PKW Kamera im ADAC heft?

ExcaliburCasi

Lt. Commander
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Hallo,

Habe eben die neue Ausgabe des ADAC Heftes durchgeblättert, mittendrin kam dann eine Kamera mit der man dann während der Fahrt Filmen kann, z.B. fahrende Verkehrsblockaden oder Drängler.

Aber mal angenommen ich kaufe mir jetzt 2 so Kameras, für vorne und hinten halt.
Jetzt Filme ich alle Drängler, mal welche die mich Drängeln, mal welche die andere Drängeln, kommt ja oft vor, ja und dann?

Habe ich mich nicht zum einen Strafbar gemacht weil ich ohne Erlaubnis andere Filme?
wenn es die Polizei macht ist es ja schon teils schwierig, wie erst bei einer Privatperson?
Sind die Bilder überhaupt verwertbar? ist doch nicht immer einfach den Abstand anhand der Bilder exakt zu idenzifizieren und mit ca. ist wohl auch keinem Gericht standzuhalten !?
Und Letztlich, muss ich dann nicht jeden Anzeigen den ich gefilmt habe, mit jedem vor Gericht etc. etc. also eine endlos Zeitaufwenige aktion ?


Ich habs nicht vor so zu machen, aber wäre es überhaupt so einfach möglich?
manchmal wünscht man sich doch wirklich der ein oder andere würde mal für seine Fahrweise zurechtgewiesen werden ...


PS: Bitte keine Kommentare mit schwerpunkt über Drängler oder Schleicher oder so, es geht sich hauptsächlich um das Filmen im Straßenverkehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe ich mich nicht zum einen Strafbar gemacht weil ich ohne Erlaubnis andere Filme?
Ich tippe auf nein, weil öffentlicher Verkehrsraum.
Sind die Bilder überhaupt verwertbar?
Ich tippe ebenfalls auf nein im Sinne von rechtlich sinnvoll.
den Abstand anhand der Bilder exakt zu idenzifizieren
Richtig und Du kannst schon nicht die dazugehörige Geschwindigkeit und den Verkehrsraum ermitteln/definieren.
 
Wenn's billiger wär, würde ich es trotzdem tun. Vielleicht schert einer vor dir ein, muss auf einmal eine Vollbremsung machen und du hast den Beweis, dass es seine Schuld war.
 
Das bloße Filmen dürfte keine Straftat darstellen und in einem etwaigen Prozess vermutlich als Beweismittel (soweit aussagekräftig) zulässig sein.
 
Das hat mit der gestellten Frage nichts zu tun, es ging dort um die Überwachung durch staatliche Stellen.
 
hmm, Recht am eigenen Bild?!
Du musst den Drängler fragen ob du Aufnahmen von ihm verwenden darfst.
 
Du bist doch im ADAC...

Wenn du ganz sicher gehen willst: Du hast da eine kostenlose Rechtsberatung.
 
MichaW schrieb:
Du hast da eine kostenlose Rechtsberatung.
schon in der Standart Mitgliedschaft mit drin? ich weiß es nicht, mir gings eher um die pannenhilfe, die ich schon genutzt habe, ja da könnte ich mal nachfragen, aber vermutlich ist sich derzeit keiner so ganz sicher was man jetzt alles filmen darf und was nicht :D

Hc-Yami schrieb:
und du hast den Beweis, dass es seine Schuld war.
Ist natürlich der Aspekt wie Verwertbar jetzt die Bilder sind, man müsste dann natürlich immer konstant Filmen sobald man fährt, dann hätte man die Verkehrlage zumindest einmal mit drauf, aber die Geschwindigkeit wäre noch so eine Sache.
Wobei ich Persönlich bin auf der Autobahn meistens so schnell unterwegs, das ich damit ohnehin an allem und jedem eine Teilschuld kassiere egal was die anderen machen.
Aber abgesehen von mir Persönlich, obs Generel so von nutzen wäre?
Ich weiß nicht wie das die Gerichte sehen würden.

.mojo schrieb:
hmm, Recht am eigenen Bild?!
Du musst den Drängler fragen ob du Aufnahmen von ihm verwenden darfst.
Das ist mehr oder weniger der Punkt der mich eigentlich interessiert.
So macht das ja keinen Sinn, wer erlaubt einem schon beweise gegen einen zu verwenden, wenn er nicht muss ...
 
also das recht auf das eigene Bild besteht afaik nur wenn man auch zu erkennen ist. bin mir da aber nicht sicher.
So könnte man dann eben so fotografieren dass der Fahrer nicht zu erkennen ist. Das wiederum macht dann natürlich auch wieder das Vorhaben zunichte, da ja dann niemandem zur Last gelgt werden kann er sei zu schnell unterwegs gewesen.
Also ich halte das für zumindest fragwürdig.

Was man als nomaler Bürger allerdings durchaus darf ist Leute anhalten.
Das darf nicht nur die Ploizei afaik.
Aber auch da bin ich mir nicht im Klaren was das im einzelnen heißt und wie weit man da gehen darf.
 
Ich habe so ein Ding im Auto. Ich habe sie so eingestellt, dass sie beim Start des Motors automatisch aufnimmt. Dann erstellt sie 10 minütige Videofiles und wenn die Speicherkarte voll ist, wird die jeweils älteste Datei wieder überschrieben.

Rechtlich sieht es so aus, dass die Aufnahme an sich unbedenklich ist, nur sollte man bei der Veröffentlichung (Youtube, etc.) vorsichtig sein.

Im Falle eines Unfalles bzw. einer Verhandlung obliegt es dem Richter, die Aufnahme als Beweismittel zuzulassen. Verpflichtet ist er dazu nicht.
 
ExcaliburCasi schrieb:
schon in der Standart Mitgliedschaft mit drin?

Rechtsberatung ist schon bei der klassischen (Standard) mit drin:

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e-ding schrieb:
Ich habe so ein Ding im Auto.
Was hast du denn für eine Kamera und was hat die gekostet?
Lässt du nach vorne (alles mögliche) oder hinten (Drängler) aufnehmen?
 
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