Strafe über 21.000€ wegen Urheberrechtsverletzung?

bart1983

Commander
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Hallo 'Basler,

meine Schwester hat mich eben ganz aufgelöst angerufen, weil Sie heute ein Schreiben von einem Anwalt bekam. Darin ist von einer Strafe über 21.000€ die Rede, die bis zum 20.05.09 fällig ist.

Zur Vorgeschichte:
Laut ihrer Aussage hat sie 2006 eine Webseite über Wespen und Hornissen erstellt. Dummerweise hat sie sieben Bilder einfach aus dem Internet gezogen und auf ihrer Seite - ohne Absprache oder angabe der Quelle - benutzt.
Ganz klare Urheberrechtsverletzung. Zu ihrer Rettung muss ich sagen, dass das Internet noch neu für sie war.
Die Seite hat sie über die Jahre vergessen und auch nicht mehr gepflegt. Bis dann eben heute dieser Brief kam.

Diese Strafe kommt mir sehr dubios vor. Der Strafbetrag scheint mir für den entstandenen Schaden doch recht hoch.
Vor Monatn habe ich einen Bericht im Fernsehen über einen ähnlichen Fall gesehen. Leider weiß ich nicht mehr, wie es genau ausging (Vergleich, musste der Beschuldigte zahlen oder kam er da raus).

Wie sollten Beschuldigte da am Besten vorgehen?

Rechtsschutz hat sie zum Glück, deshalb denke ich, dass ihr erster Gang am Montag zum Anwalt sein sollte.
Leider scheint diese Abmahnwelle und Anwalt-freundliche Gesetze für skruppellose Anwälte die Lizens zum "Geld drucken" zu sein.

Naja, zumindest wird sie nun das beherzigen, was ich ihr immer gepredigt habe: Keine Webseite erstellen und nicht in Sozialnetzwerken anmelden, dann hast du auch keine Probleme :)
Ergänzung ()

Habe eben etwas interessantes gefunden:

§ 97a
Abmahnung.(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.

(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/UrhG/97a.html

Es war keine geschäftliche Internetseite und die Besuchszahlen waren auch nicht sonderlich hoch. Deshalb besteht die Hoffnung, dass sie mit einem kleinen "Denkzettel" davon kommt
 
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ohne genauen Vorwurf und Wortlaut kann man dir auch schwer helfen.
100€ beziehen sich auf die Anwaltskosten, davon unberührt ist der Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung.

Geh zu einem Anwalt.
 
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Wie ich schon erwähnte, es dreht sich zum Glück nicht um mich.
Den SChrieb habe ich nicht gesehen, deshalb kann ich nicht den genauen Wortlaut wiedergeben.

unabhängig davon wird Sie sich am Montag mit dem Rechtsschutz und Anwalt in Verbindung setzen.
 
Ganz klare Urheberrechtsverletzung. Zu ihrer Rettung muss ich sagen, dass das Internet noch neu für sie war.

"Oh, Herr Richter, ich wüsste nicht, dass man nicht töten darf." , zwar extrem, stellt aber das dar was ich sagen will.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ob es neu war oder nicht, spielt keine Rolle und wird, falls es zum Prozess kommen, keine Gewichtung beim Richter tragen.

Fakt ist, sie hat Urheberrechte verletzt, indem sie einfach Bilder ohne Quellenangabe präsentiert hat.

Gut, man kann recht milde davon kommen, wenn man mit der Seite keinen Cent verdient hat. Wenn da aber allerdings Verdienst in irgendwelcher Form enstanden ist, sieht schon schlechter aus.

Anwalt mit Internetrechts besuchen!!
 
Die Frage ist eigentlich, wer hat das Urheberrecht auf diese Bilder, denn wenn die Seite jahrelang nur online war und sonst nix, warum sollte dann jemand auf die Idee kommen und klagen?

Für mich klingt das ganze eigentlich so, als hätte da ein Anwalt durch Zufall diese Seite entdeckt und macht jetzt einen auf Groß, weil er denkt dass die Bilder nicht von dem Webseitenbetreiber stammen.


