Pixelfehler in neuem Monitor/Notebook

nichtgamer

Lt. Junior Grade
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311
Grüßt euch,

ich hab mir ein Notebook gekauft und leider feststellen müssen, dass der Monitor einen Pixelfehler hat.
Es handelt sich dabei um ein ständig leuchtendes rotes Subpixel, welches leider auch noch relativ zentral liegt.
Ich hab bereits versucht es vorsichtig "rauszumassieren" (wobei ich glaub ich "zu" vorsichtig war), beim zweiten Versuch habe ich das Programm dpt laufen lassen, welches alle 250ms das Bild komplett auf eine Farbe stellt. Leider haben gut 2 Stunden nichts gebracht.

Gibt es vielleicht noch etwas was ich versuchen könnte oder ist das ein Gerantiefall, wobei ich mir jetzt nicht sicher wär, ob ein defektes Subpixel unter die Garantie fällt. (Es gibt ja glaub ich ne festgelegt Anzahl an Pixelfehlern die ein Monitor haben darf, oder?)
 
Hallo,

einfach mal den Händler kontaktieren...

Keiner kann Dir hier wohl eine eindeutige Antwort geben. Generell sind Pixelfehler bis zu einer gewissen Anzahl und Form eben kein Defekt. Generell. Aber das gilt eben nicht für alle Geräte. Manche Hersteller oder aber auch Händler geben eine 0 Fehler Garantie bei Pixelausfällen.

Wiederrum andere Händler geben diese Garantie gegen Aufpreis und prüfen das vor dem versenden.

Grüße,

Blubbs
 
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nichtgamer schrieb:
oder vielleicht gleich an den Hersteller? (Medion)

Hallo,

Medion gibt, so weit ich es weiß, auf keinen seiner Geräte eine 0 Pixelfehler Garantie. Wenn, dann in Deinem Fall nur der Händler. Aber Nachfragen kannst Du ja. Und je nach dem, wie Du ihn gekauft hast, hast Du ja auch ein 14 Tage Rückgaberecht.

Grüße,

Blubbs
 
Richtig. Es gibt bestimmte Fehlerklassen die entweder gegen Aufpreis oder generell von der Preisklasse abhängig sind. So sind eine Mindestanzahl von defekten Pixeln/Subpixeln absolut zulässig. Es gibt auch eine Fehlerklasse in der kein einziges Pixel defekt sein darf, mir fällt aber gerade die Quelle nicht ein.

Generell stimmt es aber das es kein Rückgabegrund bzw. Garantiefall ist auf den sich der Käufer berufen kann. Innerhalb des 14 tägigen Rückgaberechts/frist ;) würde ich jedem Käufer raten das Gerät einfach nur zurückzugeben bzw. auszutauschen. Grund: Ware gefällt nicht und Schluss. Notfalls kaufst du das Produkt einfach noch einmal bei einem anderen "ALDI" nach der Rückgabe falls ein Austausch verwehrt werden sollte ;) Danach muss man damit leben :) insofern keine höhere Pixelklasse vorliegt. Also schaff dein "Medion-Lappy" zurück zum ALDI innerhalb von 14 Tagen. Alles Gute!

Ach ist das herrlich wenn man seine Rechte kennt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn, dann in Deinem Fall nur der Händler. Aber Nachfragen kannst Du ja. Und je nach dem, wie Du ihn gekauft hast, hast Du ja auch ein 14 Tage Rückgaberecht.
Aldi^^
 
Pixelfehler bei neuem Gerät?
also sofort zurück. Das kann heute doch nicht mehr wahr sein
Fehlerklassen hin oder her. ein neues Gerät hat einwandfrei zu sein.
bei Aldi zurückgeben und Geld zurück verlangen, da Austausch wohl kaum möglich.
Über Medion(Lenovo) dürfte die Gewährleistung greifen und die hast Du bei diesem Fehler
nicht.
 
ganz doofe frage: da die nicht verplichtet sind das gerät zurückzunehmen, sie es aber höchstwahrscheinlich aus kulanz tun werden, dabei aber sicherlich nach einem grund fragen werden - was sollte man dann sagen?
Weil wenn ich sag der Bildschirm ist defekt, dann kommt sicherlich, ich solle ihn doch einschicken...
 
