L
leckerKuchen
Gast
Hallo,
Ich habe seit ein paar Monaten Ärger mit meinem alten Arbeitgeber bzw. dessen "Verwaltung". Kurz und knapp geht es darum dass 2 Monate Lohn die mir zustehen nicht überwiesen wurden.
Nachdem ich beim Arbeitsgericht war um nötige Schritte zu veranlassen zieht sich die Sache nun seit einigen Monaten hin.
Erst gab es eine Verhandlung in der mein ehermaliger Chef einfach behauptete er wäre nicht mehr der Verwalter (der Wohnungsgesellschaft) woraufhin der von ihm genannte neue Verwalter zu Gericht bestellt wurde. Dieser (nennen wir ihn Herr Geldgier) tauchte jedoch nie auf und so kam es zu einem Versäumnisurteil. Der Gerichtsvollzieher versuchte daraufhin Herr Geldgier anzutreffen was ihm nach einigen Wochen dann auch gelang. Herr Geldgier behauptete beim Gerichtsvollzieher nie der Verwalter gewesen zu sein. Der Gerichtsvollzieher nahm dies zur Kenntnis, stellte daraufhin das Verfahren ein und sagte ich solle einen Pfändungsbeschluss gegen die Verwaltung erwirken was ich nun natürlich auch versuchte.
Komischerweise taucht in dieser Sache wieder der Name von Herr Geldgier auf der angeblich nie der Verwalter gewesen sein soll
Heute dann folgende Post:
In Sachen Kuchen / WEG Sesamstraße 8. Neu-Ulm vertr. d. d Verwalter
Sehr geehrter Herr Kuchen
der von Ihnen beantragte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde an die Gerichstvollzieher-Verteilerstelle bei dem Amstgericht Neu-Ulm übersandt. Der dort zuständige Gerichtsvollzieher wird die Zustellung an den Drittschuldner veranlassen.
Wurden Ansprüche der Schuldnerpartei bei mehreren Drittschuldnern gepfändet, wird der Gerichtsvollzieher gemäß § 173 Abs. 2 Satz 7ff. GVGA den Beschluss nach der Zustellung an den für den nächsten Drittschuldner zuständigen Gerichtsvollzieher weiterleiten, usw.. Die Zustellung an Schuldnerpartei und die anschließende Übersendung des Beschlusses an Sie nimmt der zuletzt tätig gewesene Gerichtsvollzieher vor.
Kann mir das jemand übersetzen? Wird jetzt wieder ewig gebettelt oder wird nun endlich mal eine Pfändung durchgesetzt?
Ich warte nun seit über einem halben Jahr auf mein Geld, mein Vater ist mittlerweile schwer erkrankt so dass ich im Moment nicht mehr Vollzeit arbeiten kann. Und das Geld dadurch nötiger habe als je zuvor.
Außerdem wäre ich für jeden Tipp wie ich die Sache beschleunigen kann dankbar, denn nach jedem neuen Antrag von mir vergehen wieder Wochen/Monate und jedesmal darf ich dem Gerichtsvollzieher wieder Geld vorschießen damit überhaupt etwas passiert.
Anmerkung: Die Namen und Adressen sind natürlich von mir erfunden.
Ich habe seit ein paar Monaten Ärger mit meinem alten Arbeitgeber bzw. dessen "Verwaltung". Kurz und knapp geht es darum dass 2 Monate Lohn die mir zustehen nicht überwiesen wurden.
Nachdem ich beim Arbeitsgericht war um nötige Schritte zu veranlassen zieht sich die Sache nun seit einigen Monaten hin.
Erst gab es eine Verhandlung in der mein ehermaliger Chef einfach behauptete er wäre nicht mehr der Verwalter (der Wohnungsgesellschaft) woraufhin der von ihm genannte neue Verwalter zu Gericht bestellt wurde. Dieser (nennen wir ihn Herr Geldgier) tauchte jedoch nie auf und so kam es zu einem Versäumnisurteil. Der Gerichtsvollzieher versuchte daraufhin Herr Geldgier anzutreffen was ihm nach einigen Wochen dann auch gelang. Herr Geldgier behauptete beim Gerichtsvollzieher nie der Verwalter gewesen zu sein. Der Gerichtsvollzieher nahm dies zur Kenntnis, stellte daraufhin das Verfahren ein und sagte ich solle einen Pfändungsbeschluss gegen die Verwaltung erwirken was ich nun natürlich auch versuchte.
Komischerweise taucht in dieser Sache wieder der Name von Herr Geldgier auf der angeblich nie der Verwalter gewesen sein soll
Heute dann folgende Post:
In Sachen Kuchen / WEG Sesamstraße 8. Neu-Ulm vertr. d. d Verwalter
Sehr geehrter Herr Kuchen
der von Ihnen beantragte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde an die Gerichstvollzieher-Verteilerstelle bei dem Amstgericht Neu-Ulm übersandt. Der dort zuständige Gerichtsvollzieher wird die Zustellung an den Drittschuldner veranlassen.
Wurden Ansprüche der Schuldnerpartei bei mehreren Drittschuldnern gepfändet, wird der Gerichtsvollzieher gemäß § 173 Abs. 2 Satz 7ff. GVGA den Beschluss nach der Zustellung an den für den nächsten Drittschuldner zuständigen Gerichtsvollzieher weiterleiten, usw.. Die Zustellung an Schuldnerpartei und die anschließende Übersendung des Beschlusses an Sie nimmt der zuletzt tätig gewesene Gerichtsvollzieher vor.
Kann mir das jemand übersetzen? Wird jetzt wieder ewig gebettelt oder wird nun endlich mal eine Pfändung durchgesetzt?
Ich warte nun seit über einem halben Jahr auf mein Geld, mein Vater ist mittlerweile schwer erkrankt so dass ich im Moment nicht mehr Vollzeit arbeiten kann. Und das Geld dadurch nötiger habe als je zuvor.
Außerdem wäre ich für jeden Tipp wie ich die Sache beschleunigen kann dankbar, denn nach jedem neuen Antrag von mir vergehen wieder Wochen/Monate und jedesmal darf ich dem Gerichtsvollzieher wieder Geld vorschießen damit überhaupt etwas passiert.
Anmerkung: Die Namen und Adressen sind natürlich von mir erfunden.
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