News print@home: BGH untersagt Eventim Gebühr für elektronische Tickets

mediafrost schrieb:
Was wollen die sich ausdenken?
Bearbeitungsgebühr, Service-Pauschale, allgemeine Verwaltungsgebühr, etc.
Selbst wenn das rechtlich nicht möglich ist, dann kassiert man erst einmal wieder X Jahre ab. Die Konsequenzen sind so minimal, der Rechtsweg zieht sich ewig hin und Gewinn lässt sich damit insgesamt vermutlich gut erwirtschaften.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Recharging
@M@arsupil@mi

Gewinnabschöpfung, Schadensersatz. Letzteres muss man als Geschädigter halt auch mal durchziehen. Genauso wie Schadensersatz bei aufgeflogenen Kartellen.
 
-->fReAkShOw<-- schrieb:
Selbst im Kino zahlt man drauf, weil man sein Ticket Online ausdrucken kann. Da gehe ich doch lieber zur Kasse und hole mein reserviertes Ticket ab. So wird wenigstens der Arbeitsplatz an der Kasse gesichert und nicht wegrationalisiert.

Bei "unserem" familienbetriebenen Kino musst die Karten dann allerdings spätestens 30 Minuten vorher abgeholt haben. Da kaufe ich die lieber direkt online und nehme die 10% Mehrkosten für den Komfort in Kauf.

Ob die Mutter oder Tante oder Großmutter mir das Ticket an der Kasse verkauft oder ein 3. ans büdchen geht macht die nicht reicher oder ärmer.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: cryoman
M@rsupil@mi schrieb:
Selbst wenn das rechtlich nicht möglich ist, dann kassiert man erst einmal wieder X Jahre ab. Die Konsequenzen sind so minimal, der Rechtsweg zieht sich ewig hin und Gewinn lässt sich damit insgesamt vermutlich gut erwirtschaften.
Eben. Es wird ein Vielfaches lukriert, was später evtl. an Straf- oder Rückzahlungen fällig wird. Ein nettes Sümmchen neben dem eigentlichen Geschäft. Das scheint ganz bewusst, nicht nur in diesem Fall, das Kalkül von solchen Aktionen zu sein.

Und sind wir ehrlich, in der heutigen Zeit werden die Konsequenzen sehr selten direkt vom Verursacher getragen, so wird es uns von den "Vorbildern" im öffentlichen Leben auch vorgelebt. Hier komme ich, hinter mir die Sintflut, Ellbogen möglichst weit abstehen ...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Heen
Und als nächsten Schritt bitte Bereiche in den Konzertsälen, die einzig vom vorher festgelegten Eigentümer (nicht Besitzer) belegt werden dürfen. Dann hört die Abzocke mit dem Wiederverkauf von Tickets zu Mondpreisen auf, welche von zT. privaten Verkäufern stammen, für die der Besuch der Veranstaltung nie von Interesse gewesen ist.

Recharging schrieb:
Ich bin mal so frei
https://de.wiktionary.org/wiki/lukrieren
 
Smily schrieb:
Aber warum ist dann mein Onlineticket um 10% teurer?

Als Bestrafung, dass ich mich frühzeitig entscheide und 6 Plätze reserviere?
Ich glaube bei uns wurde der Aufpreis damit begründet, dass der Kunde dadurch den Luxus hat, nicht vorher an der Kasse anstehen zu müssen um sich seine Karten zu holen, sondern einfach mit dem Smartphone zum Eingang gehen kann.
 
Sehr gut! Dann werde ich mal schauen, für wie viele Tickets die mir diese dämlichen Gebühren erstatten müssen...

Hatte vor einiger Zeit schon festgestellt, dass die Preise für print@home angehoben wurden (vorher waren es glaube ich 1 €, danach 2 € oder so).
Finde das eine Frechheit und begrüße es, dass dies nun verboten wurde.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: cryoman
Taxxor schrieb:
nicht vorher an der Kasse anstehen zu müssen um sich seine Karten zu holen
Ja genau. Nur das ich mich an der Kasse anstellen muss, um mein bezahltes Ticket abzuholen. :volllol:
Und es gab kein Reservieren mehr.
Habe aber gerade gesehen, das kostenfreie reservieren gibt es jetzt wieder!
 
Dann müsste aber genau dasselbe auch für CineStar gelten. Die erheben eine 10 % Gebühr auf den Ticketpreis.

XShocker22
 
Dann gehen die Tickets halt so oft "verloren" bis sie versichert verschickt werden.
 
