Pflichtpraktikum in der Schweiz, Steuern und Wohnung in Deutschland

amatör

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Hallo zusammen,

ein Freund hat mir dieses Forum empfohlen.

Zu meinem Problem:
Ich bin Student in BaWü und habe letztes Jahr mein 6-monatiges Pflichtpraktikum in der Schweiz gemacht. Genauer von März bis Ende August. Danach war ich da noch ein Monat als Werkstudent in selbigen Betrieb beschäftigt, bevor meine Arbeitsbewilligung endgültig abgelaufen war. Ab Oktober bis Dezember hatte ich einen Nebenjob in Deutschland mit einem Einkommen von 400 Euro pro Monat.
Während des Praktikums plus der einmonatigen Beschäftigung in dem schweizer Betrieb habe ich insgesamt 25457 SFR Brutto verdient. Die Quellsteuern betragen 1145 SFR, also die 4,5%.

Hier zusammengefasst die Eckdaten an Einnahmen für 2012:

Student verdient durch 6-monatiges Pflichtpraktikum plus einmonatiger Anstellung als Werksstudent 25457 SFR Brutto
Quellsteuern wurden abgezogen in Höhe von 1145 SFR.
Nebenjob in Deutschland von Oktober bis Dezember, insgesamt 1200 Euro.

Meine Frage ist nun, ob sich jemand in meinem Fall mit der Steuer in Deutschland auskennt? Wie wird diese in meinem Fall berechnet? Was kann ich steuerlich als Student absetzen?
Und falls sich jemand richtig auskennt... Was kommt auf mich zu? Habe riesen Bammel vorm FA

Grüße aus dem Süden
 
1) die richtige abkürzung ist CHF
2) jemand der knapp 20t€ verdient hat, wird sich wohl für 100€ einen steuerberater leisten können
 
#1-wichtigtuer:
wenn du schon keine ahnung hast, wieso schreibst du dann hier einen sinnlosen beitrag?
du verstehst das prinzip eines forums absolut.... NICHT!

und hier der auszug aus wiki:
Der Schweizer Franken (schweizerhochdeutsch auch Schweizerfranken geschrieben, französisch franc suisse, italienisch franco svizzero, rätoromanisch franc svizzer) ist die Währung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und des Fürstentums Liechtenstein. Er wird in 100 Rappen (französisch centimes, italienisch centesimi, rätoromanisch raps) unterteilt. Seine ISO-Abkürzung ist CHF, das Währungszeichen SFr. (kurz Fr.), für Rappenbeträge wird das Kürzel Rp. benutzt.

schönen sonntag noch

falls jemand ernste anworten auf meine fragen hat ist er hier gerne gesehen :)
 
Hi, mich interessiert das auch wie das vom steuerlichen her ist, wenn man hier in Deutschland studiert und in der Schweiz sein Pflichtpraktikum absolvieren möchte.

@::1

Das war mal eine sehr konstruktive Aussage zu der Frage des TEs. Stell dir vor, es soll Leute geben (ich), die noch keine 20000e von €s verdient haben, somit auch keine 100€ für einen Steuerberater haben und sich für diese Thematik im Allgemeinen interessieren (ist beim TE ja nicht der Fall, aber bei mir). Du solltest dir also dem Sinn eines Forums wieder bewusst werden, dass nämlich auch anderen dabei geholfen werden kann. Solche kontraproduktiven Aussagen, wie sie von dir gerade kamen, kannst du dir also getrost sparen...

Falls also jemand schon Erfahrungen gemacht hat, würde ich mich auch darüber freuen, wenn er/sie diese mit uns teilt.

Danke schon mal...
 
die 4,5% sind an die schweiz. direkt vom gehalt. auf der gehaltsabrechnung steht quellensteuerabzug
 
Und was willst du dann vom deutschen Finanzamt zurück haben? Für den 400€ Job sind keine Steuern gezahlt worden.
 
:)
na zurück haben will ich nichts. bzw. da hätte ich nichts dagegen :)
ich habe die befürchtung, dass da noch eine steuerrückzahlung auf mich zukommt.
als student darf man ja nur einen gewissen betrag im jahr verdienen, den ich aber bei meinem pflichtpraktikum eindeutig übertroffen habe.
wollte wissen, ob es da irgendwelche regelungen gibt, auf die mein fall zutrifft?

hatte gehofft hier jemanden zu finden, der sich mit dem steuerrecht auskennt, speziell pflichtpraktikum für studenten, arbeit in der schweiz, wohnhaft in deutschland und dem ganzen.
 
