Pfändungsbeschluss, passiert jetzt was?

L

leckerKuchen

Gast
Hallo,

Ich habe seit ein paar Monaten Ärger mit meinem alten Arbeitgeber bzw. dessen "Verwaltung". Kurz und knapp geht es darum dass 2 Monate Lohn die mir zustehen nicht überwiesen wurden.

Nachdem ich beim Arbeitsgericht war um nötige Schritte zu veranlassen zieht sich die Sache nun seit einigen Monaten hin.

Erst gab es eine Verhandlung in der mein ehermaliger Chef einfach behauptete er wäre nicht mehr der Verwalter (der Wohnungsgesellschaft) woraufhin der von ihm genannte neue Verwalter zu Gericht bestellt wurde. Dieser (nennen wir ihn Herr Geldgier) tauchte jedoch nie auf und so kam es zu einem Versäumnisurteil. Der Gerichtsvollzieher versuchte daraufhin Herr Geldgier anzutreffen was ihm nach einigen Wochen dann auch gelang. Herr Geldgier behauptete beim Gerichtsvollzieher nie der Verwalter gewesen zu sein. Der Gerichtsvollzieher nahm dies zur Kenntnis, stellte daraufhin das Verfahren ein und sagte ich solle einen Pfändungsbeschluss gegen die Verwaltung erwirken was ich nun natürlich auch versuchte.

Komischerweise taucht in dieser Sache wieder der Name von Herr Geldgier auf der angeblich nie der Verwalter gewesen sein soll


Heute dann folgende Post:

In Sachen Kuchen / WEG Sesamstraße 8. Neu-Ulm vertr. d. d Verwalter

Sehr geehrter Herr Kuchen

der von Ihnen beantragte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde an die Gerichstvollzieher-Verteilerstelle bei dem Amstgericht Neu-Ulm übersandt. Der dort zuständige Gerichtsvollzieher wird die Zustellung an den Drittschuldner veranlassen.
Wurden Ansprüche der Schuldnerpartei bei mehreren Drittschuldnern gepfändet, wird der Gerichtsvollzieher gemäß § 173 Abs. 2 Satz 7ff. GVGA den Beschluss nach der Zustellung an den für den nächsten Drittschuldner zuständigen Gerichtsvollzieher weiterleiten, usw.. Die Zustellung an Schuldnerpartei und die anschließende Übersendung des Beschlusses an Sie nimmt der zuletzt tätig gewesene Gerichtsvollzieher vor.

Kann mir das jemand übersetzen? Wird jetzt wieder ewig gebettelt oder wird nun endlich mal eine Pfändung durchgesetzt?
Ich warte nun seit über einem halben Jahr auf mein Geld, mein Vater ist mittlerweile schwer erkrankt so dass ich im Moment nicht mehr Vollzeit arbeiten kann. Und das Geld dadurch nötiger habe als je zuvor.

Außerdem wäre ich für jeden Tipp wie ich die Sache beschleunigen kann dankbar, denn nach jedem neuen Antrag von mir vergehen wieder Wochen/Monate und jedesmal darf ich dem Gerichtsvollzieher wieder Geld vorschießen damit überhaupt etwas passiert.

Anmerkung: Die Namen und Adressen sind natürlich von mir erfunden.
 
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Mit anderen Worten "wir bemühen uns - aber wenn noch andere in der Schlange stehen um Geld zu bekommen, geben wir das an den anderen Gerichtsvollzieher weiter und stellen Sie hinten an".
 
Zuletzt bearbeitet: (kleine Korrektur)
Lars_SHG schrieb:
Mit anderen Worten "wir bemühen uns - aber wenn noch andere in der Schlange stehen um Geld zu bekommen, geben wir das an den anderen Gerichtsvollzieher weiter und stellen Sie hinten an".


Hmm, kann der Schuldner das jetzt wieder rausziehen oder ist jetzt wenigstens der nächste Schritt dass sie versuchen an meine Kohle zu kommen? Evtl. durch Kontopfändung?
 
Ja, versuchen wird der Gerichtsvollzieher dies - was dabei raus kommt ist aber völlig offen! Hängt von der Person ab bei der gepfändet wird!

edit: das Problem ist halt, hat der Schuldner nichts, gibts auch nichts für Dich!
Hat er wenig, nimmt der Gerichtsvollzieher erst seine komplette Kohle!
Stehen andere in der Reihe die auch was wollen, gibt es eine gesetzliche Reihenfolge - da mußt Du schauen wo Du stehst.