HaZweiOh schrieb:
[...]sämtlicher Gerichtskosten fordern, plus Entschädigung der Kunden, die während des unsinnigen Rechtsstreits weiterhin zwangsweise(!) zu viel bezahlen mussten. [...]

Das ist doch schon so.

HaZweiOh schrieb:
So eine Klage wird wegen Überlastung und Geringfügigkeit eingestellt, das weiß auch Eventim.

So funktionieren Zivilklagen in Deutschland nicht. Weder gibt es hier eine Geringfügigkeit, noch gibt es eine "Überlastung".

Im Gegenteil: Mit so einem BGH-Urteil im Rücken würde ich mich direkt an den Schädiger wenden, meinen Schaden (grob) nachweisen und unter vernünftiger Fristsetzung meine Geldforderung mit Kontodaten stellen.

Passiert daraufhin nichts, kann man ja immer noch ein Mahnverfahren einleiten und dann u. U. vor Gericht gehen. Das BGH-Urteil steht ja. Alles, was man machen muss, ist seinen Schaden nachweisen.
 
Da sie durch den elektronischen Versand definitiv Arbeitszeit und Versandkosten einsparen, müsste das Ticket zum Selberdrucken definitiv billiger sein, als ein normales Ticket. Wenn aber natürlich das normale Ticket schon mit exorbitanten "Versandkosten" belegt wird, dann kann man auf die "Versandkosten" für den elektronischen Versand natürlich nicht verzichten.
Dadurch wird ja klar und deutlich, dass die Versandkosten allgemein viel zu hoch sind, und damit ein niedrigerer Ticketpreis vorgegaukelt werden soll.

Bei DHL läuft es dagegen richtig: dort bezahlt man für den Versand von einem Päckchen/Paket einen Euro weniger, wenn man es online kauft und sich das Label selbst druckt. So müsste das logischerweise auch sein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dominiczeth und Mickey Cohen
Idon schrieb:
Passiert daraufhin nichts, kann man ja immer noch ein Mahnverfahren einleiten und dann u. U. vor Gericht gehen.

Diese Gerichte sind eben überlastet, und du brauchst einen Rechtsanwalt, der Bares von dir sehen will. Ich glaube nicht, dass du da wegen 15 oder 30 € weit kommst. Deshalb bin ich ja der Meinung, dass man Eventim einfach verurteilen sollte, die Entschädigung ab dem Zeitpunkt x von sich aus vorzunehmen, die Email-Adressen und Bankdaten ihrer Kunden haben sie ja.

So wie es jetzt ist, kommt Eventim mit seiner Masche doch viel zu gut davon! Deshalb haben sie es doch bis zum Schluss durchgezogen.
 
@HaZweiOh

Nein, man braucht keinen Rechtsanwalt in dieser Sache (sofern Wert <5.001€ und damit Amtsgericht) und viele Amtsgerichte sind auch nicht überlastet.
Und selbst wenn: Ich höre doch nicht auf Forderungen einzuklagen, nur weil irgendwelche Gerichte überlastet sind.

Ich habe auch schon Klagen über weniger als 1€ gesehen. Die wurden von Gerichten natürlich genauso bearbeitet wie größere Summen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Mickey Cohen und JackTheRippchen
Wenn Eventim und Andere so weit durch die Instanzen gehen, wird einem klar, wieviel Geld die mit solchen Gebühren abzocken und wie ungern sie dieses Geld verlieren wollen. Aasgeier, elende.
 
-->fReAkShOw<-- schrieb:
Selbst im Kino zahlt man drauf, weil man sein Ticket Online ausdrucken kann.

In meinem Stammkino muss man nach der Online Reservierung nur seinen Code am Smartphone vorzeigen, welcher von einem Angestellten am Eingang gescannt wird.
Dafür kostet die Online Reservierung 2 Euro pro Person mehr als der direkte Kauf am Schalter vor Ort...
 
cryoman schrieb:
Eventim ist ein weiterer Grund für mich gewesen, das ich keine Konzerte mehr besucht habe, weil mich dieses Abzockgeschäft so ange**** hat.

Das ist für die wenigsten Leuten eine Lösung. Eventim ist das scheissegal ob du kommst. Aber du kannst dann deinen Enkeln erzählen wie du nie deine Lieblingsband einmal live gesehen hast, wegen 2,50€.
 
Wird ja auch zeit ...
Bin mal gespannt, ob sich jetzt die generellen Ticketpreise auf der Plattform / den Plattformen erhöhen.Es ist einfach frech online solche Gebühren zu erheben.
Unser Kino macht das hier auch: Online teurere Tickets als im Kino. Kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.
 
Zurück
Oben