Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

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FireTiger

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Hallo.

Hab heut nen Brief bekommen von einer Zuxxez Entertainment AG dass ich angeblich am 26.7.2005 über emule 0.30 Earth 2160 zum download angeboten habe.

Jetzt soll ich innerhalb einer Woche 150 € an den Anwalt und 50 für das Urheberrecht bezahlen.

Das ganze ist nichtmal unterschrieben sondern nur kopiert mit einer Unterschrift vom 06.06.05, also vor dem angeblichen Datum.

Und wenn ich die 200 € zahle wollen sie die Anzeige zurückziehen.

Irgendwie wirkt das auf mich etwas faul. Hat jemand schonmal was ähnliches bekommen?
 
Ich meine du solltest das Schreiben so schnell wie möglich in die TONNE schmeißen und den Mist vergessen.

Solche Sachen sollten zumindest unterschrieben sein meine ich.

:freak:
 
Von den Dingern sind 10.000e versendet worden. Ich denke nicht dass man dagegen was machen kann. Ärgern, zahlen und gut ist. Vielleicht lernt man ja was draus. Wenn du allerdings tatsächlich keinen eMule am Start hattest, würde es sich sicher lohnen dagegen an zu gehen.
BTW die Vorladung aufgrund der Anzeige wird dann sicherlich unterschrieben sein.

//Edit
Hier noch Infos zu dem Thema:
http://www.heise.de/newsticker/search.shtml?T=earth+2160&button=los!
 
Zuletzt bearbeitet:
dass das ding nicht handschriftlich unterschrieben ist, würde mich auch wurmen
am einfachsten wäre jetzt natürlich, wenn wir dich fragen, ob dies so ist
also ob du wirklich earth 2160 zum download angeboten hast :freak:
 
Weg werfen würde ich den Brief nicht!
Entweder abwarten oder eventuell gleich mal nem Anwalt zeigen und falls bei bedarf ne Anzeige wegen Betrug starten. ;)

Wer weiss ob der wirklich von der Zuxxez Entertainment AG ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich glaub auch da will dich jemand abzocken.
Denn 1. wären 50 Euro sehr wenig, außerdem müssen die dir erst noch beweisen das du das gemacht hast.

Denn einfach so anschreiben kann ja jeder, ich verschick jetzt mal 10000 Briefe mit einer Forderung von je 300 Euro, weil man von mir (ich sag mal ich bin BMG oder SONY Musik) MP3´s angeboten hat.

Einfach lächerlich!
 
für mich klingt das ganze auch sehr komisch, erstens sind die bertäge die gefordert werden mehr als gering, im normalfall fallen da schon über 500€ allein für den rechtsanwalt an.

was für ein schreiben ist das denn genau? was steht denn da genau drinn? sowas wie eine unterlassungsklage und an wen genau muß das geld gehen?

stehen da nur zwei kontonummern oder vollständige namen mit zulassungsnummer des anwalts zuständiger gerichtsstand und und und.

solltest du vieleicht nich hieherein posten sondern nur sagen ob das im schreiben expliziet drinnen steht
 
Deiner Schreibweise nach zu urteilen, hälst Du es selbst für möglich das du bei Emule etwas angeboten hast und die Dir auf den Leim gekommen sind.
Wenn dem so ist du dir aber unsicher bist ob das Schreiben echt ist, dann ruf doch einmal bei dem Anwalt an und versichere dich. Denn, wenn Du nicht zahlst und die es dir nachweisen können, dann wird es viel teurer als die 200 Euro!
 
Die Anwaltskanzlei darf die Beweise noch gar nicht rausrücken. Die kommen erst bei einer Anklage ans Tageslicht. ;)
Schaut euch doch mal meinen Link oben an.
 
Aber wieso ist der Brief vom 06.06, wenn er am 27.06 was gemacht hat...ist doch schon mal komisch.
Klar gibt es hier standartisierte Briefe, allerdings halte ich es für unseriös.
 
Ich würde nicht Bezahlen,dieseSchreiben ist sehr dubios.

In jedem Anwaltsschreiben steht auch die Anschrift der Kanzlei und wenn dies bei dir nicht der Fall ist dann Tip ich auf eine Schlechte Kopie.

Das es diese Schreiben vor geraumer Zeit seine Runde machte steht auser Frage und ist auch alles so rechtens aber das dies Schreiben etwas mit dem Original der Zuxxez Entertainment AG zu tun hatt bezweifle ich.