Hat er aber Geld und ist nur davon ausgegangen, dass Du eh nicht den Gerichtsvollzieher bestellst, steht der Schuldner jetzt ziemlich blöd da und das wird teuer, denn der Gerichtsvollzieher nimmt auch gern mal ne Handvoll bares!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Lars,

warum postest du hier, wenn du offensichtlich nicht einen blassen Schimmer von der Materie hast?

Es geht hier um einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, bei dem es primär darum geht, Drittschuldner an den Gläubiger leisten zu lassen.

Der GV stellt hier lediglich zu und pfändet nichts selbst!

Wer hat dich denn im Verfahren vor dem ArbG vertreten?
 
Doc Foster schrieb:
Wer hat dich denn im Verfahren vor dem ArbG vertreten?

Auch auf die Gefahr hin dass ich mich zum Affen mache, war ich das wohl selbst.

Man sagte mir auf dem Arbeitsgericht ich bräuchte hierfür keinen Anwalt und vor Gericht war auch schnell klar dass die Zahlung geleistet werden muss.
Ich wurde also zum Gerichtstermin bestellt, die Sache ging 5 Minuten und der Richter beschloss in einem Versäumnisurteil dass die Zahlung erfolgen muss. Daraufhin wurde ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet. Als dieser dann bei dem Schuldner vorbei schaute ging das Spielchen los und der Schuldner behauptete er sei nicht der Verwalter der WEG. Der Gerichtsvollzieher riet mir dann dazu einfach einen Antrag auf Pfändung des Kontos der WEG zu stellen. Das tat ich und das erste Resultat ist dieser Brief.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja, das ist nicht ganz unüblich vor dem ArbG, der AN gewinnt dort oft.

Wenn es aber an die Vollstreckung des Urteiles geht, ist in problematischen Fällen dann eben doch ein Fachmann gefragt.

Falls dir also der Rechtspfleger beim Vollstreckungsgericht nicht weiter helfen kann oder will, dann kommst du ggf. um den Gang zum Anwalt nicht herum.

Falls du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, unterstützt diese ggf. auch.
 
Doc Foster schrieb:
Ja, das ist nicht ganz unüblich vor dem ArbG, der AN gewinnt dort oft.

Wenn es aber an die Vollstreckung des Urteiles geht, ist in problematischen Fällen dann eben doch ein Fachmann gefragt.

Falls dir also der Rechtspfleger beim Vollstreckungsgericht nicht weiter helfen kann oder will, dann kommst du ggf. um den Gang zum Anwalt nicht herum.

Falls du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, unterstützt diese ggf. auch.

Danke erstmal. Was würdest du jetzt als nächstes tun? Nochmal abwarten? Der Schuldner hat definitiv Geld und ich denke dass er eher aus Faulheit und der Hoffnung dass ich mich da nicht weiter bemühe bisher keine Zahlung geleistet hat.
Wie interpretierst du das Schreiben? Ist das etwas was Hoffnung macht dass ich in den nächsten Wochen zu meinem Geld komme? Was passiert nun als nächstes? Wird nun direkt das Konto gepfändet ohne den Schuldner weiter zu kontaktieren oder bekommt er erst wieder Besuch vom Gerichtsvollzieher?
 
Es wird jetzt automatisch das gemacht, was Du in dem Beschluss beantragt hast, ohne den Schuldner weiter zu kontaktieren.
Was Du genau beantragt hast, wissen wir ja nicht.

Es war anscheinend wohl so, dass der erste Drittschuldner keine Geschäftsbeziehung zum Schuldner hatte und somit keine Geldansprüche zu pfänden waren. Jetzt wird an den nächsten Drittschuldner herangegangen.
Einfacher wäre ja gewesen, Du hättest beim Schuldner erst einmal direkt pfänden lassen. Geld soll die WEG ja Deiner Meinung nach noch haben.
 
Kurze Nachfrage, wie ist der Stand der Dinge seit September 2012? Wurden die Forderungen zwischenzeitlich eingetrieben?
 
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