Privater Ebayverkäufer mit komischer Abwicklung

@doc, wieso sollte kein sachmangel vorliegen, wenn der google store andere bedingungen (dem kunden zugute) hat? dem käufer entsteht also ein nachteil.
 
Welche anderen Bedingungen sind das konkret und inwieweit sollten diese dem Zweitkäufer zustehen?
 
Pandora schrieb:
1: Von den 40€ bleibt Ihm übrigens nichts, 440€ - 10% für Ebay - 0,35€ und 1,9% für PayPal, da bleiben ihm sogar weniger als 399€ bzw 387,29€ :evillol:.

Der bekommt sicher von dem Shop noch eine Provision um die 15%, also 60 Euro. Damit lohnt es sich wieder. Und das ist sicher auch ein Ansatz, um den Empfaenger fuer eine "Informationsmail" zu ermitteln (Affiliate-Programm des Shops). Denn diese Masche ist sicher kein Einzelfall, und duerfte sicherlich die Teilnahmenedingungen des Affiliate-Programms umgehen.
 
Sagt mal, wenn er als gewerblicher Verkäufer angemeldet ist, dann muss er doch eine Rückgabefrist anbieten oder?
 
Ja, tut er dies trotzdem nicht, so hat der Käufer praktisch unbegrenzt Zeit zum Widerruf.
 
CougarOne schrieb:
Sagt mal, wenn er als gewerblicher Verkäufer angemeldet ist, dann muss er doch eine Rückgabefrist anbieten oder?

Offensichtlich scheint diese Angabe aber widersprüchlich zu sein, denn im Auktionstext ist er ja als privater Verkäufer hinterlegt.

Außerdem ist das lediglich ein Indiz für die Unternehmereigenschaft, die im Ganzen vom Käufer zu beweisen wäre.
 
Ok super, weil ich hab ihn jetzt mehrere male zur Rede gestellt und sein Deutsch lässt erstmal zu wünschen übrig (was keine Diskriminirung sein soll) aber er versucht mich total hinzuhalten

Hier mal aufgelistet was wir geschrieben haben:

Ich: Hallo, wollte fragen ob es denn jetzt mit dem Versand geklappt hat? Gruß

Serkanking: hallo ja mit versand hat es geklappt sendungsnummer bekommen sie montag oder dienstag sie bekommen kein 1tag altes nexus 5 sie bekomm frisch verpackt orginal verschweiß von firma ein nexus 5 in weiß mit 32gb speicher

Ich: wenn es mit dem Versand geklappt hat, wieso bekomme ich die SendungsID dann nicht sofort, sondern erst Montag oder Dienstag?
Ich will damit ja nur das Paket nachverfolgen.


Serkanking: hallo es ist so da ich das nexus 5 nicht mehr vorrätig hat hab ich es von andre firma bestellt und ihre angaben gestern gegeb da mit firma direkt zu ihnen lifert aber firma will das google nexus 5 in weis mit 32gb erst am montag an sie loss senden sie bekommen noch bild das nexus5 an sie geliefert wird

Serkanking: Beim name eintragen hat firma meine name staht ihre name eingetragen aber firma wird denn fehler sofort beheben und ihre name einfügen

Ich: Sagen sie mal ist das ein Witz den sie da abziehen? Verkaufen etwas was sie selber nicht besitzen und geben an es wurde im Playstore von Google gekauft, dabei kaufen sie es jetzt einfach für billiger bei einem anderen Shop und geben einfach meine Adesse an? Sowas ist nicht erlaubt, ich werde hiermit vom Kauf zurücktreten und dies Ebay melden. Das ist eine echte Frechheit.

Serkanking: sie haben mich falsch verstanden ich hab das nexus 5 schon bezahlt mit paypal sie bekomm das nexus 5 kostenlos zu geliefert beim anschrift hat die firma mein name gespeichert die firma will name um ändern und ihre name als empfänger eintragen

Ich: Und außerdem, haben sie gemerkt, dass sie mit diesem Geschäft verlust gemacht haben, da sie noch an die 39€ ebaygebühren zahlen müssen und somit knapp 5€ Verlust anstatt gewinn gemacht haben?

Serkanking: egal hauptsache sie als kunde sind später mit lieferung zufrieden

Ich: kriege ich noch eine Sendungsnummer oder nicht?

Serkanking: hallo also wegen sendungsummer ist so sobald firma mir die sendungsnummer gibt werde ich es ihnen geben

Ich: Wurde das Smartphone denn schon verschickt oder nicht?

Serkanking: also laut firma noch nicht aber firma will das nexus 5 per dhl express senden

Ich: Also das ganze ist mir doch zu komisch und da kann ich es doch lieber selber günstiger im Play Store von Google kaufen und auch ein paar Tage warten. Da sie als gewerblicher Verkäufer angemeldet sind, müssen sie ein Rückgaberecht anbieten und von daher trete ich hiermit vom Kaufvertrag zurück. Bitte schreiben sie mir mein Geld auf Paypal gut.

Serkanking: hallo also hab mit der firma telefoniert es gibt liefer stop es ist so da das nexus 5 hat mit android 4.4 software probleme und apps laufen nicht richtig deswegen werden all egal ob bei saturn oder media markt und in play store verkaufte nexus 5 neu upgedetet firma hat mir gesagt sobald die nexus 5 softwaers bei denen fehler frei läuft wollen sie das nexus 5 32gb an sie liefern

Ich: Stornieren sie einfach die Bestellung und fertig. Hören sie auf mich hinzuhalten und Bestätigen sie den abbruch des Kaufes, sonst werde ich sie melden und auf jeden Fall eine negative Bewertung abgeben. Sie sind gewerblich angemeldet also kann ich vom Kauf zurücktreten.

