Tarkus
Ensign
- Registriert
- Sep. 2005
- Beiträge
- 238
Vor kurzem bekam ich eine Phishing-Mail.
Der Absender hatte sie als Mitteilung von der Postbank getarnt, in der er dazu aufforderte, den in der Mail angegebenen Link anzuklicken, um dort die Sicherheit des Internet-Banking zu testen. Auch die Link-Adresse sah der Adresse der Postbank sehr ähnlich, so dass man durchaus darauf hätte hereinfallen können.
Okay, ich bin kein Kunde der Postbank und ich bin auch kein Neuling im Internet, der auf so plumpe Tricks noch hereinfallen würde. Dennoch hielt ich es für meine Pflicht, diesen Vorgang ''anzuzeigen''. Ich informierte also per E-Mail das Landeskriminalamt NRW über diese Mail. Laut deren Antwort wurde meine Mail an meine ''örtliche Polizeibehörde'' weitergeleitet.
Heute nun erhielt ich einen Bescheid der Staatsanwaltschaft unseres Regierungsbezirkes:
So, so! Es ist also nicht mal der Versuch eines Betruges, sich als Postbank auszugeben!?
Ob die Staatsanwaltschaft es wohl ebenso sehen würde, wenn ich an fremden Türen klingele und mich als Gerichtsvollzieher ausgebe? Und wenn ich den Bewohnern dann sage, dass ich deren Wertgegenstände gerne hätte, dann wird die Staatsanwaltschaft das wohl sicherlich nur als persönliches Wunschdenken interpretieren, aus dem keinerlei Betrugsversuch herzuleiten ist!? Und wenn mir daraufhin tatsächlich Jemand seine Wertsachen aushändigen sollte, dann darf ich das ja wohl als persönliches Geschenk betrachten und man wird mir sicherlich nicht unterstellen, ich hätte mich bewusst missverständlich ausgedrückt!?
Der Absender hatte sie als Mitteilung von der Postbank getarnt, in der er dazu aufforderte, den in der Mail angegebenen Link anzuklicken, um dort die Sicherheit des Internet-Banking zu testen. Auch die Link-Adresse sah der Adresse der Postbank sehr ähnlich, so dass man durchaus darauf hätte hereinfallen können.
Okay, ich bin kein Kunde der Postbank und ich bin auch kein Neuling im Internet, der auf so plumpe Tricks noch hereinfallen würde. Dennoch hielt ich es für meine Pflicht, diesen Vorgang ''anzuzeigen''. Ich informierte also per E-Mail das Landeskriminalamt NRW über diese Mail. Laut deren Antwort wurde meine Mail an meine ''örtliche Polizeibehörde'' weitergeleitet.
Heute nun erhielt ich einen Bescheid der Staatsanwaltschaft unseres Regierungsbezirkes:
So, so! Es ist also nicht mal der Versuch eines Betruges, sich als Postbank auszugeben!?
Ob die Staatsanwaltschaft es wohl ebenso sehen würde, wenn ich an fremden Türen klingele und mich als Gerichtsvollzieher ausgebe? Und wenn ich den Bewohnern dann sage, dass ich deren Wertgegenstände gerne hätte, dann wird die Staatsanwaltschaft das wohl sicherlich nur als persönliches Wunschdenken interpretieren, aus dem keinerlei Betrugsversuch herzuleiten ist!? Und wenn mir daraufhin tatsächlich Jemand seine Wertsachen aushändigen sollte, dann darf ich das ja wohl als persönliches Geschenk betrachten und man wird mir sicherlich nicht unterstellen, ich hätte mich bewusst missverständlich ausgedrückt!?
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