Privater Verkauf - Versetzt worden

Es geht im Kern um die Frage, ob der Vertragspartner angesichts des individuell ausgemachten Termins hätte Bescheid geben müssen, dass der Vertrag nicht mehr zustande kommen wird, insbesondere wenn er um die Distanz wusste.

Nebenbei will ich mal festhalten, dass beim Autoverkauf dem Verkäufer regelmäßig egal ist, wer das Auto kauft. Hier besteht gar nicht die vergleichbare Situation, dass er sich 20 Leute einlädt, um den idealen Käufer zu finden, sondern es dauert in der Regel etwas länger, bis er jemanden findet, der sein Auto zu seinen Konditionen akzeptiert. Es ist wohl alles andere als aus der Luft gegriffen, wenn man annimmt, dass im Rahmen eines Autoverkaufs nur alle paar Tage mal ein Interessent mit Verhandlungsanliegen vorbeikommen will.

PS: Passt schon :D Ich find's gut^^
 
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can320 schrieb:

Es geht eigentlich darum, dass man dem Interessenten nicht abgesagt hat, obwohl das unter Umständen zeitgerecht möglich gewesen wäre. Hätte der Verkäufer das getan, gäbe es keinen Konflikt, denn dieser kann ja verkaufen an wen er will.

PS: zu langsam...
 
Droitteur schrieb:
Es geht im Kern um die Frage, ob der Vertragspartner angesichts des individuell ausgemachten Termins hätte Bescheid geben müssen, dass der Vertrag nicht mehr zustande kommen wird, insbesondere wenn er um die Distanz wusste.

Muss der Verkäufer meiner Meinung nach nicht, weil der Käufer nicht davon ausgehen kann das die Ware noch da ist wenn er beim Verkäufer ankommt. Er geht bewusst das Risiko einer Leerfahrt ein, wenn er keinen Beleg dafür hat der einzige Interessent zu sein. Und auch in dem Fall gibt es keine Garantie das der Kaufvertrag zu Stande kommt, weil letzten Endes erst bei Besichtigung über den Kauf/Verkauf entschieden wird -> nochmal Leerfahrt

Eine Leerfahrt ist das typische Risiko bei solchen Verkäufen
 
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Genau wegen dieser Frage ("er nicht davon ausgehen kann..") sprach ich die Vergleichbarkeit an. Wenn ich mit jemandem einen Termin bzgl Autokauf ausmache, gehe zumindest ich persönlich schon davon aus, dass ich eine sehr realistische Chance habe, das Auto zu bekommen, weil da nicht wie bei Wohnungen 20 Leute auf einmal terminiert werden. Aber das ist letztlich die Tatsachenfrage, die ich wie oben gesagt jedem anders einzuschätzen zugestehe.

Darum jedoch schon wieder: Dass es keine Garantie gibt, dass der Kaufvertrag zustande kommt (wie du ansprichst), ist für die Frage der vorvertraglichen Haftung vollkommen unerheblich!

Wieder was nebenbei: Selbst wenn auch für Probefahrten zehn Leute einbestellt werden, erwarte ich eine Absage, wenn vorher klar wird, dass der Wagen nicht mehr verkauft wird. Ich erkenne überhaupt keinen Grund, warum das vom Verkäufer nicht zu verlangen sein sollte. Und ich meine, dass der Verkäufer dann dazu verpflichtet ist, seinen extra einbestellten Vertragsgegner vor unnötigen Kosten zu schützen, und er andernfalls eben eine Pflichtverletzung begeht.

PS: Übrigens ist deine Feststellung, dass es sich um ein typisches Risiko handelt, gerade ein Argument für die Haftung, weil es gerade deshalb auch für den Verkäufer erkennbar ist.
 
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@Droitteur: nur weil du es so siehst, braucht es noch lange nicht so sein. Es gibt keinen Schadensersatz. Die Fahrt zum Beschtigungstermin ist deinPrivatvergnügen und du brauchst nicht mit juristischen Spitzfindigkeiten wie vorvertraglicher Haftung daherkommen, und bei einem Privatverkauf schon dreimal nicht.
 
Das Argument zieht ja wohl am allerwenigsten: wenn du dich bloß darauf berufst, dass es noch lange nicht so sein muss, nur weil ich es so "sehe", entwertest du doch automatisch deine eigene Einschätzung?

