pdf.sdf Endung an Datei - Passwort verloren

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Steffen-eb

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Hallo zusammen,

ich habe ein Problem: Ich habe vor über 12 Jahren an einer Schulung teilgenommen. Damals erhielt ich ein Zertifikat und eine CD dazu. Um die Datei auf der CD zu öffnen wird ein Passwort benötigt, dieses habe ich mit den Schulungsunterlagen erhalten. Leider habe ich dieses nicht mehr und den Referent kann ich nicht ausfindig machen.

Kann man das Passwort umgehen? Eventuell kann ich mein Zertifikat neu drucken?

Ich gehe davon aus, dass doch sicher im Editor das Passwort auch hinterlegt sein muss, aber wenn ich die Datei öffne mit dem Editor sehe ich nur Zeichen.

Vielleicht kann mir jemand weiter helfen.


Danke

Steffen
 

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Willkommen im Computer Base Forum.

Zu solchen Dingen wirst Du hier aber vermutlich keine Hilfe bekommen, da das Umgehen von Schutzmaßnamen zumindest ein Graubereich ist.
 
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Steffen-eb schrieb:
Ich gehe davon aus, dass doch sicher im Editor das Passwort auch hinterlegt sein muss
Nicht wenn die Verschlüsselung nicht komplett stümperhaft gemacht wurde. Man erkennt leider nicht, was für eine Software da läuft, sieht aber irgendwie proprietär aus. Sofern die Standard-Algorithmen wie AES nutzen und sich ein bisschen Mühe gegeben haben, wirst du da leider nicht durch kommen.
 
Nein, du kannst die Verschlüsselung nicht knacken...
 
Steffen-eb schrieb:
Kann man das Passwort umgehen? Eventuell kann ich mein Zertifikat neu drucken?

Erste Frage kann man mit ja beantworten. Legal ist das aber nicht, auch wenn es deine Daten sind. Und "quick and dirty" geht das sowieso nicht.

Bei der zweiten Frage wird es leichter, ist aber auch weit weg von einfach. Du kannst es nicht selber drucken, kannst es aber neu drucken lassen.

Da du den Inhalt kennst und auch weißt, wer es ausgestellt hat, kannst du dort eine Neuauststeellung "verlangen".

Hier kommen dann die Probleme. Ob dein Bildungsträger die Unterlagen nach 10 Jahren noch hat, ist fraglich und unwahrscheinlich. Selbst ein Abiturzeugnis neu zu bekommen, weil das alte durch Feuer oder Hochwasser verloren ist, wird nach 10-20 Jahren nicht ganz leicht.

Je "wertvoller" der Bildungsnachweis ist, desto einfacher ist es, ein neues Nachweisdokument zu bekommen, beim Bildungsträger. Wenn der aber nicht mehr existiert oder wir über Jahrzehnte reden, wird es kompliziert.

War es etwas eher Untergeordnetes oder schon fast Belangloses, bekommst du vom Träger nach 12 Jahren aber schon eine neu ausgestellte Urkunde über die Teilnahme, wenn du nachweisen kannst, dass du bezahlt hast oder eingeschrieben warst.

mfg
 
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[wege]mini schrieb:
Legal ist das aber nicht, auch wenn es deine Daten sind.
Natürlich ist das legal. Was in Deutschland verboten ist, ist einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen. Diese Dateien sind aber nicht verschlüsselt, damit sie niemand kopiert, und sind auch rechtlich keine geschützten Werke. Das entschlüsselte PDF kann man sowieso ausdrucken, also kann man es auch beliebig vervielfältigen.

Da geht es eher darum, dass die Zertifikate nicht in falsche Hände geraten oder erst nach Kursabschluss abgerufen werden können oder Ähnliches. Nichts hindert einen rechtlich daran, an diese Dateien zu kommen.
 
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Kontaktier doch mal den Hersteller der Software, ob die irgendwie helfen können. Ich meine "manysoft.de" im 3. Bild zu erkennen.
 
