Student - Steuererklärung - Pflichtpraktikum

Jonas5

Admiral
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Dez. 2010
Beiträge
8.232
Hallo Leute,

Ich bin mir nicht sicher ob das hier der richtige Bereich ist. Falls nicht bitte diesen Thread verschieben. Meine Frage dreht sich um folgendes:
Ich habe im 7. Semester ein bezahltes Pflichtpraktikum in einem Unternehmen absolviert. Das Praktikum ist also in der Studienordnung vorgeschrieben. Jetzt musste ich mich aber aufgrund des Gehalts selbst versichern und pro Tag rund 50km mit dem Auto fahren. Kann ich davon etwas steuerlich absetzen auch wenn von meinem Gehalt gar keine Steuern abezogen wurden? Ich hatte nämlich von meiner Krankenkasse eine Mitteilung bekommen, dass sie die Höhe meiner Beiträge an das Finanzamt übermitteln.

Oder kann ich diese und weitere Kosten des Studiums (z.b. Laptop/ Möbel) erst absetzen wenn ich ein richtiges Gehalt bekomme.

mfg
Jonas5
 
Ja ok war vielleicht so doofe Frage. So im nachinein klingt das auch irgendwie blöd:D Ich war nur verwirrt wegen der Mittelung von der Krankenkasse. Ich dachte: "Vielleicht wissen die mehr als ich und ich bekomme vielleicht meine 200€ komplett wieder".

Kann ich denn später die Kosten für das Studium absetzen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Kommt drauf an. Bei einem Bachelorstudium sind die Kosten für das Studium soweit ich weiß nicht absetzbar. Das geht erst im Masterstudium.
 
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