Ich kann ja auch nicht auf fremde Webseiten gehen, sehe dann dort ein Bild und behaupte, der verletzt das Urheberrecht, ist doch Schwachsinn. Ebenso der Betrag von 21.000€ das ist doch eine absurde Summe, dafür müsste man schon jahrelang illegal runtergeladene CDs quasi "gewerblich" auf dem Flohmarkt verticken um so eine Strafe zu erhalten.
 
das problem is ja , das unwissenheit nicht vor strafe schützt...aufjeden fall anwalt einschallten und hoffen
 
Wie gesagt erstmal Anwalt und nicht zahlen. Schon die Frist ist extrem kurz für die Strafe. Leider hat sich in ähnlichen Fällen mitunter nur der Gang vors Gericht als sinnvoll herausgestellt (sollte es gar nichts anders gehen und der Anspruch überhaupt legitim sein). Die Schadenssumme ist aus meiner Sicht zwar lächerlich hoch, aber reduzieren wird sie oft nur ein Gericht. Weiterhin ist es sicherlich fraglich, ob die Webseite geschäftlicher Natur war, aber jeder dieser Bilder-Anwälte tut sicherlich zunächst mal so.

Und ist jetzt reine Vermutung, aber das wird wieder eine der großen Bilderagenturen sein, ich nehme mal an Getty. Mit denen ist nicht zu spaßen, denn die sind recht skrupellos in ihrer Art. Auch da gibt es genug Infos: http://www.abmahnwelle.info/ auch mal Google darum bemühen.
 
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Die 21000€ sind der Streitwert, oder? Dieser gilt im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung und beeinflußt die Anwalts- und Gerichtskosten.

Welche Rechtsanwaltsgebühren verlangen die denn?

Die Rechtsschutzversicherung zahlt nichts im Falle von Urheberrechtsverletzungen.

Über die Abgabe einer mod. Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis und Zahlungsverpflichtung wird deine Bekannte wohl nicht herumkommen. Dann verschwindet der Streitwert und es geht nur noch um die Rechtsanwaltskosten.

Das größte Problem in diesem Land sind jedoch diese verkalkten Richter. Vernunft, Gerechtigkeit und gesunder Menschenverstand sind denen unbekannt und wenn das Gesetz befielt, zum Fenster rauszuspringen, dann würde der Richter dies mit einem lauten "Jawohl" tun. Die Abmahner suchen sich natürlich auch die sümmsten und/oder korruptesten Richter aus, die wir anzubieten haben. Ich denke da an den Gerichtsstand Hamburg, Köln oder Frankfurt.

Diese Sch### Abmahnerei wird noch der Untergang des Internets sein, aber hoffentlich rastet eines Tages mal ein Abgemahnter aus...
Der Staat unternimmt ja nichts gegen rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen.

Diese 100€-Deckelung gilt nur für nicht gewerbliche Verstöße. Natürlich sehen diese Abzocker die Sache als gewerblich an und die Richter stimmen denen meist auch noch zu! Denken/Argumentieren bedeutet halt Arbeit...

Kleiner Tipp: Mancher Abmahner hat Schiss davor, seine Kalkulation vor Gericht offenzulegen. Ich glaube nicht, dass Rechteinhaber die Kanzleien nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bezahlen (aber der Abgemahnte soll sich daran halten), denn bei diesen Massenabmahnungen geht es nur ums schnelle Geld, wobei meistens auch keine legitime Vollmacht nach BGB §174,410 vorliegt.

Vor Gericht sollten die Rechtsanwaltskosten konkretisiert werden und wenn der Urheber keine Zahlung an die Kanzlei getätigt hat (Der Urheber sollte die Kanzlei normalerweise bezahlen, damit sie für ihn tätig wird), dann würde ich eine Anzeige wegen Prozessbetrugs in den Raum stellen. Diese Strategie von Udo Vetter klingt sehr interessant.
 
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