Serkanking: Noch keine Antwort
Ergänzung ()

@Doc Foster: Es hat sich ja später hersugestellt dass er gewerblich angemeldet ist.
 
Hab gar nicht drauf geachtet. Macht er das wirklich? Woran hast du das gesehen?
 
Also weiter gehts: Nun ist es so, dass der Verkäufer vor 2 Tagen bei Ebay eine Rücknahme angefordert hat und ich hab von Ebay eine Benachrichtigung erhalten dass der Verkäufer den Artikel zurück nimmt ich aber zustimmen muss, außerdem steht da dass ich erst zustimmen soll wenn ich mein Geld wieder habe. Da ich immer noch auf meine Paypalgutschrift warte hab ich natürlich noch nicht angenommen. Heute hat er dann plötzlich bei Paypal einen Antrag auf Käuferschutz gestellt und 5 min später markiert er den Artikel plötzlich wieder als verschickt und schreibt mir ne Nachricht von wegen der Artikel wird morgen auf jeden Fall versandt.

Wie soll ich da jetzt weiter vorgehen, weil der stellt sich quer und will anscheinend nicht das Geld zurückzahlen, aber ich hab ihn darauf aufmerksam gemacht dass er als gewerblich angemeldeter Verkäufer auf jeden Fall ein Rückgaberecht anbieten muss.
 
Ruf' doch einfach mal bei eBay oder Paypal an (oder schick ne Mail) und schilder' den Fall. Das sollte sich ziemlich schnell klären...
 
Wenn du das Gerät bei dir hast, stellst du Verkäuferschutz bei Paypal. Gibts als Grund die Abweichenden Angaben ab und lässt Paypal mal machen. Zusätzlich kannst du das Finanzamt informieren, die mögen solche Leute. Die können auch deutlich besser ermitteln als du ob er Gewerblich oder Privat handelt.
 
So wieder neue Infos, das hat er mir jetzt geschrieben:

pech gehabt sobald artikel versendet ist muss ich ihnen nix zahlen und ich bin nicht gewerblich es ist ein fehler auf getretten bei ebay ich bin privat kunde und paypal wird entscheiden ob ich geld an sie zuruck zahlen muss oder nicht anwalt konnen sie staten mein vater ist anwalt er sagt wenn sie anwalt nehmen loht es sich nicht da ich sobald artikel bei ihnen ist aus dem schneider bin wenn sie anwalt nehen und ich vor gericht recht habe dann mussen sie mir geld zahlen statt ich ihnen uberlegen sie das auch befor sie anwalt nehmen und zu mal wird kein anwalt for gericht ziehen wegen 400€
 
Kannst du noch keinen Fall über PayPal/Ebay öffnen ? Wobei ich einen Rücktritt aktuell für rechtlich fragwürdig halte, das es ein gewerblicher Account ist mag ja sein, aber den darf er auch privat nutzen und das hat er ja lt Artikelbeschreibung getan. Und die Versandzeit hat er bis jetzt auch nicht wirklich überschritten, Versand innerhalb ca. 3 Werktage, heute ist der 4. Werktag, also gerade einen Tag drüber. Und ob man es jetzt wirklich als Mangel auslegen kann das das Gerät nicht aus dem Playstore stammt, die Garantie läuft so oder so über Google und es ist das gleiche Gerät, wo ist da jetzt der Nachteil ?

Ich weis auch nicht warum du so einen Wind machst, du hast doch sowieso mit PayPal gezahlt, dein Geld ist also praktisch sicher.
 
Hier mal die Definition von Beschaffenheit:
Alle der Kaufsache unmittelbar phsysich anhaftenden Merkmale sowie ihre Eigenschaften.
Es gibt zwar eine Meinung, die mittlerweile mehrere Vertreter in der Rspr. hat, das unter die Beschaffenheitsvereinbarung alle Vereinbarungen fallen, die sich auf die Kaufsache beziehen.
Somit wäre auch die Information bzgl. des Bezugsshops relevant, aber das ist derzeit noch eine Mindermeinung.

Was du jedoch prüfen könntest, wäre ggfs. ein Betrug nach § 263 I StGB.
Die Vermögensverfügung sehe ich als gegeben an, aber bei den Merkmalen der Täuschung und des Irrtums bin ich mir nicht ganz sicher.
Das Problem liegt hier darin, dass du auf die Kaufsache einen erhöhten Preis geboten hast, obwohl diese zu einer UVP von 399 € angeboten wird (unabhängig ob lieferbar oder nicht).
Ich würde eher zugunsten deines Vertragspartners entscheiden.

Oh man...
Sein Vater ist Anwalt... Aha.
Die Eloquenz deines Vertragspartners ist beachtlich.
 
Eine Frage hätte ich da noch. Er hat mir ja über Ebay einen ''Antrag auf Abbruch der Transaktion'' geschickt, wenn ich diesem ja zustimme bin ich nicht mehr verplichtet den Artikel zu kaufen. Könnte ich da einfach zustimmen und mir mein Geld von Paypal dann wiederholen oder lieber nicht machen? Weil ja auch da steht ich sollte erst damit einverstanden sein, wenn ich mein Geld wieder habe.
 
Frag doch besser bei ebay nach. Ist vielleicht auch interessant was ebay zu den möglichen
Gebotspush sagt.
 
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