@aido: Das ist nicht nur fast eine Straftat. Das stellt eine Straftat nach §130 (1) StGb dar. Wenn sich nun jemand finden würde, der Strafanzeige gegen derartige Aussagen stellt, hätte der oder diejenige ganz schnell ein Verfahren am Hals, das mit einer Mindestrafe von drei Monaten belangt wird (
130 Stgb)
Es stimmt zwar, dass ein Bundestagsabgeordneter Immunität geniest, allerdings lautet der entsprechende Artikel 46 GG wie folgt:
(1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.
(2) Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, daß er bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird.
(3) Die Genehmigung des Bundestages ist ferner bei jeder anderen Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten oder zur Einleitung eines Verfahrens gegen einen Abgeordneten gemäß Artikel 18 erforderlich.
(4) Jedes Strafverfahren und jedes Verfahren gemäß Artikel 18 gegen einen Abgeordneten, jede Haft und jede sonstige Beschränkung seiner persönlichen Freiheit sind auf Verlangen des Bundestages auszusetzen.
Leider bedarf es auch dann für den Strafantritt einer Genehmigung des Bundestages. Und es sch...t sich ja keiner ins eigene Nest.
Es gibt alledings auch noch ganz andere Möglichkeiten, diesen Politikern nach deutschem Recht beizukommen. So lautet Artikel 18 GG
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Da das nun vorgeschlagene Gesetz faktisch die Gewaltenteilung aufhebt, die in Art 20 (3) zusammen mit Art 1 und Art 79 die einzigen unveränderlichen Artikel unseres Grundgesetzes, stellt es eine Kampfansage, gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung dar. Da Frau von der Leyen und Konsorten ihr Recht auf freie Meinungsäußerung dazu missbrauchen, um dieses (fast schon Ermächtigungsgesetzartige) Gesetz mit dem Totschlagargument der Kinderpornographie durchzudrücken wäre eine Verurteilung auch hier möglich.
Wie im Artikel zu lesen ist, muss eine derartige Klage an das BVG gerichtet werden. Auch hier benötigt man wieder die Genehmigung des Bundestages, allerdings dürfte es verdammt schwierig werden, dem Druck des Bundesverfassungsgerichtes nicht nachzugeben, da hier natürlich auch ein gewaltiger öffentlicher Druck entsteht.
Wenn alle Stricke reißen, verbleibt noch die Möglichkeit Art 20 (4) GG in die Tat umzusetzen, der da lautet:
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung [Die freiheitlich demokratische. Anmerkung von mir] zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Das wäre dann zum Beispiel dadurch möglich, dass man einfach den Bundestag blockiert und den Abgeordneten am Tag der Abstimmung den Zutritt verwehrt. Durch einen gewaltfreien Protest wird es dann auch verdammt schwierig werden diese Menschen als Verbrecher hinzustellen und sie einfach von der Polizei entfernen zu lassen. Allerdings sei hier auch angemerkt, das Art 20 nicht nur gewaltfreien Widerstand erlaubt. Auch Gewalt wäre für das Volk in absoluten Extremsituationen ein legales Mittel um die Demokratie in Deutschland zu schützen.
Was lernen wir daraus? Wir sind längst nicht so unmündig und hilflos wie wir denken. Nehmt alle euch zur Verfügung stehenden Mittel des Rechtsstaates war. Wenn die Politiker entgleisen und beleidigend werden, stellt Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft muss per Gesetz bei jeder Anzeige ermitteln, und man macht sich als Anzeigensteller nur dann strafbar, wenn man wider besseren Wisssens eine Falschanzeige stellt. Solange die originale Aussage noch vorhanden ist, so wie von der Leyens "20 Prozent der deutschen Internetnutzer sind potentielle Kinderschänder" das immer noch auf der Webseite von Radio eins abgerufen werden kann, kann einem also sowieso nichts passieren.
Strafanzeigen sind auch völlig kostenlos und man muss sich nicht selbst einen eigenen Anwalt nehmen. Wer anonym bleiben will, kann auch eine anonyme Anzeige bei den Online Auftritten mancher Landespolizeien erstatten.
Ich rate bei einer persönlichen Anzeige allerdings dazu, diese beim örtlichen Amtsgericht und nicht bei der Polizei einzureichen. Ich habe es selbst schon erlebt, dass die dortigen Polizisten zu faul sind die Anzeige aufzunehmen und einen wieder wegschicken, obwohl sie eigentlich zur Aufnahme verpflichtet sind.
Sollte das Gesetz durchkommen und vom BVG abgeschmettert werden, lasst vom BVG die verfassungsfeindlichkeit der Personen feststellen, die dieses Gesetz iniziiert haben.
Und vor allem: Geht auf die Straße. Das Recht auf Versammlungsfreiheit garantiert euch, dass ihr euch öffentlich zu Demonstrationen versammeln könnt. Macht davon Gebrauch. Nur große Menschenmassen kommen in die Medien und nur so können noch mehr Menschen mobilisiert werden.
Wenn alle Stricke reißen, leistet Widerstand gegen den Zerfall des Rechtsstaates. Widerstand muss nicht automatisch heißen, dass man wie in Paris Autos abfackelt und sich Straßenschlachten mit der Polizei liefert. Widerstand kann auch simpler ziviler Ungehorsam sein. Wer wissen will, wie friedlicher Widerstand aussieht, sollte sich einmal mit Ghandi und der Unabhängigkeitsbewegung von Indien auseinandersetzen.
So das war jetzt wohl ein bisschen viel, aber es hilft zum einen das nieder zu schreiben, und zum anderen habe ich so vielleicht den einen oder anderen darüber aufgeklärt, wie unsere Position in der Demokratie wirklich ausfällt.
Für alle die es so weit in den Text geschafft haben hier noch einmal ein kleiner Denkanstoß in Form eines der bekanntesten Zitate der Welt:
We hold these truths to be self-evident, that all men are created equal, that they are endowed by their Creator with certain unalienable Rights, that among these are Life, Liberty and the pursuit of Happiness.--That to secure these rights, Governments are instituted among Men, deriving their just powers from the consent of the governed, --That whenever any Form of Government becomes destructive of these ends, it is the Right of the People to alter or to abolish it, and to institute new Government, laying its foundation on such principles and organizing its powers in such form, as to them shall seem most likely to effect their Safety and Happiness.
Amerikanische Unabhängigkeitserklärung und Vorbild für das deutsche Grundgesetz.