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polizei fand gras bei mir. konsequenzen?
- Ersteller koffi
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dorndi
Fleet Admiral
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Tyr43l schrieb:alles okay soweit. Nur Drogen- oder Alkoholfahrten sind ganz übel. Da verstehen die keinen Spaß mehr. (nichtmal Fahrrad)
Eigene erfahrung^^?
@xxxx: straffrei ist auch eine geringe menge nicht, wo würden wir sonst hinkommen?
和美
Banned
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wie denn, sie haben mir doch alles weggenommen -.-
Dann besorge Dir nochmal 2 Gramm und besuche sie auf dem Revier. Die Beamten werden Dein zuvorkommendes Wesen bestimmt zu schätzen wissen.^^
sry für OFFTOPIC
Das hier hat Google ausgespuckt ich wußte doch da war was http://www.jurablogs.com/de/in-der-...tlichem-eigenverbrauch-von-betaeubungsmitteln
Fernando Vidal
Lt. Commander
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wegen 0.2gramm machst du dir nen Kopp ?
Vor rock am ring 2004 hättense mich fast mal mit 35g erwischt.
Mach dir kein Kopf sowas wird meist noch als kavaliersdelikt gehandelt.
Und mit 18 fällst du noch unters Jugendrecht, erst ab 21 ziehen die dich ordentlich ran.
Mehr als ne Geldstrafe oder nur ne Ermahnung vom Staatsanwalt brauchst du nicht zu befürchten.
Ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, hab aber gehört das es in Schleswig oder Mecklenburg am meisten und in byaern am wenigsten dabei haben darfst. (Bayern ist ja sowieso berühmt dafür)
Vor rock am ring 2004 hättense mich fast mal mit 35g erwischt.
Mach dir kein Kopf sowas wird meist noch als kavaliersdelikt gehandelt.
Und mit 18 fällst du noch unters Jugendrecht, erst ab 21 ziehen die dich ordentlich ran.
Mehr als ne Geldstrafe oder nur ne Ermahnung vom Staatsanwalt brauchst du nicht zu befürchten.
xxxx schrieb:Gab es da nicht mal ne Regelung das alles unter 2 Gramm als Eigenbedarf zählen und somit Straffrei ist?
Ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, hab aber gehört das es in Schleswig oder Mecklenburg am meisten und in byaern am wenigsten dabei haben darfst. (Bayern ist ja sowieso berühmt dafür)
Ultrawoach
Lieutenant
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- Jan. 2007
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Hallo,
was hier schon wieder für eine gülle zu lesen ist...
Einen Eintrag ist Führungszeungis bekommst du erst ab einer Strafe von mind. 91 Tagesätzen.
Da brauchst du dir sicher keine Sorgen machen!
Was jedoch gespeichert wird, ist eine Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, egal ob du verurteilt wirst oder nicht. Darauf können in der Regel nur Polizeibeamten zugreifen.
Sprich wie schon erwähnt, bei der nächsten Kontrolle, egal ob zu Fuß oder im Auto wirst du sicher darauf angesprochen.
Die Staatsanwaltschaft wird sicher gegen dich ermitteln. In deinem Fall, kommt auch ganz auf das Bundesland an, wird die Anglage fallen gelassen.
Wenn eine Anklage jedoch aus irgendwelchen Gründen, andere Straftaten zb, gegen dich erhoben, musst du vor Gericht. Da würde dir aber jedoch auch nicht viel passiern.
Wenn du tatsächlich vor Gericht kommen solltest, kannst du dich gleich mal auf ein 1 Jähriges Drogenscreening einstellen. Sprich du wirst dann, vorausgesetzt du hast einen Fürherschein??, innerhalb eines Jahres mind 3 mal aufgefordert einen Urintest, oder sogar Haarprobe bei der Führerscheinstelle abzugeben. Haare würde ich dann gleich mal abschneiden. Somit kannst du nur Wasserlassen....
Falls du noch weiter Fragen hast. Bitte per PN.
Greetz
was hier schon wieder für eine gülle zu lesen ist...
Einen Eintrag ist Führungszeungis bekommst du erst ab einer Strafe von mind. 91 Tagesätzen.
Da brauchst du dir sicher keine Sorgen machen!
Was jedoch gespeichert wird, ist eine Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, egal ob du verurteilt wirst oder nicht. Darauf können in der Regel nur Polizeibeamten zugreifen.
Sprich wie schon erwähnt, bei der nächsten Kontrolle, egal ob zu Fuß oder im Auto wirst du sicher darauf angesprochen.
Die Staatsanwaltschaft wird sicher gegen dich ermitteln. In deinem Fall, kommt auch ganz auf das Bundesland an, wird die Anglage fallen gelassen.
Wenn eine Anklage jedoch aus irgendwelchen Gründen, andere Straftaten zb, gegen dich erhoben, musst du vor Gericht. Da würde dir aber jedoch auch nicht viel passiern.
Wenn du tatsächlich vor Gericht kommen solltest, kannst du dich gleich mal auf ein 1 Jähriges Drogenscreening einstellen. Sprich du wirst dann, vorausgesetzt du hast einen Fürherschein??, innerhalb eines Jahres mind 3 mal aufgefordert einen Urintest, oder sogar Haarprobe bei der Führerscheinstelle abzugeben. Haare würde ich dann gleich mal abschneiden. Somit kannst du nur Wasserlassen....
Falls du noch weiter Fragen hast. Bitte per PN.
Greetz
和美
Banned
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- Jan. 2008
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- 438
@ Ultrawoach
Nicht nur. Z.t. auch Diebstahl. Siehe Post#11.
Bei "heiklen" Berufen wird nicht nur das Führungszeugnis überprüft. Der Staat kann sehr tief graben----->z.B. in den Polizeiakten.