Ich hab auch immer wieder deutlich gemacht, dass ich meine Bewertung nicht für absolut oder fehlerfrei halte; danke trotzdem für deinen Hinweis ;P Die abstrakte Rechtslage aber kann ich ganz sicher einigermaßen einschätzen; das hat mit "Meinung" überhaupt nichts zu tun.

Zufällig haben wir hier übrigens mit einem juristischen Problem zu tun; wohin sonst, wenn nicht hierher, gehören denn juristische Spitzfindigkeiten?^^
 
Mag ja alles sein, aber letztendlich steht einem versetzten Käufer dann nur der Gang vor den Kadi offen, wo es dann eben auch in die Hose gehen kann. Gerichtskosten plus Anwaltskosten beider Parteien dürften dann etwas höher ausfallen als der Sprit für eine erfolglose Fahrt.

Fazit: Wer sich's leisten kann, soll das durchziehen, aber wer's nicht so dicke hat...
 
Das ist zweifellos wichtig zu erwägen! Muss man schauen; nicht zuletzt wurde ja bereits festgehalten, dass es in solchen Fällen weniger ums Geld geht. Natürlich wird das trotzdem meist eine entscheidende Rolle spielen.
 
Na ja, natürlich gibt es Menschen, denen es nicht ums Geld, sondern nur ums Prinzip geht, aber ich sag's mal so, Richter sind auch nur Menschen, und auch wenn Justizia blind sein sollte, sie ist es nicht. Wer's also unbedingt darauf ankommen lassen will, sollte nicht unbedingt wie ein rechthaberischer Korinthenkacker 'rüberkommen...
 
Das ist dann noch mal eine andere Frage. Aber wie kommst du jetzt auf Korinthenkacker?

Dass man gesondert abwägen muss, ob man es auf einen Prozess ankommen lässt oder nicht, habe ich schon in der allerersten Antwort fraglich gestellt und zwischendurch weiter ausgeführt - das war jedoch im Weiteren nun mal nicht mehr die Frage.

Kann mir übrigens nicht abschließend vorstellen, was du mit den Richtern=Menschen genau sagen willst. Die sind natürlich auch nur Menschen, aber 1. warum sollten die unbedingt alle eher auf Leute stehen, denen es ums Prinzip geht, statt allein um schnöden Mammon, und 2. wie sollte das je zum Tragen kommen, wenn es doch nur um Peanuts geht - das sieht wohl kaum ehrwürdiger aus als jemand, der "ums Recht" kämpft. Es ging schon um weit weniger Geld; das ist halt nicht alles, auch für einen Richter nicht. Und es auf einen Gerichtsprozess ankommen zu lassen, dazu gehören immer zwei, dh immer auch derjenige, der schon formal nicht im Recht ist - warum sollte ein Richter für den Sympathien hegen, bloß weil der andere vermeintlich Korinthen kackt? Soll doch der Verletzer einfach korrekt handeln und ggf zahlen; ganz einfach.
 
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Wenn er denn wirklich ein "Verletzer" ist. Das hängt dann ja immer von der genauen Formulierung ab. Wenn ich z.B. am Telefon noch sage, dass ich auf jeden Fall warte, bis der Interessent da war, und dann vorher verkaufe -- klare Kante, meine Schuld, ich darf bzw. muss bluten. Logisch. Wenn ich dagegen nichts dergleichen von mir gebe, sondern nur sage, dass er die Kiste besichtigen kann, so sie dann noch da ist, ja vielleicht sogar noch sage, dass ich u.U. nicht warten kann bzw. will -- tja, dann sieht die Kiste schon wieder ganz anders aus.

Was das formal nicht im Recht sein angeht, da müsste man dann eben feststellen, wer sich zu weit aus dem Fenster gelehnt hat, ob da wirklich ein Vertrag zustande kam etc., und das ist m.E. keinesfalls so klar gegeben. Hängt eben wahnsinnig stark von der genauen Formulierung beider Parteien ab.

Aber, wie sagt mein Vater immer: 1. Davon leben Juristen, 2. Juristen MÜSSEN die deutsche Sprache beherrschen, wie ein Musiker sein Instrument. Sonst wird dat nix. ;)

Wobei, du weißt es ja selbst -- das Gedächtnis ist 'ne tolle Sache. Wie oft ich schon angeblich Sachen gesagt haben soll, die ich nie im Ansatz so sagte . . . na ja (Lehrer).
 
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