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"Ihr Passwort finden Sie auf der Rechnung"

Ich würde dort ansetzen. Natürlich hast du die Rechnung mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht mehr, aber du kannst mit deiner Bank den Zahlungsvorgang rekonstruieren - mit der Adresse kommst du dann weiter.

Aaaaber:
War das damals ein Einzelunternehmer oder eine längst verblichene Klitsche (in diesem thematischen Bereich wäre das keine Ausnahme), dann lohnt sich der Aufwand nicht. In diesem Fall kann man aber auch sagen, dass ein Diplom zu einem Thema, das sich in den letzten 12 Jahren starkt weiterentwickelt hat, nicht mehr wirklich relevant ist.
 
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Conqi schrieb:
Nichts hindert einen rechtlich daran, an diese Dateien zu kommen.

Hier würde vor Gericht geschaut, ob es ihm wirklich unmöglich war, an seine Daten zu kommen. Eine Urheberschutzverletzung liegt selbstverständlich nicht vor.

Ob er jetzt aber gleich mal in die Tiefen der "bösen Buben" abtauchen muss, um sich damit Software und Wissen zu beschaffen, auch andere Dinge umgehen zu können, ist mal dahin gestellt.

Der Hersteller der Verschlüsselungssoftware findet es bestimmt nicht gut, dass die andere Software im Umlauf bleibt und benutzt wird. :evillol:

Trotzdem bleibt es ein Antragsdelikt und damit würde es sowieso nur verfolgt, wenn ihn einer anzeigt.

Die Rechtsfolge würde also mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit bei Null bleiben. Da sind wir uns einig.

Dass das Gesetz es aber explizit erlauben würde und daher nichts einen von rechtlicher Seite daran hindert, sehe ich nicht so.

mfg
 
Also ich möchte hier nicht über einen Gerichtsprozess disktieren, sondern kann mir jemand sagen ob ich irgendwie wieder an mein Zertifikat komme oder eben wieder hunderte von Euro und zeit in einen mehr oder weniger sinnlos Kurs investieren kann.

Anders kann ich es leider nicht formulieren.

Und ja, die Möglichkeit mit Kontakt etc habe ich zuerst versucht, aber ich finde einfach nichts mehr.

Ich möchte auch nichts fälschen oder ähnliches sondern einfach nur öffnen und drucken
 
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[wege]mini schrieb:
Dass das Gesetz es aber explizit erlauben würde und daher nichts einen von rechtlicher Seite daran hindert, sehe ich nicht so.
So funktionieren Gesetze nicht. Es ist erstmal erlaubt, was nicht explizit verboten ist, und meines Wissens nach ist das Knacken von Verschlüsselung nur verboten, wenn es
a) um Werke geht, die urheberrechtlich geschützt sind, und deren Vervielfältigung damit unterbunden werden soll
oder
b) man versucht, sich Zugang zu den Daten anderer zu verschaffen

Mit seinen eigenen Daten darf man diesbezüglich jedenfalls machen, was man will, und das Zertifikat gehört dem Threadersteller ja laut eigener Aussage. Alles andere wäre auch komisch.
Rechtlich grau wird es höchstens noch, was die einzusetzende Software angeht. Da hat unsere Regierung ja damals den berühmten "Hackerparagraphen" ins Leben gerufen, der alleine schon das Beschaffen bestimmter Software unter Strafe stellt.

zazie schrieb:
aber du kannst mit deiner Bank den Zahlungsvorgang rekonstruieren
Selbst das könnte nach all der Zeit schwierig werden. Diese Daten werden meines Wissens nach wie normale Geschäftsunterlagen behandelt und müssen nur 10 Jahre aufbewahrt werden. Ist natürlich gut möglich, dass die Bank das länger tut, aber aus Sicht des Datenschutzes ist es empfehlenswert Daten nicht länger als nötig vorzuhalten.
 
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Steffen-eb schrieb:
aber ich finde einfach nichts mehr

Jede halbseidene Lehranstalt druckt doch irgend wo auf den Rohling oder die Umverpackung noch ihren Namen zu Werbungszwecken?

Wer hat denn das Ding ausgestellt? Wenigstens das müsstest du doch noch wissen.