Was jedoch gespeichert wird, ist eine Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, egal ob du verurteilt wirst oder nicht.
Nicht nur. Z.t. auch Diebstahl. Siehe Post#11.
Bei "heiklen" Berufen wird nicht nur das Führungszeugnis überprüft. Der Staat kann sehr tief graben----->z.B. in den Polizeiakten.
Zuletzt bearbeitet:
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- Jan. 2008
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wie sie sich hier alle auskennen
aber wie kommt das dann bitte wenn die dich dann mal im Bewerbungsgespräch danach fragen...
naja aber ich denke auch das es bei so ner kleinen Menge und beim Ersten Mal (davon geh ich etz einfach mal aus^^) als Jugendsünde verwerfen...
aber wie kommt das dann bitte wenn die dich dann mal im Bewerbungsgespräch danach fragen...
naja aber ich denke auch das es bei so ner kleinen Menge und beim Ersten Mal (davon geh ich etz einfach mal aus^^) als Jugendsünde verwerfen...
xxJVLxx65 schrieb:@Fynnjard
Wie sind die denn auf dich aufmerksam geworden? Finds ja lustig, das sie dich wegen 0,2g überhaupt mitgenommen haben, war warscheinlich nix besseres mehr zu tun.
die security auf einer veranstaltung hat mich gefilzt und war komischerweise sehr genau bei mir (ich komme eigentlich recht normal rüber, will ich meinen). ich wusste nichtmal dass ich das zeug dabei hatte, es war zufällig in meiner jackentasche
W
westcoast
Gast
das verfahren wird eingestellt .keine macht den drogen .
Meerschweinmann
Lieutenant
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Fynnjard schrieb:ich wusste nichtmal dass ich das zeug dabei hatte, es war zufällig in meiner jackentasche![]()
Passiert mir andauernd.
In Bayern gilt der Besitz von Marihuana bis 6 g als geringe Menge. Wie schon öfter erwähnt ist es BL abhängig. Bei weniger als 0,5 bis 3 Gramm wird das Verfahren i.d.R. eingestellt. Aber Einzelfälle werden immer geprüft. In den meisten Bundesländern liegt der Schwellwert bei 10 g, bei uns hier in MV war es- glaube ich- sogar mehr. 0,2 Gramm weisen ja wohl auf Eigenkonsum hin, aber denk dran- Tetrahydrocannabinol macht nicht nur lustig, sondern auch Kopf kaputt!
hab im nachhinein noch ein bisschen über den moment nachgedacht als ich von den türstehern da gefilzt wurde. ich hab ziemlich dumm reagiert, hab überhaupt nicht gehandelt.
was wäre wenn ich das gras einfach ausgepackt hätte und vor ihnen schnell auf der wiese verteilt hätte, bevor er es mir aus der hand nehmen hätte können?
oder was wäre wenn ich einfach 'nein' gesagt hätte, auf die aufforderung "was ist das da in deiner tasche? zeig mal!" hätten die gucken dürfen? dass ich dann nicht reingekommen wäre ist mir klar, aber schlimmeres hätte vermieden werden können
was wäre wenn ich das gras einfach ausgepackt hätte und vor ihnen schnell auf der wiese verteilt hätte, bevor er es mir aus der hand nehmen hätte können?
oder was wäre wenn ich einfach 'nein' gesagt hätte, auf die aufforderung "was ist das da in deiner tasche? zeig mal!" hätten die gucken dürfen? dass ich dann nicht reingekommen wäre ist mir klar, aber schlimmeres hätte vermieden werden können
Ultrawoach
Lieutenant
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@和美
Die Rede war ja von der Polizeiakte. Sorry wenn ich mich unverständlich ausgedrückt habe.
Und selbst diese kannst du anfechten.
@Fynnjard
In deinem Fall gehe ich ganz davon aus, dass die Anklage fallen gelassen wird.
Bleib, bis du von der Staatsanwaltschaft hörst, auf jeden Fall sauber.
Mehr kannst du aktuell nicht machen...
@!nFlames
Tja, wir waren alle mal Jung
Greetz
Die Rede war ja von der Polizeiakte. Sorry wenn ich mich unverständlich ausgedrückt habe.
Und selbst diese kannst du anfechten.
@Fynnjard
In deinem Fall gehe ich ganz davon aus, dass die Anklage fallen gelassen wird.
Bleib, bis du von der Staatsanwaltschaft hörst, auf jeden Fall sauber.
Mehr kannst du aktuell nicht machen...
@!nFlames
Tja, wir waren alle mal Jung
Greetz
Vicodin
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@Fynnjard
naja kannst dir eigentlich nix vorwerfen, hast ja nicht gewusst das du was dabei hattest, wenn dus gewusst hättest, hättest du sicher anders reagiert.
Zu dem durchsuchen, ich glaub das darf nur die Polizei außer du gehst in nen Club, da lässt man sich auf freiwilliger Basis durchsuchen, denn sonst kommst nicht rein.
Beim nächsten mal kleiner Tipp beim weglaufen (ist nur eine Ordnungswidrigkeit) kann man so manches verlieren
naja kannst dir eigentlich nix vorwerfen, hast ja nicht gewusst das du was dabei hattest, wenn dus gewusst hättest, hättest du sicher anders reagiert.
Zu dem durchsuchen, ich glaub das darf nur die Polizei außer du gehst in nen Club, da lässt man sich auf freiwilliger Basis durchsuchen, denn sonst kommst nicht rein.
Beim nächsten mal kleiner Tipp beim weglaufen (ist nur eine Ordnungswidrigkeit) kann man so manches verlieren
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