Privater Ebayverkäufer mit komischer Abwicklung

Frage ist nur ob die "angebotene Ware" auch die "angebotene Ware" ist.
Sprich aus dem Googleplaystore (laut Auktionsbeschreibung).

Auch ist dort die Vergangenheitsform: sprich "wurde [...] gekauft".

Ob das allerdings irgendeine Beanstandung rechtfertigt (im Sinne von gesetzlich/richtlinienmäßig berechtigt), da müssen sich andere den Kopf zerbrechen.

Am besten ebay anschreiben, wenn dir eine Klärung am Herzen liegt.
 
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Sollte der Verkäufer Unternehmer sein, kann der Käufer natürlich einfach widerrufen.

Man muss dann nur damit rechnen, dass der gute Serkan "rechtliche Weg geht"...
 
Übrigens ist der Verkäufer, zumindest meiner Meinung nach in diesem Fall, nicht dazu verpflichtet exakt dieses Handy zu liefern, sondern einfach nur ein Handy, welches der Beschreibung entspricht (Typ, Farbe, etc.). Kann dem Käufer ja auch an und für sich egal sein, der bekommt ja schließlich was er gerne möchte.
 
bemymonkey schrieb:

Dann wäre das eine versprochen Leistung die nicht erbracht wird und ein Sachmangel. Welche dazu nachweislich von Anfang an besteht. Der Verkäufer könnte sich nicht mal mit einem Ausschluss der Gewährleistung davon freisprechen. Also würde ich bei Paypal Käuferschutz stellen, sobald ich das Gerät hab und dies beweisen kann.

Fairerweise im Gegensatz zum Verkäufer der nachweislich in seiner Beschreibung gelogen hat, könnte man auch sofort den Verkäufer darauf ansprechen und sagen das es besser wäre sofort den Kaufvertrag zu widerrufen.

Ps. Doc Foster hast du ein Problem mit Ausländern oder wieso immer diese ins lächerlich und herabwürdigenden Namen (auch wenn der Name in diesem Fall zutreffend auf den Ebayer ist) wenn es um ausländische Verkäufer geht?
 
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Vielleicht hat der Verkäufer auch tatsächlich ein Nexus nach ordern müssen, da das Originale nicht rechtzeitig gekommen, oder defekt ist. Man muss nicht jedem Menschen gleich böses unterstellen, war selbst mal in einer ähnlichen Situation, gebrauchte CPU verkauft beim einpacken runter gefallen und Ersatz beschafft, Mitteilung an den Kunden, dass es etwas länger dauert.
 
Trotzdem wäre aber das versprochene nicht eingehalten worden. Wenn tatsächlich jemand schlechte Erfahrung mit dem Händler hat und doch gerne den Google Playstore vorzieht dann wäre es sein gutes Recht, weil eben vereinbart.
 
in der artikelbeschreibung steht: Aus dem Google Play Store. Hätte der Vk das nicht geschrieben, würde es keine Probleme geben. Er hat es aber und somit wäre ein Smartphone, welches nicht aus dem Google Store erworben wurde, ein Sachmangel, da es nicht der Beschreibung entspricht. Somit kann der K vom Vertrag mit Hinweis auf den Sachmangel zurücktreten. Das gilt auch gegenüber Privat-VK.
 
Ich kenn mich leider mit Android und den Googlegeräten nicht aus, daher die Frage: Macht es irgendwie einen Unterschied woher das Gerät stammt, also aus dem Google Store oder von anderen Händlern? Hat man bei Geräten die nicht direkt aus dem Googlestore stammen irgendwelche konkreten Nachteile?
 
Fraglich ist, ob der Kauf bei einem bestimmten Shop überhaupt zur Beschaffenheit einer Sache gehört, ich sehe das eher kritisch, mit der Folge, dass die Beschaffung bei einem anderen Verkäufer keinen Sachmangel darstellt.
 
S!lent Death schrieb:
Sogesehen war der Gegenstand ja nie in dem Besitz des Privatverkäufers?
Und?
Ich hab Aktien, die sind auch nicht in meinem Besitz, aber ich bin Eigentümer ;)
Umgekehrt ist man Besitzer einer Mietwohnung, aber nicht Eigentümer.
 
Ich sag mal so: er hat unerlaubter Weise deine Daten an moremobileshop.com weitergegeben.

Wenn man schon als "privater Zwischenhändler" nicht belangt werden kann, (vielleicht müsste er ja ne Steuer abführen wenn er das öfters macht,) dann evtl über Datenschutz.
 
Lionel Hutz schrieb:

In diesem Fall ist das m.E. relativ egal... aber es gibt Situationen, in denen das eben relevant wird, und als Verkäufer kann man das ja nicht immer wissen.

Gehen wir z.B. mal davon aus, dass ich ein Handy bestelle, bei dem in der Beschreibung steht, dass es von einem sehr kulanten Shop kommt, der 2 Jahre Zusatzgarantie gewährt. Ich bekomme dann aber ein Handy mit einer Rechnung von einem Laden, der keine Zusatzgarantie gewährt, und dazu auch noch bei Gewährleistungsansprüchen wenig kulant ist... da würde ich richtig Stunk machen, da ich unter Umständen auch mehr gezahlt haben könnte, als ich für ein Gerät ohne "Service-Extras" gezahlt hätte...
 
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theoretisch dürfte es doch unterschiede bei der garantie und gewährleistung geben. jeder shop hat da doch andere bedingungen. vllt bietet google z.b. 3 jahre garantie wenn man dort bestellt, so hätte er z.b. nur 2 jahre oder 1 jahr. da muss der te jetzt nachschauen, ob es da nachteile für ihn gibt
 
Hey, Leute danke für eure ganzen Antworten hier. Ich werde jetzt erstmal abwarten was da kommt die Tage und dann mal schauen.

Einen Fehler hatte ich schon entdeckt, er hat bei der Bestellung über den Shop meine Packstationsnummer angegeben mit seinem Namen, meinte aber er hätte den Shop angeschrieben und die ändern das wohl. Mal schauen. Ich halte euch auf dem laufenden ;).
 
nik_ schrieb:
theoretisch dürfte es doch unterschiede bei der garantie und gewährleistung geben. jeder shop hat da doch andere bedingungen. vllt bietet google z.b. 3 jahre garantie wenn man dort bestellt, so hätte er z.b. nur 2 jahre oder 1 jahr. da muss der te jetzt nachschauen, ob es da nachteile für ihn gibt

Verkäufer gewähren in den seltensten Fällen eine freiwillige Garantie, soweit Google diese gewährt dann sicherlich als Hersteller für alle Geräte.
Mangels abweichender Beschaffenheit dürfte hier also wie schon geschrieben kein Sachmangel vorliegen.
 
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