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Personalausweis abgelaufen: Ab wann bekommt man eine Strafe?
Aber kommt man in eine Kontrolle von Polizei oder Außendienst des Ordnungsamtes und hat dann keinen gültigen Ausweis, sollte man mit einem entsprechenden Bußgeld rechnen.
Wie ich schrieb: interessiert auch die nicht. Weil niemand auf das Datum schaut. Bei Systemen, welche die Ausweisnummer ferifizieren sieht das dann anders aus.
Da gibt's ein Unterschied:
Der Hauptunterschied zwischen einer Geldstrafe und einem Bußgeld liegt in der Ursache und dem Verfahren, das zur Ahndung verwendet wird. Ein Bußgeld ist eine Geldzahlung, die von Behörden für Ordnungswidrigkeiten verhängt wird. Eine Geldstrafe hingegen ist eine strafrechtliche Konsequenz für Straftaten, die von Gerichten verhängt wird.
Bin aber auch kein Deutscher, daher weis ich nicht ob das von Belang ist. Wichtig war nur, das man ein offizielles Dokument hat mit dem man sich ausweisen kann. In meinem Falle der Reisepass.
Bin aber auch kein Deutscher, daher weis ich nicht ob das von Belang ist. Wichtig war nur, das man ein offizielles Dokument hat mit dem man sich ausweisen kann. In meinem Falle der Reisepass.
Ich kenns von meinem Chef bzw. einem meiner Arbeitskollegen so, dass die mit Ihren (EU)-Pässen bis heute auch noch nie Probleme hatten. zu 99% hat es gereicht wenn sie ihren jeweiligen Ausweis gezeigt haben. Bei Ämtern oder der Bank haben sie dann eine Meldebescheinigung gebraucht.
zum Thema, ich kann aus Erfahrung sagen...der abgelaufene Perso hat die Polizei nicht wirklich interessiert.. O-Ton: "Den müssten sie mal neu machen, der ist vor 5 Jahren abgelaufen."... Achso...mit dem abgelaufenen Ausweis bin ich auch des öfteren von Luxemburg nach HH geflogen ;-)
Ähnlich auch bei meinem alten Führerschein (der in rosa ;-) bei der gleichen Kontrolle.
Der ist wohl irgendwann mal nass geworden und das Bild war total mit dem Rest des Scheins verklebt. Als das dann bei der Verkehrskontrolle aufgefallen ist (MIR ist es auch da erst aufgefallen, weil ich ihn einfach sonst nie zeigen mußte) hat der Polizist auch nur gelacht und auch nur angeregt, dass es da wohl auch mal Zeit für einen neuen wäre...
Beim Bürgeramt, wo man bei uns (Kleinstadt) immernoch ohne Termin hin kann und max. ne halbe Stunde wartet, hats auch niemanden interessiert.
Japp, war es tatsächlich. Aber die Höhe kann von Stadt zu Stadt variieren und auch ob was von der Bußgelstelle kommt ist von Ort zu Ort unterschiedlich.
Die Dame im Bürgeramt hat meinen Ausweis gesehen, gemeint zu lange abgelaufen und da ich auch keinen Reisepass habe hat sie direkt gemeint muss sie weiter geben.
Also meine Frau hat auch seit ein paar Jahren einen abgelaufenen Perso. Aber dank Reisepass war das bislang nirgends ein Thema. Allerdings führt sie auch den Reisepass (inkl. Meldebestätigung) anstelle des Perso mit ...
Warum führen einige Leute lieber den großen Reisepass (und im Falle von Knergys Frau sogar die Meldebestätigung) mit sich als den kleinen Perso? Wirklich nur aus Faulheit / keine Zeit dafür finden, sich den Perso zu besorgen?
Für mich ist der Perso vollkommen wertlos, da hier (nichteuropäisches Ausland) nur der Reisepass akzeptiert wird.
Meinen sechs(?) Jahren abgelaufenen Perso habe ich letztes Jahr zusammen mit meinem Reisepass problemlos verlängert und dann noch (fast) ein Jahr auf der Botschaft liegen gelassen (Öffnungszeiten Mo-Do 12-Mittag)
Sofern man einen gültigen Reisepass hat, ist ein gültiger Personalausweis auch nicht erforderlich (PAuswG §1 Abs 2). Laut PassG §1 Abs 2 reichen aus:
2) Als Pass im Sinne dieses Gesetzes gelten:
1. Reisepass,
2.vorläufiger Reisepass,
3. amtlicher Pass
a) Dienstpass,
b) Diplomatenpass,
c) vorläufiger Dienstpass,
d) vorläufiger Diplomatenpass.