fritzkante
Cadet 4th Year
- Registriert
- März 2012
- Beiträge
- 80
hey leute,
ich hab leider so nichts aussagekräftiges gefunden und hoffe ihr könnt mir mit wissen oder erfahrung weiterhelfen:
am 12. januar haben ich und meine band unseren ersten auftritt bei dem bday eines freundes der insgesamt 7 bands geladen hat und ca 200 gäste.
wir haben uns überlegt am hinteren ende der bühne mit wunderkerzen (ohne stiel und mit zündschnur zusammengebunden) unseren namen zu schreiben und den bei einem bestimmen part anzuzünden.
wie ist das mit den rechtlichen vorschriften, braucht man auch bei wunderkerzen schon feuerlöscher und anmeldung bei der feuerwehr??
es wäre nichts brennbares in der nähe aber feuerlöscher sind 4 in der nähe vorhanden
danke schonmal im vorraus
beste grüße
ich hab leider so nichts aussagekräftiges gefunden und hoffe ihr könnt mir mit wissen oder erfahrung weiterhelfen:
am 12. januar haben ich und meine band unseren ersten auftritt bei dem bday eines freundes der insgesamt 7 bands geladen hat und ca 200 gäste.
wir haben uns überlegt am hinteren ende der bühne mit wunderkerzen (ohne stiel und mit zündschnur zusammengebunden) unseren namen zu schreiben und den bei einem bestimmen part anzuzünden.
wie ist das mit den rechtlichen vorschriften, braucht man auch bei wunderkerzen schon feuerlöscher und anmeldung bei der feuerwehr??
es wäre nichts brennbares in der nähe aber feuerlöscher sind 4 in der nähe vorhanden
danke schonmal im vorraus
beste grüße