Post wegen Urheberrechtsverletzung !

tnase schrieb:
Wie sieht das eigentlich überhaupt mit den MP3s auf dem Rechner der Kinder aus? Sicherlich werden diese nur fürs Handy oder die eigene Anlage verwendet und nicht für öffentliche Beschallung womöglich mit Eintrittsgeld verwendet.
Nur die Herkunft ist mitunter fraglich. Die Kinder tauschen per Stick etc......
Thomas.

Also Urheberrecht bezieht sich nicht auf das abspielen, es ist egal ob Vorführung mit Eintritt, öffentlich, privat oder garnicht abspielen. Dafür sind andere getzliche Reglungen (Gema).

Zu den MP3s die man schon hat kann man nur sagen das sie legal oder ilegal bleiben.
Die Herkunft ist bei solchen MP3s schwerer zu ermitteln und so ist der Aufwand für Anwälte uninteressant. Internet ist da viel einfacher. Tauschen auf USB-Sticks und über Handys sind nur über sowas wie Razzia zu kontrollieren. Jedoch gibt es da auch Bestimmungen die das pauschale einsammeln der Handys und MP3-Player mit Datensichtung unterbinden.

Jedoch gibt es bei gekauften MP3s soetwas wie Wasserzeichen die nachweisen das man MP3s nicht selbst von seinen CDs gerippt hat.
 
Zurück
Oben