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Privater Ebayverkäufer mit komischer Abwicklung

CougarOne

Captain
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Feb. 2009
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3.610
Moin alle zusammen,

ich hab kleines Problem mit einem privaten Verkäufer auf Ebay. Ich hab mir ein Nexus 5 32GB ersteigert für 440€, habe direkt per Paypal bezahlt und alles gut bis dahin. Dann schrieb mir der Verkäufer, dass mit dem Versand erst am Montag klappt und hat mir nen Screenshot von der Bestellbestätigung geschickt. Das krasse daran ist, er hat einfach bei der seite moremobileshop.com ein Nexus 5 32GB für 399€ gekauft und meine Lieferadresse angegeben, sprich er hat kein Nexus 5 privat bei sich, dass er verkauft sondern bestellt einfach und gibt eine andere Liefradresse an und den Restwert steckt er sich ein.

Ist das erlaubt und was kann ich da jetzt machen, weil ich sowas nicht mitmachen will.

Gruß und danke für jede hilfreiche Antwort.
 
Privat verkaufte Ware sollte auch Privat zu verfügung stehen. Dies ist hier nicht der Fall.

Finde das persönlich nicht ok. OB es erlaubt ist weis ich nicht. Hab so einen Fall nicht in den AGB von Ebay gesehen.
Kannst dich ja mal an Ebay direkt wenden. Spricht aber nichts dagegen das Nexus anzunehmen. Wie das mit der Bewertung aussieht indem du dies dabeischreibst ist dann eine andere Frage.
 
Die Sache ist, der Verkäufer schreibt in seiner Beschreibung auch, dass das Gerät im google Playstore gekauft wurde, schickt mir aber dann eine Bestellbestätigung von der anderen Seite. Also stimmt ja die Beschreibung auch nicht.
 
Was willst Du denn jetzt noch groß machen? Du hast Deinen Teil als Käufer getan und musst nun auf den Artikel warten. Kommt der nicht an kannst Du es bei PayPal melden und bekommst denn Dein Geld zurück. Wie der Verkäufer den Artikel beschafft, den er nicht hat, kann Dir doch egal sein. Hauptsache Du erhälst den Artikel am Ende. Du hättest es ja nicht so teuer bei Ihm kaufen müssen und hättest auch vorher im Netz gucken können ob es es nicht vielleicht doch irgendwo billiger gibt. Das hat nun der Verkäufer gemacht und Du ärgerst dich schwarz weil Du mehr bezahlt hast als er. Pech gehabt würde Ich mal sagen. Da kannst Du nichts weiter dran machen. Was auch? Willst Du dich beschwerern das der Verkäufer Sachen verkauft die er gar nicht besitzt und Du mehr für einen Artikel bezahlt hast? Versuch es ruhig. Bringt Dir nur nichts. Sei doch froh. Nun hast Du ein Gerät mit Rechnung auf Deinen Namen im Neuzustand. Das wolltest Du doch oder nicht? Also nimm es so hin und lass es gut sein.
 
Woher das Telefon kommt, spielt für Dich als Käufer keine Rolle und hat auch keine Relevanz für den gültig zustande gekommenen Vertrag.

Wo liegt jetzt Dein Problem? Das er an Dir 40€ verdient hat? Dann kauf es halt selbst im PlayStore. Er will was an Dir verdienen. Unglaublich!
 
Welcher Verdienst? da kommen locker mal noch 40€ Ebaygebühren für den Verkäufer dazu.
Wenn das dir das bessere Gefühl gibt...
 
Auf die 40€ kommt es mir natürlich nicht an. Die Frage ist einfach darf man überhaupt sowas? Weil der Verkäufer ja eigentlich von privat verkauft, aber im Endeffekt das ja nicht tut.
 
CougarOne schrieb:

ja man darf,
rechtlich wird Verpflichtungsgeschäft und Erfüllungsgeschäft getrennt.

Frage ist nur kriegst du das für das sich der Verkäufer verpflichtet hat dir zu liefern.

Ob es gegen Ebay Regeln verstößt musst du mal selbst prüfen.

Andere andere Frage wäre, ob der Verkäufer vielleicht ein Gewerbetreibender ist der privat verkauft um gesetzliche Ansprüche (Gewährleistung, Widerrufsrecht) gegen sich zu vermeiden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was soll man da nicht dürfen. Er macht nichts unrechtes. Einzig, die Beschreibung der Auktion entspricht dann nicht ganz den Tatsachen. Aber so oder so, Ganz sicher sein, woher das Nexus kommt, kannst Du nicht.

Du bekommst das, was Du gekauft hats. Und darum gehts ja.
 
Dann hat sich die Frage jetzt erledigt, ging mir halt nur darum ob das erlaubt ist.
 
Wieso kaufst Du auch ein 399€ Handy für 440€ auf eBay? Du weißt schon, dass die Bestellungen aus dem PLay Store momentan meist noch am gleichen Tag versendet werden, oder? Meins war am Tag danach da (trotz angeblicher 3 Wochen Lieferzeit!) :S
 
Ein Privatverkauf sollte da doch trotzdem anzuzweifeln sein? Immerhin kauft er das Handy an Stelle XYZ und lässt es sogar direkt von dort weiterliefern, entsprechend fungiert er doch als Vermittler/Händler?

Sogesehen war der Gegenstand ja nie in dem Besitz des Privatverkäufers?
 
Was redet ihr hier alle von Privatverkauf?
Der Verkäufer in obiger Auktion ist doch ganz klar als gewerblicher Verkäufer bei ebay gemeldet.
 
Bei mir steht: Angemeldet als privater Verkäufer
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wer bei Serkan kauft und sich dann noch wundert, ist selbst schuld.

Durch einen Verkauf mit Gewinnerzielungsabsicht wird man auch nicht gleich Unternehmer...
 
CougarOne schrieb:
Auf die 40€ kommt es mir natürlich nicht an. Die Frage ist einfach darf man überhaupt sowas? Weil der Verkäufer ja eigentlich von privat verkauft, aber im Endeffekt das ja nicht tut.

1: Von den 40€ bleibt Ihm übrigens nichts, 440€ - 10% für Ebay - 0,35€ und 1,9% für PayPal, da bleiben ihm sogar weniger als 399€ bzw 387,29€ :evillol:.

2: Natürlich darf man Waren verkaufen die man nicht besitzt, die halbe Wirtschaft funktioniert so. Ebay sagt dazu übrigens folgendes: Anbieter müssen in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. für mich bedeutet dies das der Versand innerhalb der bei der Auktion angegebenen Bearbeitungszeit erfolgen muss, wenn er die Ware also innerhalb dieser Zeit besorgen kann, ist das ok.
 
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