erlöschen.

Dann bleibt nur noch der Name übrig.

mfg
 
[wege]mini schrieb:
Wenn mein Personalausweis weg ist, geh ich doch auch nicht irgend wo hin und sage, der Typ der ihn gedruckt hat, hat das Urheberrecht.

Ich darf jederzeit einen neuen beantragen, da die nur Dienstleister sind. Ich bin "das Kunstwerk". :evillol:
Jetzt wird hier aber sehr bunt gemischt. Was hat ein Personalausweis jetzt mit Urheberrecht zu tun? Ich habe definitiv nicht das Urheberrecht an meinem Personalausweis, aber das heißt nicht, dass ich nicht Eigentümer des Ausweises bin.
Ich kann auch ein Ölgemälde kaufen und bin dann sogar Besitzer, aber zum Urheber macht mich das nicht.

[wege]mini schrieb:
In jedem englischsprachigen Land ist das auf jeden Fall möglich.
Das mag sein, aber deren Rechtsgrundlage ist halt auch eine ganz andere.
 
Steffen-eb schrieb:
Kann man das Passwort umgehen? Eventuell kann ich mein Zertifikat neu drucken?

Lassen wir es mal gut sein.
 
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