Hallo,

du kannst bei Aldi Geräte einfach ohne tieferen Grund zurück bringen.

Sag Ihnen einfach, er entspricht nicht Deinen Vorstellungen. Und das das Notebook OK ist.

Grüße,

Blubbs
 
ganz doofe frage: da die nicht verplichtet sind das gerät zurückzunehmen, sie es aber höchstwahrscheinlich aus kulanz tun werden, dabei aber sicherlich nach einem grund fragen werden - was sollte man dann sagen?
Weil wenn ich sag der Bildschirm ist defekt, dann kommt sicherlich, ich solle ihn doch einschicken...
Ich frage mich manchmal ob die Antworten sorgfältig durchgelesen werden... (nicht nur meine)
1. Sie sind verpflichtet die Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzunehmen, Kulanz hat damit nichts zu tun, es sei denn du hast das Gerät offensichtlich selbst beschädigt/zerstörrt. Also lies bitte nocheinmal alle gegebenen Antworten durch, hier liegt ein Verständnisfehler vor. Ich rate Dir auch einmal den Begriff "Sachmangel" unter die Lupe zu nehmen für künftige Anschaffungen. Es sei aber dazu gesagt, dass ein defekter Pixel in deiner Fehlerklasse kein Mangel als solcher ist. Dazu müssen schon mehrere Pixel defekt sein.
yama03061989 schrieb:
Es gibt bestimmte Fehlerklassen die entweder gegen Aufpreis oder generell von der Preisklasse abhängig sind. So sind eine Mindestanzahl von defekten Pixeln/Subpixeln absolut zulässig.
Generell stimmt es aber das es in deinem Fall kein Rückgabegrund bzw. Garantiefall bei einem einzelnen Pixel ist auf den sich der Käufer berufen kann.
Mit anderen Worten, die vllt leichter zu verstehen sind: "Nach 14 Tagen war's das und du musst mit dem Fehler leben.".

Wenn's Dir peinlich ist aus welchem Grund auch immer, dann sag' einfach die Qualität vom Laptop und des Displays gefallen dir nicht. Ein Rückgabe darf ohne erhebliche Gründe (Zerstörung/Beschädigung/Vollständigkeit) nicht verwehrt werden.

Es kann aber sein, dass dein Geld nicht direkt Bar ausgezahlt wird sondern von Aldi zurücküberwiesen wird, je nachdem wie teuer das Gerät war. Besser wäre also ein direkter Umtausch, weil hier kein Geld zurückgezahlt werden muss. Dann musst du allerdings einen Grund angeben, weil ein Umtausch sonst keinen Sinn ergeben würde, sondern nur das Zurücktreten vom Kaufvertrag.

Bei Aldi wird man sowieso weniger Ahnung von Technik haben, deshalb würde ich erst einmal die Story mit dem defekten Pixel erzählen. Wenn sie dann Missverständnis zeigen, dann würde ich vom Kaufvertrag zurücktreten und das Geld einfach wiederverlangen. (Innerhalb der 14 Tage Rückgabefrist nach Kauf)
 
Zuletzt bearbeitet:
@yama03061989

Die 14-Tägige Rückgabefrist gilt nur nach dem Fernabsatzgesetz. Das bedeutet bei Bestellungen über einen Versandhandel (egal ob Telefonisch, online oder per FAX). Wird etwas in einem Ladengeschäft gekauft, besteht dieses Recht nicht dort ist man auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Denn man hat in einem Ladengeschäft die Möglichkeit sich vor dem Kauf von der Beschaffenheit und der Qualität eines Produktes zu überzeugen. Auch wenn dies nicht immer so in der Praxis möglich ist.
 
@ Dr MaRV

grundsätzlich hast Du Recht. Aber lies doch einfach nochmal das Thema. Dein Hinweis taugt nichts, da Aldi da eigene Bedingungen hat.

Vergleich hier.

Grüße,

Blubbs
 
danke an alle

übrigens handelt es sich um Aldi-Süd, da gibt es sogar zwei monate oder irre ich mich?
 
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