Ich Tippe auf einen Freund/Bekannten oder auch eine Fremde Person,dem es wirklich so ergangen ist und nun Versucht mit einer schlecht abgeänderten Kopie sein Geld wieder rein zuholen....

Gruß
 
Ich frage mich nur immer warum und wie die ueberhaupt noch an die IP Adressen kommen.

Die Provider speichern doch offiziell gar nicht so lange (abgesehen davon das sie es, bei Flatratetarifen, nichtmal duerfen) und fuer eine Herausgabe der Kundendaten muesste das Strafverfahren doch sowieso schon laufen.

Irgendwas ist da doch faul oder verstehe ich das falsch?

Nen Bekannter hatte auch mal so ein Schreiben, auch in der Groessenordnung. Er war beim Anwalt des AstA, was der dazu gesagt hat weiss ich nicht mehr. Jedenfalls hat er nie was bezahlt und nie wieder von denen gehoert. War da nicht auch was mit Schuldeingestaendnis wenn du freiwillig zahlst? Also ich waere da so aus dem Bauch raus vorsichtig
 
Zuletzt bearbeitet:
Klar gestehe ich in deren Augen die Schuld ein wenn ich einfach bezahle aber was bleibt mir denn anderes übrig? Meinen PC brauch ich zum arbeiten. Also würde mich der Arbeitsausfall höher kommen wie 200 € wenn ich den Rechner nach eben dieser Datei durchsuchen lasse.

Hätte net gedacht dass T-Online einfach so die Kundendaten von nem wirklich guten Kunden weitergibt... Müssen tun die das ja net oder?
 
Es ist die Frage ob es dann wirklich bei den 200 Euro bleibt.

Soweit ich weiss speichert T-Online 80 Tage die IPs und die Herausgabe darf nur dann geschehen wenn ein Gerichtsbeschluss vorliegt. Freiwillig wuerden die das auch nicht machen, wozu auch, bringt ihnen ja nix. Sie verlieren nur nen Kunden.

Bevor ich da was Hals ueber Kopf zahle wuerde ich erst zum Anwalt gehen und von denen das Schreiben pruefen lassen.
 
Naja mal sehen was mir der Verbraucherschutz morgen rät. Aber ich denke man ist machtlos wenn mans net drauf ankommen lassen will...

So rein informativ... Was würde passieren wenn die meinen Rechner mitnehmen und wirklich nix drauf finden... ?
 
wenn du was drauf hattest und es nur "normal" löscht, finden die eine menge. ;)

aber wenn du wirklich nichts drauf hast udn die nichts finden, dann passiert ja auch nichts.
 
Alleine die Datierung des Briefes vom 06.06.2005 und dann das der fall am 26.07.2005 gewesen sein soll ist für mich sehr dubios.

Wie ich oben schon schrieb würde ich das ganze eventuell mal mit nem Anwalt besprechen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@FireTiger

Über welchen Anbieter gehtst du online?

Ansonsten nicht zahlen, könnte sonst u.U. als Schuldanerkenntnis gelten, und dann wird es ggf. noch teurer.

Zumal selbst wenn die Datei von deinen Internetanschluss angeboten wurde, das beweist noch gar nichts. Denn das es dein Internetzugang ist, heißt noch lange nicht das dieser von dir benutzt wurde.

Also nicht ins Boxhorn jagen lassen, darauf wird doch spekuliert.
 
Also der Verbraucherschutz hat auch gemeint wenn ich mir wirklich sicher bin dass ich die Datei nicht aufm Rechner hatte soll ichs auf jeden Fall drauf ankommen lassen. Arbeitsausfall müssen die mir dann ersetzen.

Und im Rechtsschutz bin ich auch.
Was machen die eigentlich wenn man den Rechner schon verkauft hat auf dem die Datei gewesen sein soll... Kommt ja schon mal vor wenn das en halbes Jahr dauert bis son Brief kommt.

Geh mit T-Online ins Netz ;)
 
Und im Rechtsschutz bin ich auch.
Was machen die eigentlich wenn man den Rechner schon verkauft hat auf dem die Datei gewesen sein soll... Kommt ja schon mal vor wenn das en halbes Jahr dauert bis son Brief kommt.


Schlecht für den Abmahner,gut für den Abgemahnten.
Den dann können sie gar nichts machen.



Geh mit T-Online ins Netz

Da wundert mich die (ev)IP Herausgabe nicht.
Also ggf Provider wechseln, es gibt preiswertere.
 
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