Doppelbesteuerung ist nicht, du hast in der Schweiz deine Steuern bezahlt und gut ist´s. Der 400 € Job in Deutschland ist steuerfrei.
Aber was lernt ihr heute eigentlich? Steuerrückzahlung bedeutet man bekommt zu viel bezahlt Steuer zurück. Was du vermutlich befürchtest ist einer Steuernachforderung. :D
 
Die 4.5% werden dir bei den normalen Steuern abgezogen, damit es zu keiner Doppelbesteuerung kommt

Quellensteuer - Grenzgänger
Grenzgänger sind in der Schweiz einkommensteuerpflichtig. Zuständig für die Erhebung ist i.d.R. die Gemeindeverwaltung. Grenzgänger müssen 4,5% vom Bruttolohn (Quellensteuer) in der Schweiz versteuern. Das deutsche Finanzamt berücksichtigt bei der Steuervorauszahlung diesen Steuerbetrag von 4,5%, so dass es zu keiner Doppelbesteuerung kommt. Die Begrenzung der Quellensteuer auf 4,5% setzt eine Ansässigkeitsbescheinigung von Deutschland voraus (dieses Formular Gre-1 ist beim Wohnsitzfinanzamt erhältlich).

Glaubte hier wirklich einer das in der Schweiz die Steuern bei nur 4.5% sind?
 
naja, leider gabs hier keine hilfreiche antwort.
mir ist klar dass die 4,5% die ich in der schweiz als quellsteuer abgezogen bekommen hab, quasi als vorauszahlung ans deutsche finanzamt geht. hatte aber gehofft, dass sich hier jemand findet der ahnung davon hat wie man den rest an steuern berechnet.

was ich jetzt z.b. weiß ist, dass ich zu den 8004 EUR, die im jahr 2012 steuerfrei waren, noch knapp 1700 EUR an fahrtkosten anrechnen lassen kann.
soweit ich das sehe, sind das dann über den daumen knapp 22000 euro brutto abzüglich 9700 euro, die noch zu versteuern wären. hier natürlich die 930 euro, die als quellsteuer abgezogen wurden.

aber da sich in den foren leider gottes viele personen tummerln, die mal kaum plan von irgendwas haben, aber hier groß rumtexten, sehe ich dieses thema sowas von CLOSED!

vielen dank und bye bye
 
amatör schrieb:
aber da sich in den foren leider gottes viele personen tummerln, die mal kaum plan von irgendwas haben

deswegen gibts ja auch steuerberater, lohnsteuerhilfevereine oder arbeitnehmerkammern die davon ahnung haben... oder fragst du auch in nem forum nach wie nen arm gegipst wird wenn du ihn dir gebrochen hast?
 
::1 schrieb:
deswegen gibts ja auch steuerberater, lohnsteuerhilfevereine oder arbeitnehmerkammern die davon ahnung haben... oder fragst du auch in nem forum nach wie nen arm gegipst wird wenn du ihn dir gebrochen hast?

deine argumentation bestätigt nur deine erste antwort... von tuten und blasen keine ahnung, aber überall willst du deinen senf dazugeben.
such dir ein anderes hobby als dieses "ich versuche mich in foren zu profilieren"

wenn man keine ahnung hat einfach mal die....
 
amatör schrieb:
deine argumentation bestätigt nur deine erste antwort...

mehr wollte ich damit auch nicht erreichen :)
 
amatör schrieb:
naja, leider gabs hier keine hilfreiche antwort.
mir ist klar dass die 4,5% die ich in der schweiz als quellsteuer abgezogen bekommen hab, quasi als vorauszahlung ans deutsche finanzamt geht. hatte aber gehofft, dass sich hier jemand findet der ahnung davon hat wie man den rest an steuern berechnet.

Man bekommt auch immer nur Antworten die zur Fragestellung passen.

Aber nur mal so nebenbei.
In der Schweiz hat jeder Kanton eine eigene Webseite bei der du alles nachlesen kannst :freak:

Das einzige was du braucht ist nun ein Formular des Gemeindesteueramtes auf dem bestätigt wird das du bereits 4.5% Bezahlt hast. Wenn du das nicht vorweisen kannst, wirst du in DE noch einmal den vollen Betrag bezahlen müssen.
 
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