Frage ist nur ob die "angebotene Ware" auch die "angebotene Ware" ist.
Sprich aus dem Googleplaystore (laut Auktionsbeschreibung).
Auch ist dort die Vergangenheitsform: sprich "wurde [...] gekauft".
Ob das allerdings irgendeine Beanstandung rechtfertigt (im Sinne von gesetzlich/richtlinienmäßig berechtigt), da müssen sich andere den Kopf zerbrechen.
Am besten ebay anschreiben, wenn dir eine Klärung am Herzen liegt.
Sprich aus dem Googleplaystore (laut Auktionsbeschreibung).
Auch ist dort die Vergangenheitsform: sprich "wurde [...] gekauft".
Ob das allerdings irgendeine Beanstandung rechtfertigt (im Sinne von gesetzlich/richtlinienmäßig berechtigt), da müssen sich andere den Kopf zerbrechen.
Am besten ebay anschreiben, wenn dir eine Klärung am Herzen liegt.