Dann im Sekretariat anrufen und sagen, wann du den Kurs gemacht hast.

Oder warst du bei Opa Schuppke um die Ecke?

mfg
Ergänzung ()

Conqi schrieb:
um Werke geht, die urheberrechtlich geschützt sind

Und das sind die von ihm gewünschten Daten. Der Urheberschutz liegt aber bei ihm und daher kann er sich nicht selbst bestehlen. Trotzdem ist der Tatbestand erst mal erfüllt und daher können die zusätzlichen Straftatbestände abgearbeitet werden.

Wenn du bei dir ins Haus einbrichst, bekommst du natürlich nichts wegen Hausfriedensbruch oder versuchtem Diebstahl.

Wenn du dabei die Scheibe einschlägst, könnte es eine Sachbeschädigung sein, die du aber selber anzeigen müsstest.

Wenn du die Hochsicherheitstür knackst und andere Leute dir dabei zuschauen oder der Typ der das macht kein Schlüsseldienst ist, könnte das zu einer Schadensersatzleistung dem Hersteller des Schlosses gegenüber führen.

Wenn er dich anzeigt.

Ich merke, du hast noch nie Jura studiert. :heilig:

mfg
 
[wege]mini schrieb:
Und das sind die von ihm gewünschten Daten. Der Urheberschutz liegt aber bei ihm
Das schweift jetzt ziemlich ab, aber das ist unmöglich. Er hat das Zertifikat ja gar nicht erstellt, also kann er kein Urheberrecht daran haben.

Des weiteren ist die Verschlüsselung wie gesagt gar nicht dafür da, die Vervielfältigung zu unterbinden. Das Zertifikat ist schließlich explizit zum Ausdrucken gedacht. Hier greift höchstens Punkt b) und der ist im Gesetz wie folgt formuliert:
Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Daten sind aber für den Threadersteller bestimmt. Das heißt, er würde sich hier nicht unberechtigten Zugang verschaffen.
 
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Steffen-eb schrieb:
kann mir jemand sagen ob ich irgendwie wieder an mein Zertifikat komme oder eben wieder hunderte von Euro und zeit in einen mehr oder weniger sinnlos Kurs investieren kann.

Anders kann ich es leider nicht formulieren.

Und ja, die Möglichkeit mit Kontakt etc habe ich zuerst versucht, aber ich finde einfach nichts mehr.

Wenn du die ausstellende Instanz nicht kontaktieren kannst, nein.
 
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Conqi schrieb:
Er hat das Zertifikat

Das Zertifikat ist das Türschloss.

Conqi schrieb:
Die Daten sind aber für den Threadersteller bestimmt. Das heißt, er würde sich hier nicht unberechtigten Zugang verschaffen.

Da die Daten für ihn sind und auch nur durch seine Leistung erbracht wurden, liegt der Urheberschutz bei ihm und niemand darf sie sich aneignen. Sie sind also geschützt und er hat die Rechte darauf.

Die Möglichkeit, dass er sich keinen "unberechtigten" Zugang verschaffen kann, ist strittig. Es geht um den Zugang durch Umgehung oder knacken des Schlosses.

Die Tatsache, dass er seine eigenen Rechte am Urheberschutz der Daten nicht verletzen kann, ist unbestritten.

mfg
 
Dir ist schon klar, dass der Threadersteller nicht gefragt hat, ob es legal ist, sondern wie er die Datei öffnen kann? Hast du dein Jurastudium überhaupt erfolgreich abgeschlossen?
 
blubberz schrieb:
sondern wie er die Datei öffnen kann?

Und ich versuche ihm zu erklären, dass er hier nichts finden wird und er wo anders suchen muss.

Dort wird er fündig und ziemlich sicher muss er kein schlechtes Gewissen haben.

Tendenziell bin ich aber immer noch der Meinung, hier geht es gar nicht um Leistungsnachweise einer Bildungseinrichtung.

Daher der kleine Exkurs in Jura, da man immer sehr viel Mist im Internet liest. :heilig:

mfg
 
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